Tagebau Garzweiler I und II - Auswirkungen und Gegenmaßnahmen

Luftbild Tagebau Garzweiler mit Autobahnkreuz Wanlo (Quelle: Zillmann / Stadt Mönchengladbach, 2020)

Ein Schaufelradbagger arbeitet im Tagebau Garzweiler im Stadtgebiet vor MG-Wanlo (Quelle: Stadt Mönchengladbach, 2020)  

Der Untergrund großer Teile der Niederrheinischen Bucht ist geprägt durch das Vorkommen mehr oder minder mächtiger Braunkohlenflöze. Diese entstanden vor ungefähr 20 Millionen Jahren durch verschiedene geologische Prozesse. Abbauwürdige Braunkohlenvorräte befinden sich im sog. "Rheinischen Revier", das sich über das ca. 4.000 km² große Städtedreieck von Aachen, Köln und Mönchengladbach erstreckt. Seit dem 17. Jahrhundert wurde die Braunkohle dort bereits zur Torf- und später zur Energiegewinnung lokal abgebaut und seit dem Ende des 19. Jahrhunderts industriell in Großtagebauen gefördert. Heute befinden sich noch drei große aktive Braunkohlentagebaue "Inden", "Hambach" und "Garzweiler" im Rheinischen Revier. 

Der Tagebau Garzweiler liegt im Norden des Reviers in den Städten Bedburg, Erkelenz, Grevenbroich, Jüchen und Mönchengladbach, sowie der Landgemeinde Titz. Der Tagebau wurde in den 1980er Jahren als Zusammenschluss der vorlaufenden Tagebaue "Frimmersdorf Süd" und "Frimmersdorf-West" aufgefahren und deutlich erweitert. Im Jahr 1995 erfolgte die Genehmigung von "Garzweiler II" unter heftigen Protesten, da die Tagebauplanung eine deutliche Erweiterung des Braunkohlenabbaus nach Westen in Richtung Erkelenz, Mönchengladbach und dem Naturpark Schwalm-Nette vorsah. Seit dem Jahr 2006 fördern die Bagger Braunkohle im Abbaufeld von Garzweiler II bis zum voraussichtlichen Ende Anfang der 2030er Jahre. 

Der Tagebau wird durch die RWE Power AG betrieben. Die Kontaktdaten des Bergbautreibenden und Informationen zum Tagebau finden Sie hier: https://www.group.rwe/unser-portfolio-leistungen/betriebsstandorte-finden/tagebau-garzweiler

 

Die zuständige Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde für die Braunkohlentagebaue in NRW ist die Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 – Bergbau & Energie (Bergbehörde). Informationen der Bergbehörde finden Sie unter Energie, Bergbau | Bezirksregierung Arnsberg

Bereits in den 1970er Jahren kämpfte die Stadt Mönchengladbach gegen den Braunkohlenabbau in den Tagebauen "Frimmersdorf" und später "Garzweiler". Denn durch die Tagebaue leiden die Stadt und Ihre Bürger seit damals unter den vielfältigen Auswirkungen der Braunkohlenförderung. Seit den 1980er Jahren lehnt die Stadt den Tagebau grundsätzlich ab. Begründet war dies u.a. an der zweifelhaften energiepolitischen Notwendigkeit, sowie der fehlenden ökologischen, sozialen und Klimaverträglichkeit des Tagebaus. Diese Haltung manifestierte sich im Jahr 1987 in einem ablehnenden und einstimmig beschlossenen Ratsbeschluss, sowie einer großen Kampagne mit dem Motto „No! Zu Garzweiler zwo“ Ende der 1980er Jahre.

Es formierte sich somit erstmals in der Geschichte des Tagebaus massiver Widerstand gegen die Auswirkungen und Nachteile durch den Tagebau. Besonders die Feststellung der Auswirkungen des Tagebaus und die heute etablierten Gegenmaßnahmen sind im Wesentlichen das Ergebnis eines jahrzehntelangen Widerstandes des sogenannten Nordraums im Rheinischen Reviers, insbesondere durch die kreisfreie Stadt Mönchengladbach sowie die Kreise Viersen und Heinsberg. 

Seit damals hat sich die Haltung der Stadt aufgrund der massiven und vielfältigen Auswirkungen des Braunkohlenabbaus bis heute nicht wesentlich geändert. Vor dem Hintergrund des Klimawandels und der Klimawirksamkeit der Braunkohlenverstromung, sowie hinsichtlich ihrer regionalen Wirkungen auf die betroffene Tagebauregion ist der vorgezogene Kohleausstieg grundsätzlich zu begrüßen. Durch eine frühere Beendigung des Tagebaus wird sich das Abbaufeld deutlich verkleinern. Dies hat große Auswirkungen auf die Tagebauführung, die Rekultivierung, die Entwicklung der Tagebaufolgenlandschaft und die wasserwirtschaftlichen Verhältnisse im Nordraum des Rheinischen Reviers. Eine geordnete und planvolle Beendigung des Tagebaus Garzweiler II ist aus Mönchengladbacher Sicht essenziell. 

Ein wesentlicher Aspekt hierbei ist die Sicherung eines nachhaltigen, dauerhaft selbsttragenden und allen Nutzungsansprüchen gerecht werdenden Wasserhaushalts nach dem Ende der Bergbauzeit, der keine Bergbaufolge- und Ewigkeitskosten entstehen lässt. Im Falle auftretender Bergbaufolgekosten ist eine langfristige finanzielle Absicherung dieser Folgekosten unabdingbar. Es muss sichergestellt werden, dass durch den Bergbautreibenden zu jedem Zeitpunkt ausreichende finanzielle Mittel zur Abdeckung der mit dem Braunkohlenabbau und dem Braunkohlenausstieg verbundenen Folgekosten zur Verfügung stehen und nicht zu Lasten der Tagebauanlieger gehen. 

Einen guten Überblick über die Entwicklung des Tagebaus Garzweiler und die Widerstandsgeschichte Mönchengladbachs bieten die beiden Sachstandsberichte der Verwaltung unter:

Erster Braunkohlenbericht (2007):  https://www.moenchengladbach.de/fileadmin/downloads/probuerger/434.pdf

Zweiter Braunkohlenbericht (2010): https://www.moenchengladbach.de/fileadmin/downloads/probuerger/792.pdf

 

Ein neuer Sachstandsbericht ist derzeit in der Vorbereitung.

Bergbaubedingter Wasserhaushalt (Quelle: LANUK NRW, 2025)

Der Abbau der Braunkohle in den Tagebauen Garzweiler I & II hat erhebliche Auswirkungen auf Mönchengladbach. Der Tagebau beeinflusst die Landschaft, die Menschen, die Natur, den Wasserhaushalt, den Boden, die Luft, Verkehrswege, städtische und private Liegenschaften, sowie die Planungen und Entwicklungen der Stadt. 

Seit Mitte des Jahres 2014 befindet sich der Tagebau auch räumlich direkt im Stadtgebiet. Bis heute wurden ca. 80 ha Fläche zur Braunkohlengewinnung abgegraben. Das entspricht in etwa der Fläche von 110 Fußballfeldern. Durch den Abbau verschwindet der Lebensraum von Menschen, Tieren und Pflanzen. Weiter wirken die dabei entstehenden Staub-, Lärm- und Lichtemissionen auf das Umfeld ein. Bestehende Verkehrsverbindungen werden gekappt, wodurch vielfältige Auswirkungen auf die (über-)regionale Verkehrsströme, die Wirtschaft und die Verbindungen der Tagebaurandorte untereinander entstehen. Letztendlich wird das soziale Leben der Tagebaurandorte durch den Braunkohlenabbau auf vielfältige Art und Weise verändert.

Mönchengladbach hat seit jeher eine starke Verbindung zum Wasser. Die Landschaft nördlich und nordwestlich des Tagebaus Garzweiler ist geprägt durch viele grundwassergespeiste oberirdische Fließgewässer und Feuchtgebiete. Besonders die Feuchtgebiete im Schwalmquellgebiet entlang von Mühlenbach und Knippertzbach im Westen der Stadt sind ökologisch einzigartig, hoch sensibel und gehören zur Natura 2000 Schutzgebietskulisse, der höchsten Schutzkategorie und das Rückgrat des europäischen Naturschutzes. Dazu finden sich entlang der Niers und am Trietbach weitere ökologisch wertvolle Feuchtgebiete, die als Naturschutzgebiete streng geschützt sind. Gleichzeitig ist dieser Raum damals wie heute intensiv wasserwirtschaftlich genutzt, z.B. durch eine Vielzahl an Wasserwerken der öffentlichen Trinkwasserversorgung, aber auch von Entnahmen zur Lebensmittelherstellung, der Getränkeindustrie, als Brauchwasserversorgung für Industrie und Gewerbe, sowie zur Bewässerung landwirtschaftlicher Kulturen.

