Energiesicherheit & Energie sparen
Energiesicherheit & Energie sparen
Am 24. Juni 2022 hat die Bundesregierung die Alarmstufe des „Notfallplans Gas“ ausgerufen. Die Stadt Mönchengladbach bereitet sich aktuell auf eine mögliche Gasmangellage und damit einhergehende Einschränkungen vor. Die Lage verändert sich stetig.
Auf dieser Seite informieren wir Sie über die eingeleiteten Maßnahmen der Stadt. Zudem liefern wir Tipps zum Energiesparen und geben Antworten auf häufige Fragen.
Aktuelle Lage
Aktuell ist die Gasversorgung in Deutschland stabil und die Versorgungssicherheit gilt laut Bundesnetzagentur als gewährleistet. Dennoch hat die Reduktion der Gasmengen aus Russland zur Folge, dass die Gasspeicher nicht so schnell aufgefüllt werden, wie es notwendig wäre, um im Herbst und Winter eine zuverlässige Versorgung zu gewährleisten.
Privathaushalte und sensible Einrichtungen wie Krankenhäuser sind nach dem „Notfallplan Gas“ besonders geschützt. Die Ausrufung der Alarmstufe hat aktuell noch keine Auswirkung auf die Versorgungssicherheit und die Liefersituation an die Kund*innen der Energieversorgungsunternehmen.
Aktuelle Lageberichte können auf der Seite der Bundesnetzagentur abgerufen werden.
Maßnahmen der Stadt Mönchengladbach
Vor dem Hintergrund des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine und der vom Wirtschaftsministerium ausgelösten Frühwarnstufe „Notfallplan Gas“ bereitet sich die Stadtverwaltung Mönchengladbach gemeinsam mit weiteren Partnern, u. a. dem Gasnetzbetreiber NEW, der Polizei und der Feuerwehr auf eine Energiemangellage vor.
Trotz aller Einsparbemühungen von Stadt und städtischen Gesellschaften kommt es vor allem auf das Mitwirken aller privaten Haushalte als Endkunden für die Strom- und Gasversorger an. „Jede und jeder sollte heute schon einen Beitrag leisten, um Energie zu sparen und damit einer möglichen Notlage im Herbst und Winter vorzubeugen. Ich bitte die Mönchengladbacherinnen und Mönchengladbacher schon jetzt, überall dort, wo es ihnen möglich ist, Energie einzusparen. Jeder Beitrag hilft“, so Oberbürgermeister Felix Heinrichs.
Bereits beschlossen ist die gemeinsam mit der NEW und den Nachbarkommunen umgesetzte Senkung der Wasser- bzw. Raumtemperaturen in den Hallenbädern und Sporthallen. Beispielsweise wird bei einer Reduzierung der Wassertemperatur um bis zu zwei Grad eine jährliche Einsparung von rund 42.000 Kubikmeter Gas erzielt. Inwieweit Schwimmbäder und Sporthallen komplett aus der Beheizung genommen werden müssen, entscheidet sich im weiteren Verlauf des Jahres und ist abhängig von vorhandenen Heizmitteln.
Der Energie-Krisenstab hat festgelegt, dass die Beleuchtung repräsentativer Bauwerke (z. B. Münster und Rathaus Abtei, Wasserturm, Kaiser-Friedrich-Halle) zum 1. September abgeschaltet wird. In den Nachtstunden werden alle 180 Park- und Stadtinformationsanlagen im Stadtgebiet zum 1. September abgeschaltet. Als weitere Maßnahme arbeitet die Verwaltung an einem Konzept, wie und wo im öffentlichen Raum temporär Beleuchtungskörper in Straßenzügen und Parkanlagen ausgeschaltet oder gedimmt werden können und wird dabei auch Sicherheitsaspekte berücksichtigen.
