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Laut der Coronaschutzverordnung NRW gültig ab dem 22.02.2021 ist musikalischer Unterricht in Präsenz weiterhin untersagt. Ausnahmen sieht die neue Verordnung nur bei Einzelunterricht für Kinder im Grundschulalter sowie bei Kooperationen mit Kitas und Grundschulen vor. Die praktische Umsetzung dieser Ausnahmeregelungen bedarf einiger organisatorischer Absprachen und einiger Organisationsvorläufe zu den räumlichen und digitalen Möglichkeiten, um den Unterrichtsbetrieb wechselnd zwischen Distanz und Präsenz in den Musikschulgebäuden zu ermöglichen. Wir sind bemüht, schnell eine gute Lösung zu finden. Die Lehrkräfte werden Sie im konkreten Fall informieren, ansonsten erhalten Sie in Kürze an dieser Stelle alle weiteren Informationen.
Ihre Musikschule MG!