Verwaltungsgebäude Oberstadt
Aachener Straße 2
41061 Mönchengladbach
Fax: (02161) 25 - 3419
Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
Service und Information über Ausbildungsförderung
Ziel der Ausbildungsförderung nach dem BAföG ist es, jedem jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von seiner sozialen und wirtschaftlichen Situation eine qualifizierte Ausbildung zu absolvieren. Diese soll nicht an fehlenden finanziellen Mitteln des Auszubildenden, seiner Eltern oder seines Ehegatten scheitern.
Hinweis:
Viele private Ausbildungsstätten (Schulen), deren Abschluss staatlich anerkannt ist, können nicht gefördert werden. Um unliebsamen, finanziellen Überraschungen vorzubeugen, empfiehlt sich daher vor Abschluss des Ausbildungsvertrages eine Nachfrage bei Ihrem "Amt für Ausbildungsförderung".
Ab sofort steht Ihnen für die Übermittlung Ihres Bafög-Antrags das Online-Verfahren unter www.bafoeg-online.nrw.de zur Verfügung.
Notwendige Unterlagen
Bitte vorher erfragen.
Rechtliche Grundlagen
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Gebühren
keine
Öffnungszeiten:
dienstags von 08.00 - 12.30 Uhr und von 14.00 - 16.00 Uhr
donnerstags von 14.00 - 16.30 Uhr
allgemeine - EMail Adresse
Fax: (02161) 25 - 3419
A - Z
Herr Wagner, Telefon (02161) 25 - 3520, Zimmer 003