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Schulamt für die Stadt Mönchengladbach
Aktuelle Informationen zum AO-SF Verfahren, Stand: 12.01.2021
Bis Ende Januar 2021 und ggf., wenn die derzeitigen Maßnahmen verlängert werden sollten, darüber hinaus gelten folgende Hinweise für die Erstellung eines Gutachtens nach AO-SF:
Hospitationen in Schulen oder Kindertagesstätten im Zusammenhang mit der Bearbeitung eines Verfahrens nach AO-SF sind derzeit nicht möglich.
Wenn möglich, kann auch ein Austausch über Video- oder Telefonkonferenzen, auch mit Erziehungsberechtigten, ausreichende Informationen liefern. Vielleicht liegen auch aussagekräftige Berichte vor, die eine Gutachtenerstellung überwiegend nach Aktenlage ermöglichen. Ggf. kann noch eine Schweigepflichtentbindung für die behandelnden Ärzt*innen und Therapeut*innen eingeholt werden.
Im Sinne einer Infektionsprophylaxe gilt der Hinweis: So wenige Kontakte wie möglich, so viele Kontakte wie nötig!
Testungen sind in Einzelsituationen unter Berücksichtigung der Hygienevorschriften und Konzepte weiterhin möglich.
Die Bedingungen der Erstellung des Antrags/Gutachtens müssen im Text entsprechend verdeutlicht werden.
Bei der Feststellung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfes wird die Schulaufsicht ggf. häufiger als sonst probeweise entscheiden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Auf den folgenden Seiten wollen wir Ihnen Formulare und Informationen bereit stellen, die Sie bei der täglichen Arbeit benötigen.
Insbesondere im Zusammenhang mit der Ausbildungsordnung für Sonderpädagogische Förderung (AO-SF) werden stets aktuelle Formulare benötigt, um die Zusammenarbeit zu erleichtern.
Daher bitten wir Sie, bei allen Anträgen immer ein aktuelles Formular herunter zu laden.
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