Wahlen
Wahlen und Abstimmungen sind die Grundlage einer Demokratie, gleichgültig auf welcher staatlichen Ebene sie angesiedelt sind. Entscheidend ist, dass die jeweilige Wahl von der Bevölkerung als gerecht und sachgemäß empfunden wird. Nur dann hat die Wahlentscheidung ihre legitimierende Wirkung und der gewählte Volksvertreter kann im Sinne der vom Grundgesetz geforderten repräsentativen Demokratie die "Herrschaft des Volkes" ausüben.
Alle Wahlen sind
- allgemein: Mit Vollendung eines festgelegten Lebensalters (je nach Wahlart 16. oder 18. Lebensjahr) steht jeder/jedem Wahlberechtigten das aktive Wahlrecht zu, sofern kein Ausschlussgrund vorliegt.
- unmittelbar: Bewerber/innen für eine Vertretung werden direkt ohne Zwischenschaltung von Wahlmännern/Wahlfrauen (z. B. Präsidentschaftswahlen USA) gewählt.
- frei: Jede/r Wahlberechtigte ist frei in seiner Entscheidung, ob und wen sie/er wählt.
- gleich: Jede Stimme hat das gleiche Gewicht.
- geheim: Es ist organisatorisch zu gewährleisten, dass die Wahlhandlung geheim abläuft. Gewählt wird per Stimmzettel.
Vorbereitet und organisiert werden Wahlen zum Europäischen Parlament, zum Deutschen Bundestag, zum NRW-Landtag, zum Rat der Stadt, die Wahl des Oberbürgermeisters sowie die Wahl der Bezirksvertretungen, des Integrationsrates und die Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden.
Ebenso erledigt der Fachbereich Bürgerservice die kommunalen Aufgaben im Zusammenhang mit Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheid.
Nächste Wahltermine
- Frühjahr 2027: Landtagswahl (alle fünf Jahre)
- 09. Juni 2024: Europawahl (alle fünf Jahre)
- Herbst 2025: Kommunalwahl (alle fünf Jahre) und Bundestagswahl (alle vier Jahre)
Rechtliche Grundlagen
In Art. 38 des Grundgesetzes sind so genannte Wahlrechtsgrundsätze festgesetzt. Ausgehend vom Grundgesetz finden sich Regelungen im Bundeswahlgesetz, den Landes- und Kommunalwahlgesetzen sowie in den zu diesen Gesetzen ergangenen Verordnungen.