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Medienübergreifende Umweltinspektion

Auch in Mönchengladbach werden technische Anlagen von Betrieben, die die Umwelt beeinträchtigen können, regelmäßig überprüft.

Nach § 52 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) haben die zuständigen Umweltschutzbehörden Anlagen, die im besonderen Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen regelmäßig zu überwachen. Diese Überwachung findet als medienübergreifende Umweltinspektion unter Beteiligung der Unteren Abfall-, Immissionsschutz- und Wasserbehörde und nötigenfalls weiterer Behörden statt.

Die Ergebnisse der Inspektionen werden nach § 10 Abs.2 Nr. 4 des Umweltinformationsgesetzes hier veröffentlicht.

Anlagen in der Überwachung durch die Bezirksregierung Düsseldorf:

Inspektionsberichte