Wärmepumpen

Wärmepumpen nutzen Luft, Wasser oder Grundwasser als regenerative Wärmequelle für die Heizung.

Mit einer Wärmepumpe wird der Umwelt (Wasser, Erdreich oder Umgebungsluft) Wärme entzogen, auf ein höheres Temperaturniveau angehoben und dem Heizsystem zugeführt

Je nach genutzter Wärmequelle unterscheidet man verschiedene Varianten von Wärmepumpen:

  • Sole-Wasser-Wärmepumpen mit Nutzung des Untergrundes durch Erdwärmesonden
    Bei dieser Variante wird dem Boden über vertikal in das Erdreich eingebrachte Erdwärmesonden Wärme entzogen und über einen Wärmetauscher an die Wärmepumpe abgegeben.
  • Sole-Wasser-Wärmepumpen mit Nutzung des Untergrundes durch Erdwärmekollektoren
    Bei dieser Variante wird dem Boden über horizontal in einer Tiefe von 1 m bis 1,50 m im Erdreich verlegte Erdwärmekollektoren Wärme entzogen und über einen Wärmetauscher an die Wärmepumpe abgegeben.
  • Wärmepumpen mit direkter Grundwassernutzung (Wasser-Wasser-Anlagen)Bei dieser Variante wird das Grundwasser aus einem Entnahmebrunnen zur Wärmepumpe geleitet, welche dem Wasser so viel Wärme entzieht, dass es um ca. 3-5 °C abkühlt. Über einen "Schluckbrunnen" wird das Wasser wieder in den Boden abgeleitet.
  • Beschränkungen, z.B. hinsichtlich der Bohrtiefe, können sich aufgrund der Lage des Grundstücks in einem Wasserschutz- oder Wassereinzugsgebiet der öffentlichen Trinkwasserversorgung (www.uvo.nrw.de) und/oder der anstehenden Geologie ergeben. 
    Aus diesem Grund wird empfohlen, sich bezüglich der grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit vorab mit der Unteren Wasserbehörde in Verbindung zu setzen.

  • Beginn und Einstellung der Bohrarbeiten von Bohrungen, die mehr als 100 m in den Boden eindringen, sind der

    Bezirksregierung Arnsberg nach § 127 Bundesberggesetz zwei Wochen vorher anzuzeigen.
  • Bei Anlagen mit einer Heizleistung von > 30 kW ist ein Gutachten zur thermischen Auswirkung auf die Umgebung und das Grundwasser in Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde zu erstellen. Die Anlagendimensionierung ist durch Berechnungen (z. B. mittels einer Software) nachzuweisen und die thermodynamische Entwicklung im Untergrund für den gesamten Betriebszeitraum von mindestens 25 Jahren zu berücksichtigen. Je nach Ergebnis der Anlagendimensionierung kann es erforderlich sein, im Umfeld der Erdsondenanlage langfristig betriebene Grundwassermessstellen zur Überwachung der Grundwassertemperatur zu errichten.

  • Anlagen mit Erdwärmesonden/-Kollektoren
    Der Entzug von Wärme durch in das Erdreich und/oder Grundwasser eingebrachten Erdwärmesonden/-kollektoren stellt eine Benutzung im Sinne des § 9 Abs. 2 Nr. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dar und bedarf nach § 8 Abs. 1 WHG einer wasserrechtlichen Erlaubnis.
  • „Wasser-Wasser-Anlagen“
    Die Entnahme von Grundwasser sowie die Wiedereinleitung von abgekühltem Grundwasser in das Grundwasser stellen Benutzungen im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 5 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dar. Sie sind nach § 8 Abs. 1 WHG erlaubnispflichtig.

Die für die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis erforderlichen Antragsunterlagen, können Sie dem jeweiligen Antragsvordruck entnehmen.

Für die Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis wird eine Gebühr erhoben. Die Mindestgebühr beträgt 200,00 EURO.