Mit Einsetzen der Heizperiode werden die städtischen Büroräume, gemäß der Energieeinsparverordnung des Bundes über kurzfristig wirksame Maßnahmen, nur noch auf maximal 19 Grad geheizt. Sollte sich die Lage weiter zuspitzen, wird eine weitere Senkung der Raumtemperaturen nicht ausgeschlossen. Das städtische Gebäudemanagement (GMMG) prüft derzeit, welche städtischen Verwaltungsgebäude vor dem Hintergrund der Gas- und Stromeinsparung möglicherweise komplett vom Netz genommen werden können.
Energiespartipps für Bürger*innen
Private Haushalte können einen großen Beitrag zum Energie sparen leisten, indem sie ihren Verbrauch senken. Rund die Hälfte der deutschen Haushalte heizt mit Gas. Eine Reduktion des Stromverbrauchs ist ebenfalls wichtig, damit nicht zu viel Gas für die Stromversorgung verwendet wird.
Die meiste Energie verbrauchen wir im Haushalt für Warmwasser und Heizung. Gefolgt vom Strom für die Elektrogeräte. Das sind die Energiesparpotenziale mit der größten Wirkung.
Das richtige Einstellen der Heizungsanlage spart Heizkosten: Die Raumtemperatur um ein Grad zu senken spart bis zu sechs Prozent Energie. Smarte, programmierbare Thermostate helfen dabei, die optimale Raumtemperatur ebenso wie die gewünschten Heizzeiten einzustellen. Darüber hinaus sollten Heizkörper regelmäßig entlüftet werden und nicht mit Möbeln zugestellt werden, da sonst eine gleichmäßige Wärmeverteilung im Raum unterbunden wird.
Fenster und Türen sollten abgedichtet sein, damit keine Wärme entweicht. Durch das Herunterlassen von Rollläden kann sich über Nacht die Wärme im Gebäude länger halten. Über Tag sorgt die Verschattung mit abdunkelnden Vorhängen oder Außenjalousien für kühlere Räume, sodass die Hitze nicht mit hohen Stromkosten aus den eigenen vier Wänden vertrieben werden muss.
Über ungedämmte Leitungen und Geschossdecken kann Wärme verloren gehen. Die Dämmung von Heizungsrohren, der obersten Geschossdecke sowie der Kellerdecke schafft Abhilfe. Wichtig ist die Verwendung von nicht-brennbaren Dämmmaterialien.
Um den Verbrauch von warmem Wasser zu senken, kann ein Spar-Duschkopf eingebaut werden. Kühleres und vor allem kürzeres Duschen statt Baden spart ebenfalls Energie.
Statt ständig das Fenster gekippt zu lassen, sollte zwischendurch stoßgelüftet werden. Beim Verlassen von Räumen sollten die Fenster geschlossen werden. Gleiches gilt für Gebäudetüren: Bei geschlossenen Türen entweicht weniger Wärme und es muss weniger geheizt werden.
Alte Fernseher, Monitore, Kühlschränke, Wasch- oder Spülmaschinen gehören zu den größten Stromfressern. Ein Blick auf den Verbrauch und der Kauf eines neuen sparsamen Gerätes können sich lohnen. Achten Sie dabei auf die neue Energieeffizienzklasse A. Andere kennzeichnungspflichtige Elektrogeräte wie Wäschetrockner, Staubsauger und Backöfen sollten das Label A+++ tragen. Ungenutzte Geräte sollten nicht im Stand-by-Modus bleiben, sondern vollständig ausgeschaltet werden.
Für Beleuchtung sollten LEDs statt Glühlampen eingesetzt werden. Sie sparen bis zu 50 Prozent Strom und sind oft langlebiger. Auch hier gilt: Beim Verlassen der Räume das Licht ausschalten. Für Außenbeleuchtungen, Teichpumpen oder Ventilatoren können Zeitschaltuhren genutzt werden.
In dieser Online-Datenbank sind besonders sparsame Haushaltsgeräte aufgelistet.
