Aktueller Sachstandsbericht und Erläuterung der beabsichtigten Maßnahmen
Stand November 2024
Ende 2021 wurden im Umfeld einer Grundwassersanierung bedrohlich Konzentrationen von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) nachgewiesen, insbesondere von Perfluoroctansäure (PFOA). PFOA gilt als besonders gefährlich, da es als persistent, bioakkumulativ und toxisch („PBT“) eingestuft ist. Aufgrund dieser Eigenschaften wurde PFOA in der EU seit dem 4. Juli 2020 gemäß der POP-Verordnung verboten. Der Prüfwert der Bundes-Bodenschutz-Verordnung (BBodSchV) für PFOA im Grundwasser liegt bei 0,1 µg/l, da selbst geringe Mengen schädlich sein können. Die daraufhin veranlassten großräumigen Grundwasseruntersuchungen belegten die Ausbreitung einer Schadstofffahne von 1500 m Länge und 250 m Breite.
Die Schadstofffahne liegt in der WSZ IIIA des Wasserwerks Hoppbruch und gefährdet neben der öffentlichen Trinkwasserversorgung auch die Nutzer privater Gartenbrunnen. Infolge der hohen Persistenz ist eine Anreicherung von PFOA im Oberböden durch Gießwasser wahrscheinlich.
Als erste Ad-Hoc Maßnahme wurde die vorhandene Grundwasserreinigungsanlage am Friedensplatz ertüchtigt und wieder in Betrieb genommen, um einen Teil der anfänglich sehr hohen Schadstoff-Konzentration im anströmenden Grundwasser abzufangen.
Als "No-regret-Maßnahmen" zum präventiven Boden- und Gesundheitsschutz wurde am 19.05.2022 per Allgemeinverfügung die erlaubnisfreie Grundwasserförderung und -nutzung untersagt. Deren Gültigkeitsbereich wurde so gewählt, dass ein ausreichend großer Abstand zum Prüfwert der BBodSchV von 100 ng/l gewahrt bleibt. Dadurch soll sichergestellt werden, dass potenzielle Gefährdungen durch die Nutzung von Gartenbrunnen vermieden werden. Eine Verkleinerung des Gültigkeitsbereichs der Allgemeinverfügung ist z.Z. nicht umsetzbar, da eine Absenkung der Prüfwerte für die landwirtschaftliche Beregnung diskutiert wird. Auf Grundlage der Empfehlungen der Europäischen Lebensmittelüberwachungsbehörde (EFSA) würde der für die Summe PFOA, PFNA, PFHxS und PFOS auf insgesamt 20 ng/l gesenkt, wird. Eine analoge Anwendung dieser Werte in Giesenkirchen würde vielmehr die Erweiterung des Gültigkeitsbereichs erfordern.
Mögliche Quellen der Kontamination sind insbesondere eine Wartungswerkstatt für Trockenfeuerlöscher und ein Teflon-verarbeitender Betrieb im Bereich eines Gewerbegebietes an der Konstantinstraße.
Die anfänglich in diesem Bereich festgestellten sehr hohen Gehalte, konnten dagegen in den Folgeuntersuchungen nicht bestätigt werden. Hier werden aktuell die höchsten PFOA-Konzentrationen mit Werten von etwa 1000 ng/l gemessen, die somit um den Faktor 10 über dem zugehörigen Prüfwert liegen.
Im direkten Umfeld der beiden abwechselnd betriebenen Sanierungsbrunnen sinken die Werte, während in einigen Messstellen ein leichter Anstieg zu beobachten ist. In den östlich des Friedensplatz vorhandenen Messstellen konnte in den bisherigen Untersuchungen Konzentrationen mit aktuell bis maximal 500 ng/l nachgewiesen werden.
Es wurden Fördermittel beantragt, die jedoch ausschließlich für die Erkundung und die orientierende Untersuchung des Verursachergrundstück bewilligt wurden. Die Vergabe der entsprechenden Leistungen ist mittlerweile eingeleitet. Mit Ergebnissen ist Ende 2025 zu rechnen.