Eltern und Erziehungsberechtigte von Kindern mit Unterstützungsbedarf können für ihr Kind eine Schule des Gemeinsamen Lernens oder eine Förderschule wählen. Die allgemeine Schule (Grundschule) ist der Regelförderort.
Die sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfe nach AO-SF sind Lern- und Entwicklungsstörungen (Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung, Sprache), Geistige Entwicklung, Körperliche und motorische Entwicklung, Hören und Kommunikation und Sehen.
Ein Antrag auf sonderpädagogische Unterstützung sollte vor Schulbeginn bei den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung, Körperliche und motorische Entwicklung, Hören und Kommunikation sowie Sehen gestellt werden. Die Förderbereiche Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung und Sprache werden in der Schuleingangsphase der allgemeinen Schule ohne förmlich festgestellten Förderbedarf abgedeckt.
Für die Antragstellung sind bei der Anmeldung zur allgemeinen Schule mitzubringen: das Kind, Arzt- und Therapeutenberichte, Berichte der Kita und /oder weitere Berichte.
Bei weiteren Fragen helfen Ihnen Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner gerne weiter:
• Martina Ginster, Tel.: 02161–2553765, E-Mail: martina.ginster@moenchengladbach.de
• Sven Brüggen, Tel.: 02161-2553766, E-Mail: sven.brueggen@moenchengladbach.de
• Eva Lévoz, Tel.: 02161-2553768, E-Mail: eva.levoz@moenchengladbach.de
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