Für die Umsetzung der Konzepte werden stets auch Zugänge zu Finanzmitteln aus Landes-, Bundes- und EU-Förderprogrammen angestrebt. Hierzu steht die Sozialplanung im engen Dialog mit den Fördergebern und Akteuren, die an diesen Programmen teilhaben können. Die Begleitung der Fachbereiche bei der Beantragung der Fördermittel und der Durchführung von Maßnahmen gehört ebenso zu den Aufgaben der Sozialplanung, wie die Berichterstattung in den politischen Gremien und gegenüber den Fördergebern.