Für den Abbau der Braunkohle in offener Tagebauweise sind großflächige Absenkungen des Grundwasserspiegels im Umfeld des Tagebaus erforderlich. Dafür darf der Bergbautreibende bis zu 120 Mio. m³/a (Stand: 2025) Grundwasser fördern, um die Braunkohle im Trockenen abbauen zu können. Diese Grundwasserförderung nennt sich Sümpfung. Diese Sümpfungsmaßnahmen wirken tief und weit über das eigentliche Abbaufeld des Tagebaus hinaus auf das Grundwasser, wodurch der gesamte Wasserhaushalt der Region maßgeblich verändert wird.

Bergschäden an Gebäuden und Infrastruktur stellen eine weitere Auswirkung als Folge der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen dar. Die Stadt Mönchengladbach vertritt deshalb die Interessen von Bürgern und Wirtschaft gegenüber dem Bergbautreibenden. Sie engagiert sich dazu in allen maßgebenden Fach- und Arbeitsgruppen. 

Tagebaueinfluss auf das Grundwasser, Quelle: Tagebau.Folgen, Naturpark Schwalm-Nette

Bis Anfang der 1990er Jahre wirkten die Sümpfungsmaßnahmen des Tagebaus Garzweiler ungebremst ohne wirksame Gegenmaßnahmen auf das Grundwasser und den Wasserhaushalt der Region, mit verheerenden Auswirkungen über das Mönchengladbacher Stadtgebiet hinaus bis weit nach Nordwesten in den Naturpark Schwalm-Nette hinein. Gewässer und grundwasserabhängige Feuchtgebiete fielen trocken und trugen massive Schäden davon, die Trink- und Brauchwasserversorgung war großräumig beeinträchtigt und es traten verstärkt Bergschäden an Gebäuden und Infrastrukturen auf. 

Auf massivem Druck der Behörden und der Tagebauanlieger im Nordraum wurden schrittweise sog. wasserwirtschaftlich-ökologische Gegenmaßnahmen implementiert, um diese Auswirkungen einzudämmen. Im Jahr 1995 erfolgte die Festlegung von wasserwirtschaftlichen und ökologischen Schutzzielen über den Braunkohlenplan Garzweiler II. Im Zuge der Genehmigung des Braunkohlenplans Garzweiler II wurde über die wasserrechtliche Sümpfungserlaubnis zur Reduzierung der Sümpfungsauswirkungen wirksame wasserwirtschaftliche Gegenmaßnahmen vorgeschrieben und umgesetzt. 

Es handelt sich hierbei vor allem um Maßnahmen zur Grundwasserstützung sowie um oberflächige Direkteinleitungen in Gewässer und Feuchtgebiete. Diese begrenzen und kompensieren die Auswirkungen der bergbaubedingten Absenkungen des Grundwasserspiegels. Hierzu wird das im Tagebau gesümpfte Grundwasser verwendet. Zunächst wird dieses Wasser in den Wasserwerken der RWE Power AG aufbereitet. Von dort wird das aufbereitete sog. „Ökowasser“ über ca. 160 km Rohrleitungen, etwa 330 Infiltrationsanlagen und 75 Direkteinleitstellen in den Wasserhaushalt zurückgeführt, um die Feuchtgebiete, die Oberflächengewässer, das Grundwasser und die Wasserversorgung zu schützen. Darüber hinaus wird einzelnen betroffenen Grundwassernutzern durch den Bergbautreibenden Ersatzwasser zur Verfügung gestellt. Insgesamt werden pro Jahr etwa 90 Millionen Kubikmeter Wasser für diese Schutzzwecke genutzt – das ist mehr als das 5-fache des gesamten Wasserbedarfs der Stadt Mönchengladbach. Durch diese Gegenmaßnahmen gelingt es weitgehend Schäden an diesen wasserabhängigen Schutzgütern zu vermeiden.

Ohne diese wasserwirtschaftlichen Gegenmaßnahmen würden die Grundwasserstände massiv absinken, was drastische Folgen für den Naturraum und die Wassernutzung hätte. So würden die Gewässer Knippertzbach, Mühlenbach, Niers, Trietbach und viele weitere trockenfallen. In den grundwasserabhängigen Feuchtgebieten hätten bereits Absenkungen von wenigen Dezimetern negative Auswirkungen und würden zu irreparablen Schäden führen. Denn wenn der humose Boden belüftet wird, führt beispielsweise die Sauerstoffzufuhr zur Zersetzung der pflanzlichen Bestandteile. Dadurch entstehen Torfsackungen und die Ausbildung von Stelzwurzeln bei Gehölzen. Die Trinkwasserversorgung sowie Grundwasserentnahmen für Gewerbe, Industrie und Landwirtschaft wären massiv gefährdet. Daher ist es unabdingbar, dass die wasserwirtschaftlichen Gegenmaßnahmen über den Zeitraum des aktiven Braunkohlenabbaus hinaus bis zum Erreichen bergbauunbeeinflusster Grundwasserstände etliche Jahrzehnte nach Tagebauende fortgeführt werden.

