Koordinierungsstelle Vormundschaften




Jetzt! Ehrenamtlicher Vormund werden

Ein Kind in die Zukunft zu begleiten, ist eine große und herausfordernde Aufgabe. In der Regel wird diese von den Eltern wahrgenommen. Leider gibt es immer wieder Konstellationen, in denen genau dies nicht möglich ist.

Die Gründe hierfür sind vielfältig. Die Eltern sind verstorben, die Kinder und Jugendlichen befinden sich ohne Eltern in Deutschland oder sie sind aus anderen Gründen nicht in der Lage, die elterliche Sorge dem Wohl des Kindes entsprechend auszuführen. Die Aufgabe jedoch bleibt. Minderjährige benötigen eine gesetzlich geregelte rechtliche Fürsorge.

Kinder und Jugendliche, die einen Vormund bekommen, haben häufig im Verlauf ihres Lebens Not, Vernachlässigung, Gewalt oder emotionale Instabilität erfahren. Junge Menschen brauchen einen Erwachsenen, der sich in besonderem Maße um sie kümmert – denn sie benötigen immer einen besonderen Schutz! Auch für minderjährige geflüchtete Menschen, die ohne Begleitung ihrer Eltern nach Deutschland einreisen, wird ein*e Vormund*in gesucht.



Die wichtigsten Informationen haben wir im folgenden für Sie zusammen gefasst.

Wenn Eltern das Sorgerecht aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr ausüben können, bestellt das Familiengericht einen Vormund oder Ergänzungspfleger für den Minderjährigen, der anstelle der Eltern alle wichtigen Entscheidungen für den Minderjährigen trifft.

Ein Vormund übernimmt die persönliche und rechtliche Vertretung eines Minderjährigen. Dies beinhaltet jedoch nicht die Verpflichtung zur Aufnahme des Minderjährigen in den eigenen Haushalt. Vielmehr hat er insbesondere für eine altersentsprechende Unterbringung, eine schulische Betreuung und eine medizinische Versorgung seines Mündels zu sorgen, möglicherweise bis zur Volljährigkeit.

In Deutschland gibt es vier Formen, in denen die Vormundschaft wahrgenommen werden kann: Vormund/in kann eine selbstständig berufstätige Person (Berufsvormund), eine im Vormundschaftsverein angestellte Fachkraft (Vereinsvormund) eine Person des Jugendamtes (Amtsvormund), oder eine ehrenamtlich tätige Person (Verwandtschaft, Bekanntschaft oder eine sozial engagierte Person) sein. Entsprechend der Gesetzgebung hat die ehrenamtliche Vormundschaft dabei Vorrang vor allen anderen Formen.  Ehrenamtliche Vormünder können häufig eine individuellere und intensivere Betreuung der Kinder gewährleiten. Sie können in der Regel mehr Kontakt- und Begleitungsmöglichkeiten anbieten, die in anderen Formen der Vormundschaft aus zeitlichen Gründen nicht realisierbar sind. Eine ehrenamtliche Vormundschaft wird grundsätzlich unentgeltlich geführt.

  • Teilweise oder gänzliche Übernahme des Sorgerechts (Ergänzungspflegschaft oder Vormundschaft)
  • Vertretung des Mündels in sämtlichen rechtlichen Belangen, beispielsweise Fragen zur Unterbringung, also wo lebt das Mündel, der ärztlichen Versorgung, Schule oder zur beruflichen Integration
  • Eine Förderung der Entwicklung und der Fähigkeiten des Mündels
  • Kooperation mit dem Jugendamt, Familiengericht, Eltern, Pflegeeltern oder Bezugserziehern, aber auch mit Jugendhilfeeinrichtungen, Lehrern, Ärzten und weiteren beteiligten Personen oder Institutionen
  • Sensible und wertschätzende Entscheidungen im Interesse des Mündels
  • Regelmäßiger Austausch mit dem Mündel
  • Aktivitäten mit dem Mündel
  • Als Vormund für einen minderjährigen geflüchteten Menschen sollten Sie diesen auch bei ausländerrechtlichen Fragen beistehen und seine Integration unterstützen
  • Sie haben Lust und Spaß daran, ein kontinuierliches und, verantwortungsvolles Engagement zu übernehmen und sind bereit, einen Teil Ihrer Freizeit für einen jungen Menschen einzusetzen
  • Sie wollen sich mit der Lebenssituation des jungen Menschen vertraut machen
  • Sie arbeiten gerne im Netzwerk und haben Lust zur Kooperation und Zusammenarbeit mit Jugendamt, Familiengericht und anderen Behörden und Institutionen
  • Sie holen sich bei Schwierigkeiten und offenen Fragen rechtzeitig Hilfe
  • Sie zeigen interkulturelle Offenheit
  • Sie brauchen keine Vorbildung im pädagogischen Bereich.
  • Sie müssen den jungen Menschen nicht im eigenen Haushalt aufnehmen.
  • Sie brauchen keine genauen Kenntnisse über Herkunftsländer.
  • Infoveranstaltungen
  • Fachspezifische Schulungen
  • Kontinuierliche Beratung, Unterstützung und Begleitung
  • regelmäßigen Austauschtreffen mit anderen ehrenamtlichen Vormündern
     

Flyer
Bewerberbogen fremd
Bewerberbogen bekannt
Gliederung Lebensbericht


Infoveranstaltungen in 2026: (nur mit Anmeldung unter KeV@moenchengladbach.de)

Wo: Campuspark Rheydt, Jahnplatz 10, 41236 Mönchengladbach

Mittwoch, den 04.03.2026 18:00 -20:00 Uhr 
Mittwoch, den 23.09.2026 18:00 – 20:00 Uhr