- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
- Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
- Gebührenordnung Straßenverkehr (GebOSt)
- Pflichtversicherungsgesetz (PflVG)
- Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)
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Online-Terminvereinbarung ab 01.07.2020
Ab dem 01.07.2020 können Sie online Termine für Ihr Anliegen im Servicebereich vereinbaren.
Ausfuhrkennzeichen
Ausfuhr von Fahrzeugen ins Ausland
Achtung: Für Zulassungen ab dem 30.01.2014 gilt ausschließlich das SEPA-Lastschriftverfahren. Der amtliche Vordruck zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates für die KFZ-Zulassung ist hierbei unerlässlich. Außerdem darf keine Zulassung bei Steuerschulden bisheriger Fahrzeuge, sowie rückständigen Verwaltungsgebühren aus dem Kfz-Bereich vorgenommen werden.
Notwendige Unterlagen
- Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II oder Gutachten nach § 21 StVZO oder Ursprungsbescheinigung des Herstellers mit Bestätigung des Herstellers, dass kein Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt wurde
- Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
- bei außerbetriebgesetzten Fahrzeugen: Entwerteter Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
- dreifach gelbe Versicherungskarte
- Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr (grün)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass (Bei minderjährigen Fahrzeughalter zusätzlich die Einwilligung und Ausweise von beiden Erziehungsberechtigten)
- Nachweis über durchgeführte Hauptuntersuchung (HU). Diese muss während der Zuteilungsdauer gültig sein.
- Bankverbindung (siehe hierzu die Erläuterung zum SEPA-Lastschriftmandat)
- evtl. Vollmacht und Ausweis des Bevollmächtigten
- Vorführung des Fahrzeuges innerhalb der Öffnungszeiten ist zwingend erforderlich
Es fallen Gebühren ab 33,90 EUR an.
Für sämtliche anfallenden Gebühren steht ein Kassenautomat zur Verfügung. An diesem kann sowohl mit Bargeld, als auch mit EC-Karte gezahlt werden.