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Veröffentlichungen von Genehmigungen für Anlagen nach Industrieemissions-Richtlinie (IE-RL) gemäß § 10 Abs. 8a BImSchG

Die europäische Union sieht mit der Richtlinie zur integrierten Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung auf europäischer Ebene die Veröffentlichung von Genehmigungen, Erlaubnissen, Planfeststellungsbeschlüssen und Anordnungenfür sogenannte IE-Anlagen vor.

Zur Schaffung eines einheitlichen Standards zur Vermeidung von nachteiligen Umweltauswirkungen hat die EU für verschiedene Produktionstechnologien die besten verfügbaren Technologien (BVT) dokumentiert.

Die BVT werden regelmäßig aktualisiert. Sie sind bei Genehmigungen zu berücksichtigen. Informationen zu BVT können z. B. auf der Homepage vom Umweltbundesamt eingesehen werden.

Die Stadt Mönchengladbach ist zuständig für die Zulassung und Überwachung von bestimmten Anlagentypen. Geregelt wird dies in der Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz (ZustVU) vom 03. Februar 2015. Für andere Anlagen im Stadtgebiet ist wiederum die Bezirksregierung Düsseldorf zuständig.

Die Stadt Mönchengladbach ist gemäß § 10 Abs. 8a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)verpflichtet, Genehmigungen, die für Anlagen der IED-Liste erteilt worden sind, im Internet unter Hinweis auf das entsprechende BVT-Blatt zu veröffentlichen.