Mit dem "Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ vom 30. Oktober 2025 wurden weitreichende Abweichungsmöglichkeiten vom Bauplanungsrecht in das Baugesetzbuch (BauGB) aufgenommen. Voraussetzung für die Anwendung der neuen Möglichkeiten ist jeweils die Zustimmung der Gemeinde. Im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit erhalten die Gemeinden damit einen umfangreichen Entscheidungsspielraum, um Wohnbauvorhaben ohne die Aufstellung oder Änderung von Bebauungsplänen planungsrechtlich zuzulassen.
Weitere Informationen zur BauGB-Novelle können Sie auf der Website des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen finden.
