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Kontakt

Stadt Mönchengladbach

post@moenchengladbach.de

41050 Mönchengladbach
Telefon: 02161 - 25-0
Telefax: 02161 - 25-25 79
 

Zustelladresse:

(Hausanschrift Zentrale Poststelle)
Weiherstraße 21, 41061 Mönchengladbach

Mo - Fr:

7.30

-

13.00 Uhr

Mo - Mi:

14.00

-

16.00 Uhr

Do:

14.00

-

17.00 Uhr

Die Eingangszeit kann auf Wunsch vermerkt werden.

 

Rechnungsstellung:

Zentrale Rechnungsanschrift der Stadt Mönchengladbach

Oberbürgermeister

oberbuergermeister@moenchengladbach.de

Felix Heinrichs
Rathaus Abtei
Rathausplatz 1
41061 Mönchengladbach
Telefon: 02161 - 25-25 01
Telefax: 02161 - 25-25 09
 

Bürgerdialog (Ideen/Anregungen/Kritik)

buergerdialog@moenchengladbach.de

Telefon: 02161 - 25-25 12 und -25 13
Telefax: 02161 - 25-25 09

Stabsstelle Presse & Kommunikation

presse@moenchengladbach.de

Rathaus Abtei
41050 Mönchengladbach
Telefon: 02161 - 25-20 81
Telefax: 02161 - 25-25 09
 

Sollten Sie Fragen oder Anregungen zu den Internetseiten der Stadt Mönchengladbach haben, wenden Sie sich bitte an die Stabsstelle Presse & Kommunikation, presse@moenchengladbach.de

Marketing Gesellschaft Mönchengladbach mbH (MGMG)

Hier erhalten Sie allgemeines/touristisches Informationsmaterial über Mönchengladbach
Telefon-Hotline: 02161 - 9854 222
tourismus@mgmg.de
www.mgmg.de

Zugangsöffnung für die elektronische Kommunikation

1. Zugangsöffnung für die elektronische Kommunikation

Die Stadt Mönchengladbach bietet über nachstehende Adressen die Möglichkeit zur elektronischen Kommunikation mit der Stadtverwaltung an. Für Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes NRW (VwVfG NRW). Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet. Die Stadt Mönchengladbach eröffnet diesen Zugang nach Maßgabe der im Folgenden aufgeführten Rahmenbedingungen, die ausschließlich für die Kommunikation mit der Stadtverwaltung gelten. Über die nachstehenden Adressen können keine Vorgänge für städtische Gesellschaften (z.B. EWMG, GWSG) oder andere Behörden (z.B. mags AöR, Finanzamt, Ministerien) abgewickelt werden.

2. Grundsätze der elektronischen Kommunikation

2.1 Formfreie Vorgänge
Für Vorgänge oder Anfragen, die keiner eigenhändigen Unterschrift bedürfen, ist keine digitale Signatur nötig. Sie können weiterhin per E-Mail an alle auf www.moenchengladbach.de oder städtischen Briefköpfen genannten E-Mail-Adressen gesandt werden. Die Nutzung der Online-Formulare ist ebenso möglich.

2.2 Formgebundene Vorgänge
Für Vorgänge, die eine eigenhändige Unterschrift voraussetzen bzw. für Vorgänge, die Rechtsfristen in Gang setzen (z.B. Widersprüche), müssen die Mitteilungen und Anlagendokumente entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein oder per De-Mail an die Stadtverwaltung übermittelt werden. Vorgänge dieser Art können an die nachstehend genannten Adressen der Stadtverwaltung rechtsverbindlich und sicher auf elektronischem Wege gesandt werden.

2.3 Dateianhänge
Werden Dateianhänge an die Stadt Mönchengladbach versandt, so ist zu beachten, dass die Stadt Mönchengladbach nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann. Hinsichtlich der formgebundenen Vorgänge werden aktuell folgende gängige Dateiformate unterstützt:

Für Dokumente
- PDF (Portable Document Format)

Für Bilder
- JPEG (JPEG File Interchange Format (JFIF))
- PNG (Portable Network Graphics)
- TIFF (Tagged Image File Format).

Hinsichtlich der formfreien Vorgänge gelten die vorgenannten Formate. Darüber hinaus können für diese Vorgänge auch Office-Dateien übersandt werden. Insofern wird darauf hingewiesen, dass nur Office-Dateien ab der Version Office 2010 durchgeleitet werden. Dateien, die mit einem Kennwort verschlüsselt sind oder solche, die selbst ausführbar sind beziehungsweise ausführbare Bestandteile enthalten (zum Beispiel mit den Dateiendungen *.exe und *.bat- sowie Office-Dateien mit Makros), werden von der Stadt Mönchengladbach nicht entgegengenommen.

