Herkunftssprachlicher Unterricht (HSU)
Der Herkunftssprachliche Unterricht ist ein zusätzliches Angebot des Landes NRW für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1-10, deren Herkunftssprache nicht Deutsch ist. Die Aufgabe des Unterrichts ist es, auf Grundlage des gültigen Lehrplans Fähigkeiten in der jeweiligen Herkunftssprache in Wort und Schrift aufzubauen, zu erhalten, zu erweitern, wichtige interkulturelle Kompetenzen zu vermitteln und mehrsprachiges Lernen zu ermöglichen.
Alle weiteren Informationen finden Sie auf der Seite des Schulministeriums NRW und auf unserem Flyer.
Folgende Sprachen werden zurzeit im Herkunftssprachlichen Unterricht in Mönchengladbach angeboten:
- Albanisch
- Arabisch
- Chinesisch
- Farsi
- Griechisch
- Italienisch
- Kroatisch
- Polnisch
- Portugiesisch
- Russisch
- Spanisch
- Türkisch
- Ukrainisch
Die Lehrkräfte, die den Herkunftssprachlichen Unterricht erteilen, sind Beschäftigte des Landes NRW. Sie sind Muttersprachler und werden in der Regel an mehreren Schulen und teilweise auch in mehreren Bezirksregierungen eingesetzt. Derzeit erteilen in der Stadt Mönchengladbach 20 qualifizierte Lehrkräfte den herkunftssprachlichen Unterricht.
Standorte:
Auf der Karte sehen Sie eine Übersicht über die Standorte des Herkunftssprachlichen Unterrichts Mönchengladbachs im Schuljahr 24/25. Für das kommende Schuljahr stehen die Standorte noch nicht fest.
Unterrichtszeiten:
Der Herkunftssprachliche Unterricht findet im Nachmittagsbereich ab 14Uhr statt.
Bei weiteren Fragen zum Unterricht, dürfen Sie montags bis freitags die jeweilige Lehrkraft kontaktieren.
Anmeldung:
Für die Teilnahme ist eine Anmeldung erforderlich. Die Anmeldung muss bis zum 15. März eines Jahres über das Serviceprotal erfolgen.
Sie erhalten vor den Sommerferien ein Bestätigungsschreiben mit allen wichtigen Informationen über Ihre angegebene E-Mail Adresse.
Wichtig: Alle Viertklässler müssen sich aufgrund des Schulwechsels erneut anmelden.
Abmeldung:
Eine Abmeldung vom HSU ist nur zum Ende eines Schuljahres möglich.
Das Abmeldeformularkönnen Sie jederzeit über das Serviceportal ausfüllen. Sie erhalten eine Abmeldebestätigung, die das Teilnahmeende zum Ende des Schuljahres (31. Juli) bestätigt.
Die Teilnahme am HSU ist freiwillig, aber nach verbindlicher Anmeldung zum Unterricht besteht die Verpflichtung zur regelmäßigen Teilnahme für ein Schuljahr. Über die Teilnahme der angemeldeten Schülerinnen und Schüler wird eine Anwesenheitsliste geführt (RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 20.09.2021 BASS 13-61 Nr.2 Abs. 4.1 und 4.2).
Die HSU-Lehrkraft bescheinigt die Teilnahme und gibt eine Leistungsnote. In den Zeugnissen der Schuleingangsphase der Grundschule wird statt der Leistungsnote eine Aussage über die Lernentwicklung im Herkunftssprachlichen Unterricht unter "Hinweise zu den Lernbereichen/Fächern" gemacht. Dies gilt auch für die Klasse 3, wenn die Schulkonferenz beschließt, im Zeugnis Klasse 3 oder im Versetzungszeugnis Klasse 3 auf Noten zu verzichten.
Die Schulleitung der Einsatzschule stellt die HSU-Teilnahmebescheinigung unterschrieben und gesiegelt aus und versendet sie an die jeweilige Pflichtschule der Schülerinnen und Schüler. Die Pflichtschule übernimmt die Leistungsnote mit einem entsprechenden Vermerk im Zeugnis unter „Bemerkungen/Hinweise“ (RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 20.09.2021 BASS 13-61 Nr.2 Abs. 5.).
HSU-Abschlussprüfung
Am Ende der Sekundarstufe I legen Schülerinnen und Schüler eine Sprachprüfung in ihrer Herkunftssprache ab.
Anmeldung für Lehrkräfte und Schulleitungen
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