Den Deckel beim Kochen auf den Topf zu legen spart Energie. Die Umluftfunktion des Backofens spart 15 Prozent Energie ein und auch die Restwärme im Backofen und auf dem Herd kann genutzt werden. Den Kühlschrank sollte man nicht kälter als sieben Grad Celsius einstellen, jedes Grad mehr verbraucht 6 Prozent Strom zusätzlich. Spülen funktioniert ebenfalls klimaschonender: Ein Geschirrspüler verbraucht 50 Prozent weniger Energie als der Abwasch per Hand. Geschirrspüler und Waschmaschine sollten immer voll beladen werden. Kleidung muss nicht immer in den Trockner, sondern kann an der Luft trocknen.
Der Verbrauch von Computern im Home Office lässt sich optimieren: Die Verringerung der Helligkeit des Displays oder des Monitors und die Aktivierung des Energiesparmodus spart viel Strom. Wenn die Geräte gar nicht genutzt werden, sollten sie nicht im Stand-by-Modus bleiben, sondern vollständig ausgeschaltet werden. Ähnlich sieht es bei Diensten wie GPS, Bluetooth oder WLAN aus: Wenn sie nicht benötigt werden, sollten sie abgeschaltet werden. Nicht genutzte Computerprogramme und Apps nutzen den Arbeitsspeicher eines Computers weiterhin und verbrauchen unnötige Energie.
Zu den langfristigen Maßnahmen, um Energie und Heizkosten zu sparen, zählen neue Heizungspumpen, Heizen mit erneuerbaren Energien (z. B. Wärmepumpe) und der Einbau von energieeffizienten Fenstern und Türen.
Mit einem gemeinsamen Schreiben hat sich die Stadt zusammen mit dem Stadtsportbund e.V. an die Mönchengladbacher Vereine gerichtet und dazu aufgerufen dort Energie zu sparen, wo es möglich ist.
Das Ziel ist, den Energieverbrauch über die Wintermonate möglichst um 20 Prozent zu senken und einen Energie-Lockdown der städtischen Sportanlagen zu verhindern.
Ein paar grundsätzliche Tipps:
- Licht/Flutlicht nur anmachen, wenn es auch gebraucht wird
- Absenken der steuerbaren Raumtemperatur auf 18 Grad
- Nutzung der Duschen reduzieren
- Fensterlüftung bevorzugen, Lüftungsanlage aus
- Alte "Stromfresser" austauschen
- Nur zwingend notwendige elektrische Geräte anschließen/nutzen
Eine gute Übersicht und weitere Tipps bietet auch der Deutsche Olympische Sportbund.
Energieeinsparverordnungen des Bundes
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, 24. August 2022, zwei Energieeinsparverordnungen gebilligt. Beide Verordnungen basieren auf dem Energiesicherungsgesetz (§ 30 EnSiG) und leisten einen weiteren Beitrag zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit. Die zwei Verordnungen beinhalten konkret Maßnahmen zur Energieeinsparung für die kommende und die übernächste Heizperiode und adressieren die öffentlichen Körperschaften sowie Unternehmen und private Haushalte.
Neben der Einsparung von Gas sind auch Maßnahmen vorgesehen, die den Stromverbrauch senken sollen, da dies dazu beiträgt, die Stromerzeugung mit Gas zu verringern. Eine Verordnung mit Kurfristmaßnahmen gilt ab dem 1. September 2022 und hat eine Dauer von sechs Monaten. Die zweite Verordnung mit mittelfristigen Maßnahmen gilt ab dem 1. Oktober 2022 und hat eine Geltungsdauer von 24 Monaten. Letztere bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats.
