Lernmittel sind Schulbücher oder andere Medien, die von den Schüler*innen über einen längeren Zeitraum genutzt werden.
Die Schulen entscheiden selber, welche zugelassenen Lernmittel eingesetzt werden. Erziehungsberechtigte müssen einen Eigenanteil für die Lernmittel leisten und diese eigenständig beschaffen.
Der Eigenanteil entfällt für Empfänger*innen von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) und für Empfänger*innen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
Im Rahmen einer einheitlichen Regelung und zur Abwendung einer sozialen Härte kann nach Einzelfallprüfung ein Zuschuss gewährt werden.

