Integrationsratswahl

Am 14.09.2025 findet in Mönchengladbach die Integrationsratswahl statt.

Die 24 Mitglieder des Integrationsrates der Stadt Mönchengladbach werden

  1. zu einem Drittel vom Rat nach dem für Ausschüsse geltenden Verfahren aus seiner Mitte bestellt und
  2. zu zwei Dritteln auf der Grundlage der Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Integrationsrates der Stadt Mönchengladbach nach Listen oder als Einzelbewerber in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für die Dauer der Wahlzeit des Rates der Stadt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt.

Wahlberechtigt ist, wer

  1. nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist,
  2. eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt,
  3. die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten hat oder
  4. die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 102-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetztes vom 28. August 2013 (BGBl. I. S. 3458), erworben hat.

Darüber hinaus muss die Person am Wahltag

  1. mindestens 16 Jahre alt sein,
  2. sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und
  3. mindestens seit dem sechzehnten Tag vor der Wahl in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben.

Nicht wahlberechtigt sind Ausländer,

  1. auf die das Aufenthaltsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Februar 2008 (BGBl. I S. 162), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Juli 2018 (BGBl. I S. 1147), nach seinem § 1 Abs. 2 Nr. 2 oder 3 keine Anwendung findet oder
  2. die Asylbewerber sind.

Briefwahl

Möglichkeiten zur Beantragung von Briefwahlunterlagen:

  • In Kürze können Sie hier Online Ihre Briefwahlunterlagen beantragen.
  • Per E-Mail an briefwahl@moenchengladbach.de
  • Die Wahlbenachrichtigungen, die bis zum 24.08.2025 versendet werden, enthalten ein vorgefertigtes Antragsformular.
  • Der Antrag kann auch formlos per Brief an "Stadt Mönchengladbach, Fachbereich Bürgerservice, Goebenstraße 4-8, 41061 Mönchengladbach" gestellt werden. In dem Antrag führen Sie bitte alle personenbezogenen Daten (u. a. Familienname, Vornamen, etc.) auf und geben an, wohin die Briefwahlunterlagen versendet werden sollen.
  • Für die persönliche Vorsprache sind die Wahlscheinbüros im Vitus-Center, Passage 1. OG, Goebenstraße 4-8, und Rathaus Rheydt, Raum 2028, Markt 11, ab dem 11.08.2025 zu den nachstehenden Zeiten geöffnet.
    Montag bis Mittwoch 08.00 – 15.30 Uhr
    Donnerstag08.00 – 17.00 Uhr
    Freitag   08.00 – 12.30 Uhr
    und am Freitag 12.09.2025  08.00 – 15.00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass der Versand der Briefwahlunterlagen erst 11.08.2025 erfolgen kann. 

Rechtliche Grundlagen

Gemeindeordnung, Kommunalwahlgesetz und Kommunalwahlordnung