Die im Kabinett verabschiedeten Energieeinsparverordnungen dienen zugleich auch als Beitrag zur Umsetzung der Einsparvorgaben der Europäischen Union. Angesichts der von Russland künstlich verursachten Gasknappheit haben sich die EU-Staaten verpflichtet, ihren Gasverbrauch ab August dieses Jahres um mindestens 15 %Prozent zu verringern - im Vergleich zum Durchschnittsverbrauch der letzten fünf Jahre. Deutschland, das über die letzten Jahre besonders abhängig von russischem Gas war, muss seinen Gasverbrauch demnach um 20 Prozent senken.
Mit den in den Verordnungen enthaltenen Maßnahmen lässt sich der Gasverbrauch nach ersten Schätzungen um ungefähr zwei Prozent senken.
Diese Verordnung umfasst Maßnahmen, die sehr kurzfristig umgesetzt werden können. Sie zielen auf Einsparungen ab, die bereits in dieser Heizsaison zur Verringerung des Energiebedarfs beitragen können. Einen besonderen Schwerpunkt bilden Maßnahmen für die öffentliche Hand, die damit ihrer Vorbildfunktion nachkommt und so anderen Bereichen Orientierung hinsichtlich machbarer, praktikabler Einsparmaßnahmen geben kann. Die Verordnung hat eine Gültigkeit von sechs Monaten. Sie wird direkt vom Bundeskabinett ohne Beteiligung des Bundestags oder Bundesrats beschlossen und soll zum 1. September in Kraft treten.
Die Verordnung umfasst die folgenden Maßnahmen:
- Maßnahmen zur Energieeinsparung in Privathaushalten
- Mieter bekommen mehr Spielraum, um Energie einzusparen (Temperaturabsenkung)
- Nutzungsverbot bestimmter Heizungsarten für Schwimm- und Badebecken
- Maßnahmen zur Energieeinsparung in öffentlichen Nichtwohngebäuden
- Verbot der Beheizung von Gemeinschaftsflächen
- Höchstwerte für die Lufttemperatur in Arbeitsräumen in öffentlichen Nichtwohngebäuden
- Trinkwassererwärmungsanlagen in öffentlichen Nichtwohngebäuden
- Beleuchtung von Gebäuden und Baudenkmälern
- Maßnahmen zur Energieeinsparung in Unternehmen
- Informationspflicht über Preissteigerungen für Versorger und für Eigentümer von Wohngebäuden
- Ladentüren und Eingangssysteme im Einzelhandel
- Nutzungseinschränkungen beleuchteter Werbeanlagen
- Mindestwerte der Lufttemperatur für Arbeitsräume in Arbeitsstätten
Eine ausführliche Übersicht über die Maßnahmen finden Sie hier.
Diese Verordnung umfasst Maßnahmen, die einen höheren, mittelfristigen Zeitbedarf für die Umsetzung erfordern. Die Maßnahmen zielen auf Einsparungen in der kommenden und der folgenden Heizperiode ab, haben aber auch eine Wirkung darüber hinaus. Diese Verordnung hat eine Gültigkeit von zwei Jahren. Sie bedarf der Zustimmung des Bundesrates und soll am 1. Oktober in Kraft treten.
Die Verordnung umfasst die folgenden Maßnahmen:
- Steigerung der Energieeffizienz in öffentlichen, privaten und Firmengebäuden
- Pflicht zu Heizungsprüfung und –optimierung
- Verpflichtender hydraulischer Abgleich für Eigentümer großer Gebäude mit zentraler Wärmeversorgung
- Einsparungen in Unternehmen
- Verpflichtung zur Umsetzung wirtschaftlicher Effizienzmaßnahmen in Unternehmen
Eine ausführliche Übersicht über die Maßnahmen finden Sie hier.
