Debitorenbuchhaltung
Bescheinigungen für andere Dienststellen und Behörden
Möchten Sie eine Leistung der Stadtverwaltung Mönchengladbach, zum Beispiel die Erteilung einer Gaststättenerlaubnis, oder anderer Behörden in Anspruch nehmen, kann es sein, dass Sie hierfür einen Nachweis darüber benötigen, dass keine rückständigen Forderungen gegen Sie bestehen.
Folgende Arten von Nachweis erhalten Sie bei uns:
- Nachweis für die KFZ-Zulassung,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung,
- Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt.
Bitte beachten Sie, dass je nach Art der Bescheinigung die Ausstellung mit Gebühren verbunden sein kann.
Bei Fragen oder zwecks Terminvereinbarung zur persönlichen Antragstellung wenden Sie sich bitte telefonisch unter 02161/25–2700, oder per E-Mail an uns. Die für Sie zuständigen Kolleginnen und Kollegen können Sie so über die erforderlichen Unterlagen informieren und Sie beraten.
Sie erreichen uns außerdem per Fax unter Fax-Nr. 02161 – 25 2799.