Push-Nachrichten von http://moenchengladbach.de mit iOS empfangen

iOS-Endgeräte können aufgrund von Software-Restriktionen keine Push-Nachrichten aus Web-Apps empfangen. Daher stellen wir unsere Nachrichten auch über den Dienst PPush zur Verfügung, für den Sie eine native App aus dem Apple-App-Store laden können. Folgen Sie dort dem Kanal "moenchengladbach.de".

InfoseiteNicht mehr anzeigen

Städtebauliche Sanierung

Wenn wir uns attraktive und einladende Innenstädte vorstellen, haben wir Bilder im Kopf von Menschen in den Straßen, tollen Geschäften, schönen Häusern und Grün entlang der Wege.

Die Realität sieht aktuell aber leider so aus, dass immer weniger Menschen durch die Straßen laufen, viele Geschäfte, die wir seit Jahrzehnten kennen, nun leer stehen, Häuser immer mehr vernachlässigt werden und es alles eher grau und kahl aussieht.

Diese aktuellen negativen Entwicklungen in den Innenstädten und Erfahrungen in der Umsetzung verschiedener Stadterneuerungsprogramme zeigen, dass stärkere Eingriffe der öffentlichen Hand wieder nötig werden, um diese Entwicklungen einzudämmen und abzubauen.

Ein Instrument, das dabei zum Einsatz kommen kann, ist das Sanierungsrecht, für welches die Stadt Mönchengladbach derzeit die erforderlichen Grundlagen erarbeitet.  

 

Das Sanierungsrecht wird im Rahmen von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen angewendet. Das sind Maßnahmen, durch die ein Gebiet zur Behebung sogenannter städtebaulicher Missstände (siehe Erläuterungen weiter unten) wesentlich verbessert oder umgestaltet wird (§§ 136 - 164b BauGB). Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen stellen ein hoheitliches Satzungsinstrument dar, das durch Genehmigungsvorbehalte und besondere sanierungsrechtliche Vorschriften Einfluss auf Entwicklungen auf privaten Grundstücken und in Gebäuden nehmen kann, um den Ansprüchen an gesunde Wohn- und Lebensverhältnisse oder der Funktionsfähigkeit eines Quartiers gerecht zu werden. Die Eingriffsrechte gehen dabei über die Möglichkeiten des Allgemeinen Städtebaurechts (z.B. Bauleitplanung) hinaus, aber sind auf die Dauer des Sanierungsverfahrens und den Geltungsbereich des Sanierungsgebiets begrenzt.

Die Möglichkeit des Eingriffs in privates Eigentum erfordert das Vorliegen sogenannter städtebaulicher Missstände, die im Rahmen einer sogenannten vorbereitenden Untersuchung zu prüfen sind. Bei einer vorbereitenden Untersuchung werden die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse wie z.B. der Zustand der Gebäude im Untersuchungsgebiet analysiert. Hinsichtlich der Missstände kann zwischen sogenannten Substanzschwächen (hoher Modernisierungs- oder Instandsetzungsbedarf oder unzureichender energetischer Standard der Baustruktur, Über- oder Unterausnutzung von Grundstücken, Gemengelage von Wohnen und Gewerbe etc.) und sogenannten Funktionsschwächen (hoher Leerstand oder Trading-Down-Effekte, „Schrott-/ Problemimmobilien“, Gestaltungsdefizite im öffentlichen Raum, unzweckmäßige oder unzureichend klimagerechte Ausstattung eines Quartiers etc.) unterschieden werden. Die Durchführung einer vorbereitenden Untersuchung ist inzwischen Anwendungsvoraussetzung für verschiedene Förderprogramme der Städtebauförderung. 

Eigentümer*innen innerhalb festgelegter Sanierungsgebiete können steuerliche Vergünstigungen für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen gem. § 7 h Einkommensteuergesetzes (EStG) erhalten. Weiterhin wird Eigentümer*innen eine Sicherheit gegenüber eigener Investitionen gegeben, dass „nachbarliche“ Fehlentwicklungen seitens der Kommune unterbunden werden (können).

 

Der Rat der Stadt Mönchengladbach hat in seiner Sitzung am 15.02.2023 den Beschluss gefasst, eine vorbereitende Untersuchungen gemäß § 141 BauGB im Bereich „Rheydt Zentrum“ einzuleiten.

Mit den vorbereitenden Untersuchungen in den beiden Gebieten „Rheydt Zentrum“ und „Obere Hindenburgstraße/Waldhausener Straße“  wurde das Planungsbüro StadtGUUT GmbH aus Bochum gemeinsam mit dem Planungsbüro stadtraumkonzept GmbH aus Dortmund, beauftragt.

Weitere Informationen zu dem Beschluss finden Sie hier:

Rheydt - Gebiet der vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 BauGB für den Bereich Rheydt Zentrum zwischen Mühlenstraße, Limitenstraße, Stresemannstraße, Moses-Stern-Straße und Wilhelm-Schiffer-Straße

 

 

Der Rat der Stadt Mönchengladbach hat in seiner Sitzung am 15.02.2023 den Beschluss gefasst, eine vorbereitende Untersuchungen gemäß § 141 BauGB im Bereich „Obere Hindenburgstraße / Waldhausener Straße“ einzuleiten.

Mit den vorbereitenden Untersuchungen in den beiden Gebieten „Rheydt Zentrum“ und „Obere Hindenburgstraße/Waldhausener Straße“  wurde das Planungsbüro StadtGUUT GmbH aus Bochum gemeinsam mit dem Planungsbüro stadtraumkonzept GmbH aus Dortmund, beauftragt.

Weitere Informationen zu dem Beschluss finden Sie hier:

Gladbach – Gebiet der vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB für den Bereich Obere Hindenburgstraße / Waldhausener Straße zwischen Aachener Straße, Viersener Straße, Straße Am Minto, Abteistraße, Balderichstraße, Karmannstraße und Sternstraße


Ansprechpartner/in

Frau Hennecken
Tel. 02161 25 - 8625

Herr Schmitz
Tel. 02161 25 - 8616

Adresse

Rathaus Rheydt Eingang G
Markt 11
41236 Mönchengladbach
Fax: (02161) 25 - 8619

Zugang behindertengerecht