
Afrikanische Schweinepest
Afrikanische Schweinepest (ASP)
Die Afrikanische Schweinepest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Erreger dieser meist tödlichen Schweinekrankheit ist das „African Swine Fever Virus“ (ASFV), welches ursprünglich in den afrikanischen Ländern heimisch ist. Dort wird es vor allem über Lederzecken von wildlebenden Warzen-Schweinen auf Hausschweine übertragen. Für Schweine verläuft eine Infektion mit dem ASP-Virus fast immer tödlich. Für den Menschen und für andere Haus- und Nutztierarten ist die ASP dagegen ungefährlich. Die Übertragung erfolgt vor allem durch direkten Kontakt mit Kadavern infizierter Tiere sowie über indirekte Übertragungswege (Fahrzeuge, Jagdausrüstung, landwirtschaftliche Geräte, Kleidung). Die ASP betrifft ausschließlich Schweine (Haus- und Wildschweine). Eine Übertragung auf den Menschen oder auf andere Tiere, wie zum Beispiel Jagdhunde, ist nicht möglich.
Im Kreis Olpe bei der Gemeinde Kirchhundem ist erstmals in Nordrhein-Westfalen ein Wildschwein positiv auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) getestet worden. Ein entsprechender Nachweis des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes Westfalen an dem Wildschwein wurde am Samstag, 14. Juni 2025, vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, bestätigt. Das Tier war von einem Jagdausübungsberechtigten in einem Waldstück bei Kirchhundem verendet aufgefunden worden.
Weitere Informationen und aktuelle Pressemeldungen finden Sie auf der Internetseite des Landesamtes für Verbraucherschutz und Ernährung Nordrhein-Westfalen (LAVE NRW).
Die wichtigste Maßnahme zum Schutz vor biologischen Gefahren wie der ASP ist die konsequente Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen!
- Beachten Sie die Vorschriften der Schweinehaltungshygiene-Verordnung!
- Einstreu und Futtermittel müssen vor Wildschweinen sicher gelagert werden.
- Küchen- oder Speiseabfälle dürfen grundsätzlich nicht verfüttert werden!
- Alle Einrichtungen zur Reinigung und Desinfektion von Personen, Fahrzeugen und Gegenständen müssen einwandfrei funktionieren.
- Gestatten Sie Unbefugten keinen Zutritt! Sorgen Sie für saubere Schleusenbereiche mit betriebseigener Schutzkleidung. (Weitere Infos: Hygienetest in der Umkleide eines Schweinehalters).
- Überprüfen Sie Ihren Betrieb anonym und kostenfrei mit der Risikoampel
- Alle Ställe oder Ausläufe müssen so geschützt sein, dass keine Wildschweine eindringen können. Bei Freilandhaltung von Schweinen sind doppelte Zäune mit Unterwühlschutz vorgeschrieben, so dass kein Kontakt zu Wildschweinen möglich ist.
- Wenn Sie Gastarbeiter aus Ländern oder Gebieten, in denen ASP bereits aufgetreten ist, beschäftigen, achten Sie auf mitgebrachte Lebensmittel tierischer Herkunft. Diese müssen abseits Ihrer Tiere konsumiert und ggf. sicher entsorgt werden. Tragen Sie Sorge dafür, dass dies geschehen kann.
- Vermeiden Sie Jagdreisen in betroffene Gebiete! Sind diese unumgänglich, achten Sie auf gründliche Desinfektion aller mitgenommenen oder mitgebrachten Gegenstände. Halten Sie Jagd und Schweinehaltung konsequent getrennt.
- Bei unklarem Krankheitsgeschehen informieren Sie frühzeitig Ihren Tierarzt und lassen Sie Proben nehmen. Mögliche Symptome der ASP sind hohes Fieber, Mattigkeit, Futterverweigerung, Bindehautentzündungen, Bewegungsstörungen, (blutiger) Durchfall, erhöhte Atemfrequenz, Verferkeln, Nasenbluten, Unterhautblutungen u.v.a. Da solche Symptome bei verschiedenen Krankheiten auftreten können, ist eine frühzeitige Ausschlussdiagnostik in Ihrem und im Sinne der Seuchenbekämpfung sehr wichtig!
- Näheres zum Früherkennungssystem (Ausschlussuntersuchung von u.a. ASP) sowie Beihilfen der Tierseuchenkasse finden Sie auf den Internetseiten der Landwirtschaftskammer NRW.
Das Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministerium ruft dazu auf, Funde von toten Wildscheinen unmittelbar zu melden.
Wer ein totes Wildschwein in Nordrhein-Westfalen findet, wird gebeten, sich unter der Telefonnummer (0201) 714488 der Bereitschaftszentrale des Landesamtes für Verbraucherschutz und Ernährung (LAVE) zu melden. Sie kümmert sich in Abstimmung mit den Kommunen um die schnelle Sicherung und Untersuchung des Wildschweins.
Bei Unklarheiten oder Fragen können Sie zusätzlich den Fachbereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit (Tel. 02161/25-2831 und per Mail) innerhalb der Erreichbarkeiten (Mo.-Do. 08.00 bis 16.00 und Fr. 08.00 bis 12.00 Uhr) kontaktieren. Außerhalb der Erreichbarkeiten können Sie sich an die Leitstelle der Feuerwehr (Tel. 02166/9989-0 und per Mail) wenden.
Aktuelle Meldungen und weitergehende Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Landesamtes für Verbraucherschutz und Ernährung NRW (LAVE) und des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW (MLV).
Merkblätter:
Untersuchungsantrag für die Einsendung von Proben im CVUA: