Medienübergreifende Umweltinspektion
Auch in Mönchengladbach werden technische Anlagen von Betrieben, die die Umwelt beeinträchtigen können, regelmäßig überprüft.
Nach § 52 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) haben die zuständigen Umweltschutzbehörden Anlagen, die im besonderen Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen regelmäßig zu überwachen. Diese Überwachung findet als medienübergreifende Umweltinspektion unter Beteiligung der Unteren Abfall-, Immissionsschutz- und Wasserbehörde und nötigenfalls weiterer Behörden statt.
Die Ergebnisse der Inspektionen werden nach § 10 Abs.2 Nr. 4 des Umweltinformationsgesetzes hier veröffentlicht.