Der Bedarf an Wasser zur Aufrechterhaltung der Gegenmaßnahmen wird in den nächsten Jahren analog zur Sümpfungsmenge auf einem ähnlichen Niveau verbleiben. Nach Tagebauende werden die Sümpfungswassermengen deutlich zurückgehen. Dem gegenüber bleibt der Bedarf an „Ökowasser“ jedoch weiterhin hoch. Zur Aufrechterhaltung der Gegenmaßnahmen besteht ab Mitte der 2030er Jahre das Erfordernis, das Versorgungsdefizit von bis zu 36 Mio. m³ jährlich über die Zuführung von aufbereitetem Rheinwasser zu decken.  

Einige Beispiele über wasserwirtschaftlich-ökologische Gegenmaßnahmen der RWE Power AG finden Sie in diesem Dokument.

 

 

 

Untersuchungsgebiet Monitoring Garzweiler (Quelle: Erftverband, 2025)

Auf Grundlage der Braunkohlenplanung wurde festgelegt, dass die Auswirkungen der großräumigen Grundwasserabsenkung auf den Wasser- und Naturhaushalt sowie die Wirksamkeit aller vorgeschriebenen Gegenmaßnahmen zu überwachen sind. Dies erfolgt seit dem Jahr 1999 im Rahmen des überbehördlichen Monitorings zum Tagebau Garzweiler II. Es handelt sich dabei um einen systematischen Prozess der räumlichen Beobachtung und der Bewertung der wasserwirtschaftlich-ökologischen Zusammenhänge einschließlich der Überwachung der Wirksamkeit der zur Einhaltung der definierten Ziele festgelegten Gegenmaßnahmen. Die Stadtverwaltung beteiligt sich von Beginn an aktiv am Monitoring und unterstützt die Überwachung der Einhaltung der Schutzziele. 

Das Monitoring mit seinen jährlichen Berichten zur Zielüberwachung hat sich für die Region im Laufe der mittlerweile 25 Jahre seines Bestehens zu einem verlässlichen und „lernenden“ Überwachungsinstrument entwickelt, das den Bergbaueinfluss auf den Wasserhaushalt der Region abbildet. Es dient dem Bergbautreibenden als Basis für die Steuerung seiner wasserwirtschaftlichen Anlagen und ist Garant für die zielkonforme und generationenübergreifende Überwachung des Braunkohlenplans. 

 

Dank seiner offenen Ausgestaltung und der Beteiligung von über 40 eingebundenen Institutionen, sowie aufgrund der Größe des Untersuchungsgebiets und der Entwicklung besonderer fachlicher Methoden mit enormer Datenqualität ist das Monitoring Garzweiler II ein Überwachungsinstrument, das in seiner Abbildungsschärfe und Akzeptanz als Vorbild dienen kann.

Im Jahr 2025 feierte das Monitoring Garzweiler II sein 25-jähriges Jubiläum mit einem Symposium in Mönchengladbach. Auf der Website der Veranstaltung finden Sie die Vorträge, einen Tagungsband und bildhafte Eindrücke des Symposiums und der Exkursionen unter 25 Jahre Monitoring Garzweiler II | Grav 

Das Monitoring ist für die Stadt Mönchengladbach eine Erfolgsgeschichte, die auch künftig dabei helfen wird, den Auswirkungen und Herausforderungen des Tagebaus Garzweiler zu begegnen. Daher ist die Fortführung des Monitoring Garzweiler II auch nach dem baldigen Ende der aktiven Braunkohlengewinnung im Tagebau Garzweiler II zum Schutz der wasserwirtschaftlichen und ökologischen Belange enorm wichtig und muss langfristig verankert werden. 

