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Erster Schritt zur Telenotarzt-Region Niederrhein

Landes-Gesundheitsministerium NRW genehmigt gemeinsame Planung der Kreise Kleve, Viersen und Wesel sowie der Städte Duisburg, Krefeld und Mönchengladbach

Die Kreise Kleve, Viersen und Wesel sowie die Städte Duisburg, Krefeld und Mönchengladbach streben eine gemeinsame Trägergemeinschaft „Telenotarzt Niederrhein“ an. Das Landes-Gesundheitsministerium NRW hat nun grünes Licht gegeben: Die Kommunen dürfen die Planung konkretisieren.

Der Telenotarzt ist ein System, bei dem das bestehende Netz notärztlicher Versorgung um ein digitales Angebot ergänzt wird. Hierbei handelt es sich um das führende Projekt in der Digitalisierungsstrategie im Gesundheitswesen des Landes NRW. Ziel ist, die schnellstmögliche Betreuung der Patientinnen und Patienten weiter zu verbessern. In einer Telenotarzt-Region kann der Rettungsdienst bei einem Einsatz jederzeit digital einen erfahrenen Notarzt in einer Leitstelle konsultieren. Dieser integrierte Ansatz soll landesweit durch den Einsatz modernster Informations- und Kommunikationstechnologien im Rettungsdienst erreicht werden und verspricht eine Verbesserung der präklinischen Patientenversorgung bei gleichzeitiger Schonung von Ressourcen.

Die moderne Technik bietet dem Rettungsdienst Chancen, den Patientinnen und Patienten noch schneller und zielgerichteter helfen zu können. Die Rücksprache mit einem erfahrenen Notfallmediziner in der Leitstelle kann bei Einsätzen, in denen es um wenige Minuten geht, über Leben und Tod entscheiden. Der Telenotarzt ist der nächste sinnvolle Schritt auf dem Weg, die Einsatzkräfte vor Ort mit moderner Technik zu unterstützen.

So funktioniert der Telenotarzt: Die Rettungskräfte im Einsatz nehmen Kontakt zur Leitstelle auf. Dort erhält der Telenotarzt die Vitaldaten der Patientin oder des Patienten per Echtzeit-Übertragung. Seine Aufgabe ist es, die Einsatzkräfte vor Ort mit Sprach- und/oder Videokontakt zu unterstützen und anzuleiten.

Die geplante Telenotarzt-Region Niederrhein umfasst mehr als zwei Millionen Einwohner. Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der sechs Kommunen arbeiten nun an der konkreten Ausarbeitung einer gemeinsamen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung. Dabei geht es um eine Vielzahl derzeit noch offener Fragen, beispielsweise um die Themen Einsatzbereiche, Standorte, Qualifikationen, Übertragungstechnik, Kosten, Haftung, Laufzeit und Inkrafttreten sowie Kündigungsfrist. Die sechs Partner streben an, die öffentlich-rechtliche Vereinbarung noch in diesem Jahr abzuschließen. Das Aachener Institut für Rettungsmedizin & zivile Sicherheit (ARS) begleitet sie bei der Umsetzung.

Das Land Nordrhein-Westfalen ist bundesweit Vorreiter bei der telenotfallmedizinischen Versorgung. Bereits seit 2014 gibt es in der Stadt Aachen die landesweit einzige Telenotarztzentrale im Regelbetrieb. Derzeit wird das Telenotarztsystem auch in weiteren Regionen aufgebaut. Der Umsetzungs- und Abstimmungsprozess wird in allen Fällen noch mehrere Jahre erfordern. Alleine die aufwändige Technikumrüstung in den Rettungsmitteln und in den Leitstellen wird für alle beteiligten Träger des Rettungsdienstes eine große Herausforderung darstellen. Ziel ist es, bis zum Jahr 2025 das Telenotarzt-System landesweit auszubauen.

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