Aufgabenbereich
Haftpflichtangelegenheiten
Schadenfälle aus dem Bereich der allgemeinen Haftpflicht und KFZ-Haftpflicht, die die Stadt Mönchengladbach verschuldet hat.
Soweit die Stadt Mönchengladbach die Verantwortung trägt, sind Gespräche zu allen Problemen der einzelnen Schadenfälle möglich.
Einen Antrag auf Regulierung des Schadenfalles können Sie formlos stellen. Er muss eigenhändig unterschrieben sein und kann per Post oder eMail versandt werden, an:
Stadt Mönchengladbach
Fachbereich Recht
41050 Mönchengladbach
oder
Recht@moenchengladbach.de
Notwendige Unterlagen
- formloser unterschriebener Antrag, in dem folgendes enthalten sein muss:
- Ihr Name und Ihre Adresse
- bei Fahrzeugschäden: Autokennzeichen und Name des Halters
- genaue Schilderung was-wann-wie-wo passiert ist - Angaben zur Unfallörtlichkeit (nach Möglichkeit Skizze oder Lageplan)
- zwingend Fotos vom Schaden und vom Schadenort/Unfallort
- ggf. Belege zur Schadenhöhe (Kostenvoranschlag oder KFZ-Gutachten)
- bei Sturzunfall: eine Kopie Ihrer Erstmeldung des Unfalls an die Krankenkasse
Rechtliche Grundlagen
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Gebühren
Keine
Ansprechpartner/innen
Herr Ewald
Tel.: (02161) 25 - 8092
Fax: (02161) 25 - 8119
E-Mail: recht@moenchengladbach.de
Herr Wittke
Tel.: (02161) 25 - 8091
Fax: (02161) 25 - 8119
E-Mail: recht@moenchengladbach.de
Sprechzeiten:
Mo. – Fr. 9.00 – 12.00 Uhr sowie nach terminlicher Vereinbarung
Adresse
Verwaltungsgebäude Nordpark
Gebäude 1, 1. Etage
Madrider Straße 1
41069 Mönchengladbach
Zugang behindertengerecht
Stadtverwaltung Mönchengladbach
Fachbereich 30 - Recht
z. Hd. ______________
41050 Mönchengladbach