Debitorenbuchhaltung
Zuordnung von Zahlungen / Kassenzeichen
Bei der Stadt Mönchengladbach wird zu jeder Forderung ein individuelles Kassenzeichen vergeben. Dieses Kassenzeichen finden Sie an zentraler Stelle auf der ersten Seite jedes Bescheides und jeder Rechnung der Stadtverwaltung Mönchengladbach.
Damit eine eindeutige und fristgerechte Zuordnung Ihrer Zahlung möglich ist, ist die Angabe des zwölfstelligen Kassenzeichens im Verwendungszweck unerlässlich.
Bitte bedenken Sie, dass es sich um ein Massengeschäft handelt, das technisch unterstützt abgewickelt wird.
Mit der Angabe des Kassenzeichens tragen Sie dazu bei, dass Ihre Zahlung automatisiert und zeitnah mit der jeweiligen Forderung verrechnet werden kann. So können auch Mahnungen und etwaige weitere Beitreibungsmaßnahmen, die aufgrund von Zuordnungsschwierigkeiten entstanden sind, vermieden werden.
Bei regelmäßig wiederkehrenden Forderungen, zum Beispiel im Fall von Grundsteuer oder Kindergartenbeiträgen, empfehlen wir Ihnen die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren.