Fachbereich Rechnungsprüfung (14)
Der Fachbereich Rechnungsprüfung unterstützt den Rat und seine Ausschüsse als Beratungs- und Kontrollinstrument. Dabei soll er den Rat bei seinen Entscheidungen unterstützen und die Stadtverwaltung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben beraten, begleiten und kontrollieren. Deshalb ist er auch nicht originärer Bestandteil der Stadtverwaltung, sondern bei seiner Tätigkeit ausschließlich dem Rat unmittelbar verantwortlich. Der Fachbereich Rechnungsprüfung ist bei der Erfüllung der zugewiesenen Prüfungsaufgaben funktionell unabhängig (funktionelle Unabhängigkeit) und von fachlichen Weisungen frei (§ 104 Gemeindeordnung, fachliche Weisungsfreiheit). Der Fachbereich Rechnungsprüfung ist für die so genannte örtliche Prüfung der städtischen Finanzwirtschaft einschließlich der ihr zugrunde liegenden Verwaltungsgeschäftsvorfälle zuständig. Die wahrzunehmenden Aufgaben sind in der Gemeindeordnung (§§ 101 bis 106) und in der städtischen Rechnungsprüfungsordnung festgelegt, sie umfassen die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit des Haushaltsvollzugs, die Prüfung der Rechnungslegung sowie die Prüfung der Organisation und Wirtschaftlichkeit der städtischen Verwaltung einschließlich der Eigenbetriebe und Sondervermögen.
Die Aufgabenwahrnehmung des Fachbereichs Rechnungsprüfung wird von den nachfolgenden Abteilungen wahrgenommen:
Team
Günther Baldysiak
Tel.: 02161 / 25 - 62 00
Zimmer 208
Standort
Kernarbeitszeit: mo - fr 09:00 - 12:00 Uhr
sowie Beratungszeiten nach terminlicher Vereinbarung.