Die Asiatische Hornisse
Die Asiatische Hornisse (Vespa velutina) ist ursprünglich in Asien heimisch, dort ist sie weit verbreitet. In Europa wurde Sie das erste Mal im Jahr 2004 im Südwesten Frankreichs festgestellt. Seitdem breitet Sie sich sehr schnell in Europa aus. Deshalb ist die Asiatische Hornisse aktuell als Invasive Art eingestuft. In NRW wurden Sie das erste Mal im Jahr 2020 im Kreis Heinsberg entdeckt. Im Jahr 2024 verlief die Ausbreitungslinie bereits quer durch das Ruhrgebiet.
Asiatische Hornisse melden
Um wirksame und effiziente Maßnahmen zur Bekämpfung der Asiatischen Hornisse durchführen zu können, ist es wichtig, jede Sichtung über das Meldeportal zu melden – idealerweise mit Foto sowie einer Telefonnummer oder Email für Rückfragen.
Die Arbeiterinnen der Asiatischen Hornisse erreichen eine Körperlänge von bis zu 2,5 cm. Damit sind Sie etwas kleiner als die heimische Hornissenart die bis zu 3 cm Körperlänge erreicht. Gut zu erkennen ist die Asiatische Hornisse an den gelben Beinen und dem schwarzen Bauch. Der Kopf ist größtenteils dunkel gefärbt, die Kopfvorderseite ist gelb und die Antennen ebenfalls dunkel gefärbt. Das Abdomen (Hinterteil) ist hauptsächliche dunkel, allerdings sind die einzelnen Segmente des Abdomens von einem dünnen gelben Band eingefasst. Das vierte Segment ist beinahe komplett gelb.
Die Asiatische Hornisse gilt als Allesfresser, sie ernährt sich größtenteils von anderen Insekten, hauptsächlich von Hautflüglern sowie Fliegen und Mücken. Der Anteil an Bienen am Nahrungsbedarf kann bis zu 85 % betragen.
Die Aggressivität der Asiatischen Hornisse gegen den Menschen wird nicht höher eingeschätzt als die der Europäischen Hornisse (Vespa crabro). Die Stiche der Asiatischen Hornisse sind sehr schmerzhaft, die Giftwirkung ist allerdings geringer als die der Honigbiene. Gefahr besteht nur durch lebensbedrohliche allergische Reaktionen auf das Gift. Bei einem Angriff durch Annäherung an das Nest oder Erschütterung kommt es zu aggressiven Reaktionen. Bei den in der Regel hoch in der Baumkrone hängenden Nestern sind solche Störungen aber selten.
Die Massenausbreitung der Asiatischen Hornisse könnte sich aufgrund der Bejagung von Honigbienen negativ auf die Imkerei auswirken. Belegt ist das Eindringen in den Bienenstock und die Zerstörung des gesamten Bienenvolkes bei vorgeschwächten Kolonien.
Völker der Honigbiene im Verbreitungsgebiet der Asiatischen Hornisse können mit Schutzvorrichtungen am Einflugloch gegen das Eindringen des Räubers in den Bienenstock geschützt werden. Hierzu wird empfohlen, ein Netz oder ein Schutzgitter von 5,5 Millimeter Maschenweite zu installieren. Das kann von Honigbienen, nicht aber von der Asiatischen Hornisse passiert werden. Daneben sollten die Bienenvölker phasenweise zur Stärkung der Widerstandskraft zugefüttert und der Bienenstock von Honigresten oder anderen Lockstoffen gesäubert werden.
Sekundärnester des letzten Jahres verbleiben über den Winter meist in den Baumkronen und sind noch bis in das nächste Jahr sichtbar. Diese Nester sind unbewohnt und stellen keine Gefahr dar. Werden solche Nester im Frühjahr gesichtet, ist eine Meldung bei der Unteren Naturschutzbehörde nicht notwendig.
Bekämpfung
Primärnester in einer frühen Phase sind etwa so groß wie ein Tennisball und können nach der Meldung durch das Meldeportal und entsprechender Verifizierung z. B. durch Überstülpen eines Glases abgenommen und durch Einfrieren bei mind. -18 °C über mind. 1 Tag beseitigt werden. Es ist darauf zu achten, dass sich die Königin auf oder im Nest befindet und mitgefangen und beseitigt wird. Um weitere Königinnen abzufangen, die eine Übernahme des Nestes versuchen, können Primärnester eine Zeit lang unter regelmäßiger Kontrolle hängen gelassen werden. Dabei kann es zu Kämpfen zwischen den Tieren und Tötungen kommen, in Folge dessen sich eine oder mehrere tote Königinnen unter dem Nestbereich auffinden lassen. Eine Beseitigung sollte in solchen Fällen unbedingt spätestens mit Erscheinen der ersten Arbeiterinnen erfolgen.
Größere Primärnester mit bereits geschlüpften Arbeiterinnen sind nicht mehr selbständig zu entfernen, sondern durch speziell geschulte Fachkräfte. Die Koordination zur Beseitigung erfolgt durch die Untere Naturschutzbehörde.
Sekundärnester dürfen nur von sachkundigen Personen entfernt werden, die durch die Untere Naturschutzbehörde bestellt werden!
Weiterführende Informationen
Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Gekommen, um zu bleiben - die Asiatische Hornisse in Deutschland (PDF)
