Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung
Aus sozialen Gründen besteht auf Antrag die Möglichkeit, eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht zu erhalten. Ob Sie zu dem berechtigten Personenkreis gehören, ist im Einzelfall konkret zu prüfen. Anträge sind bei der GEZ zu stellen.