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Interessenvertretung der Beschäftigten gegenüber der Dienststelle

Der Personalrat berät und vertritt die städtischen Beschäftigten in allen beruflichen Fragestellungen.

Selbstverständnis

Neben dem reinen Schutz der Beschäftigten (Einhaltung gesetzlicher und tariflicher Regelungen) will der Personalrat der Stadt Mönchengladbach die Entwicklung der Stadtverwaltung auch aktiv mitgestalten. Wir setzen uns dafür ein, dass die motivierten und qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter so behandelt und geachtet werden, wie es ihnen zusteht.

Allgemeines
Der Personalrat der Stadt Mönchengladbach ist ein sog. Einzelpersonalrat. Er betreut alle Beschäftigten der Stadtverwaltung einschließlich der Feuerwehr und der Gebäudereinigung. Er besteht aus 19 Mitgliedern und vertritt über 3500 Beschäftigte in über 40 Ämtern bzw. Fachbereichen mit den unterschiedlichsten Berufen.

Wir beraten die Kolleginnen und Kollegen in allen Fragen ihres Arbeitslebens.

Wir kümmern uns um:

  • die Einhaltung der zu Gunsten der Beschäftigten bestehenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge und Dienstvereinbarungen,
  • die Verhütung von Unfall- und Gesundheitsgefahren,
  • die Eingliederung und berufliche Entwicklung Schwerbehinderter,
  • die Eingliederung ausländischer Beschäftigter und
  • die Gleichstellung von Frau und Mann.

Mit der Jugend- und Auszubildendenvertretung arbeiten wir eng zusammen.

Mitwirkungsrechte
Um seine Aufgaben erfüllen zu können, hat der Personalrat eine Vielzahl von Mitbestimmungs-, Mitwirkungs- und Anhörungsrechten. Diese sind in den §§ 72, 72a, 73, 74, 75, 76 und 77 LPVG aufgeführt. So hat der Personalrat u.a. ein Recht auf:

  • Mitbestimmung bei Einstellung, etc.
  • Mitbestimmung bei Beförderung, Zulassung zum Aufstieg, etc.
  • Mitbestimmung bei Laufbahnwechsel, Wechsel des Dienstzweiges Mitbestimmung bei Eingruppierung, Höhergruppierung, Rückgruppierung, etc.
  • Mitbestimmung bei Versetzung und Umsetzung
  • Mitbestimmung bei Einführung, Anwendung, wesentlicher Änderung oder wesentlicher Erweiterung von automatisierter Verarbeitung personenbezogener Daten der Beschäftigten
  • Mitbestimmung bei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit
  • Mitbestimmung bei der Anordnung von Überstunden oder Mehrarbeit
  • Mitbestimmung bei der Festsetzung der zeitlichen Lage des Erholungsurlaubs, wenn keine Einigung erzielt werden konnte

Dienstvereinbarungen
Ein wesentliches Instrument für den Personalrat sind Dienstvereinbarungen. Sie sind Verträge zwischen Personalrat und Dienststelle. Eine Dienstvereinbarung kann nicht erzwungen werden. Die Regelungen einer Dienstvereinbarung binden Dienststelle und Personalrat. Für die Beschäftigten bieten sie eine sichere und vorausschaubare Grundlage für ihre Ansprüche.

Dienstvereinbarungen können zu allen Themen abgeschlossen werden, die zu den Aufgaben eines Personalrates gehören.

Notwendige Unterlagen
Keine

Rechtliche Grundlagen
Landespersonalvertretungsgesetz NW

Gebühren

Keine  

Adresse

Verwaltungsgebäude
Wilhelm-Strauß-Str. 50-52
3. Etage - Zimmer 302 bis 310

41236 Mönchengladbach  

Ansprechpartner*innen

Sprechzeiten: Mo. - Fr. 08:30 - 12:30 Uhr

und nach Terminvereinbarung

Fax: (0 21 61) 25 - 3559

Hotline: (0 21 61) 25 - 3545

Personalratsvorsitzender

Küppers, Axel

Tel.: (0 21 61) 25 - 3540 

Tel.: 0172-2048834

Sekretariat

Grube, Birgit

Tel.: (0 21 61) 25 - 3541 

Küsters, Sonja

Tel.: (0 21 61) 25 - 3578

1. Stellvertretender Vorsitzender

Willer, Sebastian

Tel.: (0 21 61) 25 - 3574

Tel.: 0173-9123398

2. Stellvertretende Vorsitzende

Peschkes, Kirsten

Tel.: (0 21 61) 25 - 3542

Tel.: 0172-6731138

3. Stellvertretende Vorsitzende

Meinhardt, Martina

Tel.: (0 21 61) 25 - 3547

Tel.: 0173-6516774

Freigestellte Personalratsmitglieder

Hansen, Norbert

Tel.: (0 21 61) 25 - 3544

Tel.: 0172-2049792

Kohnen, Paul

Tel.: (0 21 61) 25 - 3546

Tel.: 0174-1516346

Richter, Reinhard

Tel.: (0 21 61) 25 - 3538

Tel.: 0162-6434705

Topüth, Simon

Tel.: (0 21 61) 25 - 3562

Tel.: 0174-9750319

Topüth, Dirk

Tel.: (0 21 61) 25 - 3639

Tel.: 0173-7754787