Untere Naturschutzbehörde

Natur und Landschaft sind Lebensgrundlage des Menschen und gleichzeitig Voraussetzung für seine Erholung. Aufgabenschwerpunkte der Unteren Naturschutzbehörde sind die Pflege und die Entwicklung der Landschaft, ihr Schutz vor nachteiligen Veränderungen und der behördliche Schutz der Pflanzen- und Tierwelt. Zu berücksichtigen sind dabei die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter und die nachhaltige Sicherung und Entwicklung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes ebenso wie die Vielfalt, die heimische Eigenart und die Schönheit von Natur und Landschaft. Diese Schutzgüter bedürfen sowohl im besiedelten Bereich als auch im unbesiedelten Freiraum der planerischen Entwicklung, der fachlichen Begleitung aktueller Vorhaben und parallel laufender Schutzmaßnahmen.


Die Vielfältigkeit der Aufgaben der Unteren Naturschutzbehörde kann der Broschüre des Bundesverbandes Beruflicher Naturschutz e.V. „Die Naturschutzbehörden – täglicher Einsatz für Mensch, Natur und Lebensqualität“ ( https://www.bbn-online.de/fileadmin/AK_Naturschutzverwaltung/AK_Naturzschutzbehoerde_Web.pdf ) entnommen werden.