Energiesicherheit: Fragen und Antworten
Der „Notfallplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland“ basiert auf der sogenannten europäischen SoS-Verordnung, d. h. konkret der Verordnung (EU) 2017/1938 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2017 über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung. Er umfasst die folgenden drei Krisenstufen:
1. Frühwarnstufe: In der ersten Stufe tritt ein Krisenteam beim Bundeswirtschaftsministerium zusammen, das aus Behörden und den Energieversorgern besteht. Die Gasversorger und die Betreiber der Gasleitungen werden verpflichtet, regelmäßig die Lage für die Bundesregierung einzuschätzen. Noch greift der Staat nicht ein. Gashändler und -lieferanten sowie Fernleitungs- und Verteilnetzbetreiber ergreifen marktbasierte Maßnahmen, um die Gasversorgung aufrechtzuerhalten. Dazu gehören beispielsweise die Nutzung von Flexibilitäten auf der Beschaffungsseite, der Rückgriff auf Gasspeicher, die Optimierung von Lastflüssen oder die Anforderung externer Regelenergie, also Energie, um Schwankungen der Lastflüsse auszugleichen.
2. Alarmstufe: In der sogenannten Alarmstufe kümmern sich die Marktakteure ebenfalls primär in Eigenregie um eine Entspannung der Lage. Auch hier können die in Stufe 1 genannten Maßnahmen von den Marktakteuren ergriffen werden. Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, kann die Bundesregierung allerdings zusätzlich unterstützend tätig werden, etwa indem sie Unternehmen der Gasversorgungskette hilft, bei starken Preisanstiegen zahlungsfähig zu bleiben oder indem sie Maßnahmen, die im Energiesicherungsgesetz festgelegt sind, ergreift.
3. Notfallstufe: Wenn die Maßnahmen der Frühwarn- oder der Alarmstufe nicht ausreichen oder eine dauerhafte Verschlechterung der Versorgungssituation eintritt, kann die Bundesregierung per Verordnung die Notfallstufe ausrufen. In diesem Fall liegt eine „außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas, eine erhebliche Störung der Gasversorgung oder eine andere erhebliche Verschlechterung der Versorgungslage“, vor. Mit diesem Schritt kann die Bundesregierung im Rahmen des Energiesicherungsgesetz schnell umfangreiche Verordnungen zum Einsatz, zur Verteilung, zum Transport und zur Einsparung von Energie erlassen. Zudem kann die Bundesnetzagentur zum „Bundeslastverteiler“ eingesetzt werden, wenn die Gasmärkte nicht mehr funktionieren. Der Bundesnetzagentur obliegt dann in enger Abstimmung mit den Netzbetreibern die Verteilung von Gas. Dabei sind bestimmte Verbrauchergruppen gesetzlich besonders geschützt, d. h. diese sind möglichst bis zuletzt mit Gas zu versorgen. Zu diesen geschützten Verbrauchern gehören Haushalte, soziale Einrichtungen wie etwa Krankenhäuser und Gaskraftwerke, die zugleich auch der Wärmeversorgung von Haushalten dienen.
Die Alarmstufe tritt in Kraft, wenn eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnliche Nachfrage nach Gas vorliegt. Die Krisenvorsorge Gas besteht aus einem dreistufigen Modell, von dem derzeit die zweite Stufe in Kraft ist.
Grund für die Ausrufung der Alarmstufe ist laut dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die seit dem 14. Juni 2022 bestehende Kürzung der Gaslieferungen aus Russland und das hohe Preiseniveau am Gasmarkt. Das BMWK bewertet die aktuelle Lage als eine Störung der Gasversorgung, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt. Berechnungen der Bundesnetzagentur zeigen, dass bereits jetzt absehbar ist, dass selbst bei einem kontinuierlichen Verbleib der Lieferungen durch Pipeline Nord Stream 1 die Speicherfüllung bis zum 1. Dezember auf 90 Prozent kaum mehr möglich ist.
Die Alarmstufe sendet das klare Signal an alle Gasverbraucher*innen , von der Industrie bis zu den privaten Haushalten, dass dort, wo es möglich ist, Gas eingespart werden muss. Zudem wird mit der Ausrufung der Alarmstufe die Beobachtung noch einmal intensiviert.