Sollte Ihre Nachricht bzw. enthaltene Dateianhänge, welche Sie der Stadt Mönchengladbach übersenden, von Virenschutzprogrammen als infiziert erkannt werden, können diese nicht angenommen werden beziehungsweise wird die Nachricht ungelesen gelöscht. Sie erhalten daraufhin eine Benachrichtigung, dass ihre Nachricht nicht angenommen werden konnte.

3. E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur

3.1 Adresse
Mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehene E-Mail-Nachrichten sind ausschließlich an die elektronische Poststelle der Stadt Mönchengladbach zu übermitteln. Die Adresse lautet: post@moenchengladbach.de  

3.2 Verschlüsselung
Zur Sicherung der Vertraulichkeit Ihrer Mitteilungen können Sie die von Ihnen signierte Nachricht zusätzlich verschlüsseln. Für die Verschlüsselung benötigen Sie den so genannten „öffentlichen Schlüssel“ der Stadt Mönchengladbach. Dieser wird  unter diesem Link zum Download bereitgestellt, oder hier mit 7z gepackt.

Indem Sie den Zugang zur Stadt Mönchengladbach über die in Ziffer 3.1 genannte E-Mail-Adresse nutzen, erklären Sie Ihr Einverständnis zur elektronischen Kommunikation und zur Speicherung Ihres dafür erforderlichen öffentlichen Schlüssels in der elektronischen Poststelle der Stadt Mönchengladbach. Die Stadt Mönchengladbach wird in der weiteren vorgangsbezogenen Kommunikation Ihren öffentlichen Schlüssel nutzen, um verschlüsselte Mails an Sie zu versenden. Sollten bei der Entschlüsselung Schwierigkeiten auftreten, so werden Sie seitens der Stadt Mönchengladbach darüber und über die damit verbundenen Konsequenzen informiert.

4. De-Mail

De-Mail-Nachrichten sind ausschließlich an das hierfür bereitgestellte Postfach der Stadt Mönchengladbach zu übermitteln. Die Adresse lautet: post@moenchengladbach.de-mail.de

Die Übermittlung ist sowohl für den formlosen als auch für den formgebundenen Schriftverkehr möglich. Senden Sie eine De-Mail an uns, gehen wir davon aus, dass Sie für diese Angelegenheit auch eine Antwort per De-Mail wünschen. Die Stadt Mönchengladbach eröffnet diesen Zugang für De-Mails eingeschränkt unter folgenden Bedingungen:

4.1 De-Mail in schriftform-wahrender Versandart nach § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes
Sollte durch Gesetz die Schriftform für bestimme Schreiben angeordnet sein, wäre grundsätzlich eine eigenhändige Unterschrift Ihrerseits notwendig. Wir haben den Zugang für schriftform-wahrende De-Mails eröffnet. Dies ersetzt Ihre eigenhändige Unterschrift. Für die rechtsverbindliche elektronische Versendung von schriftformbedürftigen Dokumenten nutzen Sie bitte De-Mails in der Versandoption nach § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes. Die gesetzliche Voraussetzung ist erfüllt, wenn bei der Versendung der De-Mail die Versandoption „absenderbestätigt“ gewählt wurde.

4.2 Schließen des De-Mail-Postfachs
Sollten Sie Ihr De-Mail-Postfach wieder schließen, bitten wir um eine entsprechende Mitteilung, damit wir nicht weiter mit Ihnen per De-Mail kommunizieren.

Rechtliche Hinweise
Die Hinweise zur elektronischen Korrespondenz gelten ausschließlich für die Kommunikation mit der Stadt Mönchengladbach und nicht für Verweise auf Angebote von Dritte, wie z.B. andere Behörden oder Organisationen.

Die Stadt Mönchengladbach übernimmt keine Gewähr dafür, dass das System zur Entgegennahme der von Ihnen elektronisch übermittelten Daten technisch stets zur Verfügung steht. Schadensersatzansprüche gegen die Stadt Mönchengladbach sind insoweit ausgeschlossen.

Ihre Meinung ist uns wichtig

Möchten Sie Lob, Kritik oder Anregungen loswerden? Bitte wenden Sie sich an den Bürgerdialog im Rathaus Abtei.

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