 

Weitere Informationen zum Monitoring finden Sie hier:

Website der Bezirksregierung Köln – Erläuterungen und Jahresberichte: Monitoring für das Rheinische Braunkohlerevier | Bezirksregierung Köln 

Website des Erftverbands: Braunkohlenbergbau, Monitoring Garzweiler II - Erftverband 

 

Mit dem Ende des Braunkohlenabbaus im Tagebau Garzweiler II wird die Sümpfung schrittweise reduziert. Dadurch gehen die sümpfungsbedingten Auswirkungen auf den Wasserhaushalt langsam zurück. Die Grundwasserstände werden in der Folge durch die natürliche Grundwasserneubildung langsam wieder ansteigen. Zeitgleich verbleibt ein großes ausgekohltes „Loch“ in der Erde. Dieses „Loch“ reicht tief in die Grundwasserleiter hinein. Daher wird dieses „Loch“ in der Folge geflutet und zu einem Restsee oder Tagebausee entwickelt. Aus Standsicherheitsgründen der Böschungen muss die Flutung kontrolliert erfolgen. Der Tagebausee wird zukünftig Bestandteil des Wasserhaushalts der Region sein. Der Grundwasserwiederanstieg wird durch die Fortsetzung der Infiltrationsmaßnahmen und die Flutung des Garzweiler Tagebausees beschleunigt, da ein Teil des Seewassers in das Grundwasser versickern wird. 

Die wasserwirtschaftlichen Gegenmaßnahmen zum Ausgleich der Sümpfungsauswirkungen auf den Wasserhaushalt müssen so lange weiterbetreiben werden, bis der Grundwasser-wiederanstieg abgeschlossen ist und sich ein stabiles endgültiges Grundwasserregime eingestellt hat. Allerdings steht das Sümpfungswasser nach Tagebauende nicht mehr für die erforderliche Aufrechterhaltung der wasserwirtschaftlichen Gegenmaßnahmen zur Verfügung. Die Rolle des Sümpfungswassers muss ab Mitte der 2030er Jahre dann das Wasser aus dem Rhein für mehrere Jahrzehnte übernehmen, so dass der Wasserbedarf für die Infiltration in das Grundwasser und die Direkteinleitungen in Gewässer und Feuchtgebiete durch Rheinwasser gedeckt werden muss. Somit dient das Rheinwasser der Fortführung der notwendigen Gegenmaßnahmen, einer beschleunigten Auffüllung des Grundwassers, der Befüllung des Tagebausees und der Stabilisierung der Böschungssysteme des Tagebaus. Aufgrund des hohen Schutzniveaus der betroffenen Schutzgüter bedarf es hierfür eine schutzgutbezogene Aufbereitung des Rheinwassers.

Nach Abschluss des Grundwasserwiederanstiegs werden sich in der Folge stabile Grundwasserverhältnisse einstellen, die einer bergbauunbeeinflussten Situation nahekommen. Im Bereich des Tagebausees und darüber hinaus im südlichen und südwestlichen Stadtgebiet werden die Grundwasserverhältnisse vom Wasserspiegel des Tagebausees geprägt. Dieser soll zukünftig bei 66m +NHN liegen und damit deutlich niedriger als gegenüber den vorbergbaulichen Verhältnissen. Diese künftigen verbleibenden Restabsenkungen betreffen nicht nur den Nahbereich des Tagebausees, sondern ziehen sich weit nach Nordwesten bis in das Quellgebiet der Schwalm hinein. Derzeit kann nicht ausgeschlossen werden, dass dies negative Folgen für die Gewässer und schützenswerten Feuchtgebiete an Mühlenbach, Knippertzbach und Schwalm sowie in der Niersaue haben könnte. Die Stadtverwaltung sieht hier den Bergbautreibenden oder das Land NRW in der Pflicht dafür zu sorgen, dass keine Schäden an den schützenswerten Feuchtgebieten oder Gewässern eintreten. 

Die Stadtverwaltung strebt als langfristiges Ziel die Wiederherstellung eines nachsorgefreien Wasserhaushalts an, der grundwasserabhängige Feuchtgebiete natürlicherweise erhält, oberirdische Fließgewässer speist und eine Trinkwasserversorgung aus lokalen Quellen ermöglicht zum Schutze der Lebensgrundlagen zukünftiger Generationen und der Natur. Hierbei gilt bis heute der Leitsatz von Kapitel 2 des Braunkohlenplans „Garzweiler II“ aus dem Jahr 1995, dass die Region aus Gründen des öffentlichen Wohls wasserwirtschaftlich nicht schlechter gestellt werden darf als ohne den bergbaulichen Sümpfungseinfluss.

Informationen zum Tagebausee Garzweiler finden Sie unter der Kachel „Rekultivierung und Entwicklung der Tagebaufolgelandschaft“. Weitere Informationen zum Thema finden Sie darüber hinaus im„FAQ“ (derzeit in der Bearbeitung).

 

Informationen über die großräumige Entwicklung des Grundwasserwiederanstiegs im Rheinischen Revier mit seinen möglichen Folgen und Risiken finden Sie auf der Seite des dafür zuständigen Landesumweltamts (LANUV):

LANUK NRW: Grundwasserwiederanstieg im Rheinischen Revier