Geschäftsführung der Kommunalen Gesundheitskonferenz und ihrer Arbeitsgruppen

Kreise und kreisfreie Städte müssen gemäß § 22 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGDG NRW) kommunale Gesundheitskonferenzen einberufen und die Geschäftsführung übernehmen. Die Kommunale Gesundheitskonferenz ist ein Gremium der Abstimmung und Zusammenarbeit aller an der Gesundheitsversorgung Beteiligten und dient der Verbesserung der Kommunikation und Koordination. Sie berät gemeinsam interessierende Fragen der gesundheitlichen Versorgung auf örtlicher Ebene, insbesondere Bedarfsabschätzung und Verfahrensfragen mit dem Ziel von Handlungsempfehlungen.

Ihre Mitglieder werden durch den Rat der Stadt Mönchengladbach benannt, die Geschäftsstelle ist im Fachbereich Gesundheit eingerichtet.

Notwendige Unterlagen
keine

Rechtliche Grundlagen

  • Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst - ÖGDG NRW
  • Ausführungsverordnung zum Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst  - AV-ÖGDG (mittlerweile aufgehoben) 

Gebühren
keine  

Verwaltungsgebäude Gesundheitsamt
Am Steinberg 55
41061 Mönchengladbach

- Zugang barrierefrei -

Öffnungszeiten: Nur nach Terminvereinbarung