Aktueller Stand und Maßnahmen
Zum Ende des Jahres 2021 wurden im Umfeld einer Grundwassersanierung in Mönchengladbach-Giesenkirchen bedenklich hohe Konzentrationen von PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) festgestellt, insbesondere von Perfluoroctansäure (PFOA). PFOA ist besonders problematisch, weil es nicht abgebaut wird (persistent), sich in Lebewesen und Umwelt anreichert (bioakummulierend), giftig ist und im Verdacht steht, krebserregend zu sein. Aus diesen Gründen ist PFOA in der EU seit dem 4. Juli 2020 verboten.
Der Prüfwert der Bundes-Bodenschutz-Verordnung (BBodSchV) für PFOA im Grundwasser liegt bei 0,1 Mikrogramm pro Liter, also 100 Nanogramm pro Liter, da bereits geringe Mengen schädlich sein können. Großräumige Untersuchungen zeigten eine Schadstofffahne von 1.500 Metern Länge und 250 Metern Breite, die sich in der Wasserschutzzone IIIA des Wasserwerks Hoppbruch befindet. Diese Fahne gefährdet die öffentliche Trinkwasserversorgung sowie die Nutzer privater Gartenbrunnen. Aufgrund der hohen Beständigkeit von PFOA ist eine Anreicherung im Oberboden durch Gießwasser wahrscheinlich.
Sofortmaßnahme: Grundwasserreinigung
Als erste Reaktion wurde die Grundwasserreinigungsanlage am Friedensplatz reaktiviert und aufgerüstet, um einen Teil der zunächst sehr hohen Schadstoffkonzentrationen im anströmenden Grundwasser abzufangen.
Allgemeinverfügung 2022
Mit einer Allgemeinverfügung vom 19. Mai 2022 wurde die erlaubnisfreie Grundwasserförderung und -nutzung in betroffenen Gebieten untersagt. Der Gültigkeitsbereich wurde so gewählt, dass ein ausreichender Abstand zum Prüfwert der Bundes-Bodenschutz-Verordnung von 100 Nanogramm pro Liter eingehalten wurde. Ziel war es, die Nutzung von belastetem Grundwasser für die Gartenbewässerung zu unterbinden, um eine Verlagerung und Anreicherung der Schadstoffe in Boden, Pflanzen, Tieren und Menschen zu vermeiden.
Allgemeinverfügung 2026
Neue wissenschaftliche Erkenntnisse haben gezeigt, dass der bisherige o.g. Prüfwert nicht mehr als sicher angesehen werden kann und daher als überholt gilt. In der Folge liegt
Durch diese aktuelle Anpassung erweitert sich der Gültigkeitsbereich der Allgemeinverfügung auf die in der Karte abgebildete rote Linie. Diese ersetzt somit die bisherige Abgrenzung in Form einer orangenen Linie aus der Allgemeinverfügung 2022. Die genaue Abgrenzung des Gültigkeitsbereichs finden Sie unter https://Stadt.mg/geltungsbereich.
Mögliche Ursachen der Kontamination
Als Hauptquellen kommen ein Teflon-verarbeitender Betrieb sowie eine Wartungswerkstatt für Trockenfeuerlöscher im Gewerbegebiet an der Konstantinstraße infrage. Obwohl die anfänglich sehr viel höheren Werte in diesem Bereich in Folgeuntersuchungen nicht bestätigt wurden, werden aktuell PFOA-Konzentrationen von immer noch bis zu 1.000 Nanogramm pro Liter gemessen. Das ist das Zehnfache des Prüfwertes der BBodSchV und das 50-fache der Empfehlungen der Europäischen Lebensmittelbehörde
Aktuelle Messergebnisse
Im Umfeld der Sanierungsbrunnen sinken die Werte grundsätzlich, während in einigen Messstellen ein leichter Anstieg zu beobachten ist. Östlich des Friedensplatzes wurden in den bisherigen Untersuchungen Konzentrationen mit aktuell bis maximal 500 Nanogramm pro Liter nachgewiesen. Die Ergebnisse des Monitorings im Juli 2025 zeigen, dass sich die Belastung weiterhin ausbreitet. Sie dehnt sich sowohl in Fließrichtung als auch quer zur Fließrichtung aus, teilweise mit steigendem Trend.
Finanzierung und nächste Schritte
Die untere Bodenschutzbehörde hat Fördermittel über die Dringlichkeitsliste NRW beantragt, es wurden jedoch ausschließlich Mittel für die Erkundung und die orientierende Untersuchung des vermuteten Verursachergrundstücks bewilligt.
