Informationen
Vollständige Schulordnung hier herunterladen
Entgeltordnung hier herunterladen
Widerrufsrecht der Musikschule Mönchengladbach hier herunterladen
In der Musikschule der Stadt Mönchengladbach können Sie sich jederzeit anmelden. Wir melden uns, sobald wir Ihnen einen freien Platz in Ihrem gewünschten Unterrichtsfach anbieten können.
Die Einteilung erfolgt jeweils zum 1. Mai und 1. November des Jahres.
Das Anmeldeformular kann jetzt online eingereicht werden!
Links zur Schulordnung, Entgeltordnung, Widerrufsbelehrung finden Sie am Ende der Seite.
Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.
Alle Schüler/Schülerinnen beginnen mit einem Gruppenunterricht, in je nach Instrument/Thema unterschiedlichen Gruppenstärken. In Absprache mit dem Lehrer/der Lehrerin können anschließend individuelle Förderungen belegt werden.
Angaben zum Schulgeld finden Sie bei den Angeboten.
Wenn mehrere Kinder einer Familie die Musikschule besuchen, reduziert sich das Schulgeld:
Für Schüler aus förderungsfähigen Familien (Richlinien der Stadt Mönchengladbach über die Förderung von Familien und gleichgestellten Haushalten - Beschluss des Rates der Stadt Mönchengladbach vom 15.12.2004) ermäßigt sich das Schulgeld um 50%. Ausgenommen hiervon ist die Teilnahme an einem Projekt (Nr. 3.1.6).
Empfängern von Leistungen nach dem dem SGB II oder dem SGB XII wird das Schulgeld nach Nrn. 13.2.5 bis 13.2.12 um 70% und nach Nrn. 13.2.1 bis 13.2.4 zu 100% ermäßigt.
Die Ferienzeiten und Feiertage der öffentlichen Schulen in Mönchengladbach gelten auch für die Musikschule.
Alle Schüler sind zur regelmäßigen, pünktlichen Teilnahme am Unterricht verpflichtet. Bei Verhinderungen muss der Lehrer / die Lehrerin oder das Sekretariat rechtzeitig benachrichtigt werden.
... finden Sie in den Angeboten.