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Newsroom

Informationen zum Aufenthaltsrecht ukrainischer Staatsangehöriger

Aufenthaltserlaubnis für weitere 90 Tage ohne Visum

Ukrainische Staatsangehörige dürfen sich für Kurzaufenthalte ohne Visum 90 Tage im Bundesgebiet aufhalten. Das Bundesinnenministerium teilte der Stadt am gestrigen Donnerstag mit, dass für ukrainische Staatsangehörige aufgrund der derzeitigen Lage in der Ukraine ein Ausnahmefall im Sinne des Artikels 20 Absatz 2 des Schengener Durchführungsabkommens vorliegt. Damit können ukrainische Staatsangehörige nach Einreise eine Aufenthaltserlaubnis für weitere 90 Tage erhalten, soweit diese grundsätzlich keine Erwerbstätigkeit ausüben. Weitere Fragestellungen zum Aufenthaltsrecht von ukrainischer Staatsangehörigen beantwortet der Fachbereich Bürgerservice, Ausländerangelegenheiten, während der Dienstzeit unter der Rufnummer 02161/25 53 180 oder per Mail an auslaenderwesen@moenchengladbach.de.

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