
Jugendhilfeplanung – Gemeinsam die Zukunft von jungen Menschen und deren Familien gestalten
Die Jugendhilfeplanung analysiert gesellschaftliche Entwicklungen, ermittelt Bedarfe und entwickelt gemeinsam mit freien Trägern, Schulen, Einrichtungen und weiteren Partner*innen die Grundlagen für eine bedarfsgerechte Jugendhilfe.
Ziel der Jugendhilfeplanung ist es, die Angebote der Kinder- und Jugendhilfe kontinuierlich weiterzuentwickeln und an veränderte Lebenslagen anzupassen. Hierfür werden Daten ausgewertet, fachliche Erkenntnisse zusammengeführt und Handlungsempfehlungen für Politik, Verwaltung und Praxis erarbeitet.
Die gesetzliche Grundlage der Jugendhilfeplanung bildet § 80 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Danach sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe verpflichtet, den Bedarf an Angeboten und Leistungen für junge Menschen und Familien rechtzeitig und ausreichend zu planen sowie eine bedarfsgerechte Infrastruktur sicherzustellen.
Jugendhilfeplanung versteht sich dabei als gemeinsamer Prozess: Sie lebt vom Austausch mit Fachkräften, Einrichtungen, Trägern, Politik und Stadtgesellschaft, um gute Entwicklungs- und Teilhabechancen für alle jungen Menschen in Mönchengladbach zu schaffen.
Aufgaben der Jugendhilfeplanung
- Analyse von Bedarfen und gesellschaftlichen Entwicklungen
- Erstellung von Planungs- und Fachberichten
- Entwicklung von Handlungsempfehlungen und Konzepten
- Zusammenarbeit mit freien Trägern, Schulen und weiteren Partner*innen
- Unterstützung politischer und fachlicher Entscheidungsprozesse
- Evaluation und Weiterentwicklung von Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe
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