Aufgabenbereich

Haftpflichtangelegenheiten

Schadenfälle aus dem Bereich der allgemeinen Haftpflicht und KFZ-Haftpflicht, die die Stadt Mönchengladbach verschuldet hat.

Soweit die Stadt Mönchengladbach die Verantwortung trägt, sind Gespräche zu allen Problemen der einzelnen Schadenfälle möglich.

Einen Antrag auf Regulierung des Schadenfalles können Sie formlos stellen. Er muss eigenhändig unterschrieben sein und kann per Post oder eMail versandt werden, an:

Stadt Mönchengladbach
Fachbereich Recht
41050 Mönchengladbach

oder

Recht@moenchengladbach.de

Notwendige Unterlagen

  • formloser unterschriebener Antrag, in dem folgendes enthalten sein muss:
      -  Ihr Name und Ihre Adresse
      -  bei Fahrzeugschäden: Autokennzeichen und Name des Halters
      -  genaue Schilderung   was-wann-wie-wo   passiert ist
  • Angaben zur Unfallörtlichkeit (nach Möglichkeit Skizze oder Lageplan)
  • zwingend Fotos vom Schaden und vom Schadenort/Unfallort
  • ggf. Belege zur Schadenhöhe (Kostenvoranschlag oder KFZ-Gutachten)
  • bei Sturzunfall: eine Kopie Ihrer Erstmeldung des Unfalls an die Krankenkasse

Rechtliche Grundlagen

  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • Straßenverkehrsgesetz (StVG)

Gebühren
Keine  

Ansprechpartner/innen

Herr Ewald
Tel.: (02161) 25 - 8092
Fax: (02161) 25 - 8119
E-Mail: recht@moenchengladbach.de 

Herr Wittke
Tel.: (02161) 25 - 8091
Fax: (02161) 25 - 8119
E-Mail: recht@moenchengladbach.de 

Sprechzeiten:
Mo. – Fr. 9.00 – 12.00 Uhr sowie nach terminlicher Vereinbarung

Adresse

Verwaltungsgebäude Nordpark
Gebäude 1, 1. Etage
Madrider Straße 1
41069 Mönchengladbach
Zugang behindertengerecht

Stadtverwaltung Mönchengladbach
Fachbereich 30 - Recht

z. Hd. ______________
41050 Mönchengladbach