Wasserrechtliche Erlaubnis oder Bewilligung, Wasserrechtsverfahren

Eine Benutzung der Gewässer und des Grundwassers bedarf in der Regel einer behördlichen Erlaubnis oder Bewilligung.

Nach § 2 Wasserhaushaltsgesetz dürfen Gewässer einschl. des Grundwassers nur mit einer behördlichen Genehmigung benutzt werden. Dies gilt grundsätzlich auch für Änderungen und Erweiterungen bestehender Benutzungen. Im Einzelfall sind Ausnahmen von diesem allgemeinen Genehmigungserfordernis möglich..

Als Benutzungen für Oberflächengewässern und Grundwasser gelten

  • das Einleiten von Stoffen (auch Versickerung von Regenwasser),
  • das Entnehmen oder Ableiten.

Ebenso gelten folgende Einwirkungen als Grundwasser- und Oberflächengewässerbenutzungen :

  • das Aufstauen, Absenken oder Umleiten, (z.B. bei Baumaßnahmen)
  • Maßnahmen, die zu einer schädlichen Veränderung der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit des Grundwassers führen können.

Notwendige Unterlagen
Formloser Antrag u.a. mit (jeweils in 4-facher Ausfertigung)

  • Übersichtsplänen,
  • Lageplänen,
  • Brunnenzeichnungen,
  • Schichtenprofilen,
  • Pumpenfragebogen

Rechtliche Grundlagen

  • Wasserhaushaltsgesetz (WHG),
  • Landeswassergesetz (LWG)

Gebühren

  • je nach Wert der Grundwasserbenutzung ( Einleit- oder Entnahmemenge),
  • mindestens jedoch 200,- EUR 

Ansprechpartner/innen

Grundwasserbenutzungen
(Untere Wasserbehörde)

Frau Kühbach
Tel.: (02161) 25 - 8234
Zimmer 225

Herr Backes
Tel.: (02161) 25 - 8231
Zimmer 230

Versickerungen, Kleinkläranlagen
(Untere Wasserbehörde)

Herr Stappmanns
Tel.: (02161) 25 - 8238
Zimmer 229

Wasserrechtliche Genehmigungen, Erlaubnisse, Kontrolle und Überwachung oberidischer Gewässer
(Untere Wasserbehörde)

Frau Dülpers
Tel.: (2161) 25-8278
Zimmer 222

 

Adresse

Rathaus Rheydt, Eingang B
Limitenstraße 40
41236 Mönchengladbach

umwelt@moenchengladbach.de

Fax: (02161) 25 - 8279

Zugang nicht behindertengerecht

Termine nach Vereinbarung