Über die aktuelle Lage der Gasversorgung in Deutschland informiert die Bundesnetzagentur.
Privathaushalte gehören nach dem „Notfallplan Gas“ zu den geschützten Kunden. Dies bedeutet, dass die Gasversorgungsunternehmen die Erdgasversorgung dieser Kunden auch in Zeiten einer Störung der Gasversorgung gewährleisten können müssen und hierfür auch zu entsprechender Vorsorge verpflichtet sind.
Energiespartipps für Unternehmen
Ob in Büroräumen oder in Produktionshallen, auch Unternehmen können einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, den Energieverbrauch zu senken.
Unternehmen sollten ihr Lastmanagement überprüfen, in dem sie ein Lastprofil von ihrem Energieversorger anfordern. Die Grundlast muss ermittelt werden und es sollte festgestellt werden, wodurch sie verursacht wird: Gibt es Leistungsspitzen und wodurch werden diese hervorgerufen? Ist eine Lastverschiebung möglich?
Quelle: IHK Düsseldorf
Auch Unternehmen sollten einen Blick auf ihre Heizungstechnik werfen. Wird eine Heizung genutzt mit Gas, Öl, Holz, Wärmepumpe, Blockheizkraftwerk, Solarthermie, Hybrid, Elektro, Brennstoffzelle? Können andere Wärmequellen eingebunden werden (z. B. aus der Drucklufterzeugung)? Hier ist eine Beratung erforderlich.
Mögliche Effizienzmaßnahmen sind:
- Hydraulischer Abgleich
- Thermostat runter drehen
- Wartung der Wärmetauscher
- Wärmeverteilung – Wärmedämmung der Heizungsrohre
- Pumpen – Ersatz ungeregelter Heizungspumpen durch geregelte Hocheffizienzpumpen
Eine vorbeugende vorausschauende Wartung ist oft sinnvoll, um das Risiko von Ausfällen, Bränden, aber auch hohen Stromverbräuchen zu vermeiden. Beispiele: Vibrationsmessung, Temperaturmessung, Messung von Stromaufnahmen.
Quelle: IHK Düsseldorf
Wo Maschinen laufen, fällt wertvolle Abwärme an, die vielerorts nicht genutzt wird. Fließt diese Abwärme zum Beispiel in die Gebäudeheizung, kann die Heizkosten-Rechnung deutlich geringer ausfallen. Alternativ kann das Unternehmen sogar damit ein Einkommen erwirtschaften, wenn diese Abwärme andere Unternehmen, wie Büroflächen, in der Nähe beheizt.
Quelle: BMWK
Druckluft ist die teuerste Energieform, da circa 95 Prozent der eingesetzten Energie als Abwärme verlorengeht.
Folgende Effizienzmaßnahmen sollten in Erwägung gezogen werden:
- Leckagen vermeiden
- Anpassung der Druckluftverteilung
- Einsatz effizienter Kompressoren
- Energieoptimierte Steuerung
- Druckluftspeicherung
- Nutzung der Abwärme
- Druckluftaufbereitung
Quelle: IHK Düsseldorf
In vielen Unternehmen laufen permanent Maschinen – entsprechend groß ist hier das Sparpotenzial, wenn ältere Maschinen durch moderne energiesparende Modelle ersetzt werden. Ab wann sich die Investition lohnt, erläutern unter anderem Energieberater*innen. So helfen aber auch Energiemanagement-Systeme, Betriebsabläufe zu optimieren und damit Kosten zu sparen.
Quelle: BMWK
Ähnlich wie in Wohngebäuden ist auch in Produktionshallen oder Büroräumen die Umstellung auf sparsame LEDs statt Glühlampen und Leuchtstoffröhren sinnvoll.
Quelle: BMWK
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag informiert Betriebe über die Auswirkungen, die sich aus der von der Bundesregierung beschlossenen Einergieeinsparverordnung ergeben. Weitere Informationen finden Sie hier.