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Online-Terminvereinbarung ab 01.07.2020

Ab dem 01.07.2020 können Sie online Termine für Ihr Anliegen im Maßnahmenbereich vereinbaren. 

>> Hier geht es zur Online-Terminvereinbarung

 

Für die Beantragung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Personenbeförderungsschein) wenden Sie sich bitte an den Servicebereich.

Gewerbliche Personenbeförderung

Gelegenheitsverkehr mit Taxen und Mietwagen

Es handelt sich um die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Personen nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG), welche erlaubnispflichtig ist.

 

Arten der Genehmigungen:

§ 47 PBefG - Taxenverkehr:

Personenbeförderung mit PKW zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel; Unternehmer unterliegt einer Betriebs-, Beförderungs- und Tarifpflicht; das Taxi muss u.a. mit einem Taxameter ausgerüstet, in der Farbe "hellelfenbein" lackiert und besonders gekennzeichnet sein; Beförderungsaufträge dürfen an Taxenhalteplätzen, unterwegs und am Betriebssitz entgegengenommen werden.

§ 49 PBefG - Verkehr mit Mietwagen:

Personenbeförderung mit PKW, die nur im Ganzen zur Beförderung angemietet werden und mit denen der Unternehmer Fahrten ausführt, deren Zweck, Ziel und Ablauf der Mieter bestimmt; die Fahrgäste müssen ein zusammengehöriger Personenkreis und über Ziel und Ablauf der Fahrt einig sein; mit Mietwagen darf kein "taxenähnlicher" Verkehr betrieben werden; im Gegensatz zum Verkehr mit Taxen dürfen Fahraufträge nur am Betriebssitz des Unternehmers entgegen genommen werden, "öffentliches Bereithalten" ist nicht gestattet; Mietwagen unterliegen besonderen Ausrüstungspflichten (u.a. Wegstreckenzähler).
 

Notwendige Unterlagen

• Nachweis der fachlichen Eignung (siehe www.ihk-krefeld.de)

• Führungszeugnis

• Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

• Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit

• Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes

• Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gemeinde (Stadtkasse)

• Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung (Krankenkasse)

• Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft  

• ggf. Auszug aus dem Handelsregister

• Personenbeförderungsgesetz (PBefG)

• Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV)

• Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr      (BOKraft)

Gebühren können beim zuständigen Sachbearbeiter erfragt werden.

Verwandte Leistungen / Angebote

Ansprechpartner/innen

Frau Demandt
Tel.: (02161) 25 - 6191
Zimmer 100

Frau Petschelt
Tel.: (02161) 25 - 6190
Zimmer 100 

Für die Beantragung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Personenbeförderungsschein) wenden Sie sich bitte an den Servicebereich.