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Ausfuhrkennzeichen
Ausfuhr von Fahrzeugen ins Ausland
Achtung: Für Zulassungen ab dem 30.01.2014 gilt ausschließlich das SEPA-Lastschriftverfahren. Der amtliche Vordruck zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates für die KFZ-Zulassung ist hierbei unerlässlich. Außerdem darf keine Zulassung bei Steuerschulden bisheriger Fahrzeuge, sowie rückständigen Verwaltungsgebühren aus dem Kfz-Bereich vorgenommen werden.
Notwendige Unterlagen
- Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II oder Gutachten nach § 21 StVZO oder Ursprungsbescheinigung des Herstellers mit Bestätigung des Herstellers, dass kein Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt wurde
- Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
- bei außerbetriebgesetzten Fahrzeugen: Entwerteter Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
- dreifach gelbe Versicherungskarte
- Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr (grün)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass (Bei minderjährigen Fahrzeughalter zusätzlich die Einwilligung und Ausweise von beiden Erziehungsberechtigten)
- Nachweis über durchgeführte Hauptuntersuchung (HU). Diese muss während der Zuteilungsdauer gültig sein.
- Bankverbindung (siehe hierzu die Erläuterung zum SEPA-Lastschriftmandat)
- evtl. Vollmacht und Ausweis des Bevollmächtigten
- Vorführung des Fahrzeuges innerhalb der Öffnungszeiten ist zwingend erforderlich
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
- Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
- Gebührenordnung Straßenverkehr (GebOSt)
- Pflichtversicherungsgesetz (PflVG)
- Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)
Es fallen Gebühren ab 33,90 EUR an.
Für sämtliche anfallenden Gebühren steht ein Kassenautomat zur Verfügung. An diesem kann sowohl mit Bargeld, als auch mit EC-Karte gezahlt werden.