Antidiskriminierungsstelle

Was macht die Antidiskriminierungsstelle?

 

Die Antidiskriminierungsstelle der Stadt Mönchengladbach ist eine erste Anlaufstelle für Menschen, die Diskriminierung erleben, beobachten oder Fragen zum Thema Diskriminierung haben.

Sie bietet Orientierung, nimmt Hinweise ernst, informiert über mögliche nächste Schritte und vermittelt bei Bedarf an zuständige Stellen oder spezialisierte Beratungsangebote weiter.

Kontakt

Antidiskriminierungsstelle

Fliethstraße 86-88

41061 Mönchengladbach

02161 25 3616

E-Mail: antidiskriminierung@moenchengladbach.de

Diskriminierung bedeutet, dass Menschen ohne sachlichen Grund schlechter behandelt, ausgegrenzt oder benachteiligt werden, weil ihnen bestimmte Merkmale zugeschrieben werden oder weil sie tatsächlich ein bestimmtes Merkmal haben.

Diskriminierung kann direkt erfolgen, zum Beispiel durch eine abwertende Aussage oder eine klare Benachteiligung. Sie kann aber auch indirekt entstehen, wenn scheinbar neutrale Regeln oder Verfahren bestimmte Menschen besonders benachteiligen.

An die Antidiskriminierungsstelle können sich Bürgerinnen, Beschäftigte der Stadtverwaltung, Bewerberinnen sowie Personen wenden, die Diskriminierung beobachtet haben oder unsicher sind, ob ein Vorfall diskriminierend war.

Auch Angehörige, Vertrauenspersonen oder Kolleg*innen können Kontakt aufnehmen, wenn sie Unterstützung bei der Einordnung einer Situation benötigen.

Sie können sich melden, wenn Sie sich benachteiligt, ausgegrenzt, herabgewürdigt oder ungerecht behandelt fühlen und vermuten, dass dies mit einem persönlichen Merkmal zusammenhängt.

Das kann zum Beispiel im Kontakt mit einer Behörde, im Arbeitsumfeld, in einem Bewerbungsverfahren, bei der Nutzung städtischer Angebote, in Formularen, in Gesprächen oder durch abwertende Sprache geschehen.

Eine erste Kontaktaufnahme kann auf Wunsch zunächst ohne vollständige Angaben zur Person erfolgen. Für eine konkrete Bearbeitung, Rückmeldung oder Weiterleitung können jedoch Kontaktdaten erforderlich sein.

Die Antidiskriminierungsstelle kann:

eine erste Orientierung geben,
den Sachverhalt mit Ihnen sortieren,
mögliche Handlungsschritte aufzeigen,
an zuständige Stellen weitervermitteln,
bei der Suche nach passenden Beratungsangeboten unterstützen,
Hinweise auf diskriminierende Strukturen aufnehmen,
Sensibilisierung und Prävention innerhalb der Verwaltung anstoßen.

Die Antidiskriminierungsstelle ersetzt keine anwaltliche Beratung und trifft keine gerichtlichen Entscheidungen. Sie ist auch keine Ermittlungs- oder Disziplinarstelle.

Sie kann aber dabei helfen, Anliegen einzuordnen, Zuständigkeiten zu klären und geeignete nächste Schritte zu finden.

Beschäftigte der Stadtverwaltung können sich melden, wenn sie Diskriminierung im Zusammenhang mit ihrem Beschäftigungsverhältnis erleben oder beobachten.

Je nach Sachverhalt können auch weitere interne Stellen zuständig sein, zum Beispiel die Personalverwaltung, der Personalrat, die Gleichstellungsstelle, die Schwerbehindertenvertretung oder die Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.

Sie erreichen die Antidiskriminierungsstelle der Stadt Mönchengladbach per E-Mail:

ads@moenchengladbach.de

Bitte schildern Sie kurz Ihr Anliegen und geben Sie an, wie die Antidiskriminierungsstelle Sie erreichen kann. Sie müssen beim ersten Kontakt noch nicht alle Einzelheiten darstellen.

Ja. Anliegen werden vertraulich behandelt. Persönliche Informationen werden grundsätzlich nicht ohne Ihre Zustimmung weitergegeben.

Sollten in Einzelfällen rechtliche Pflichten oder besondere Schutzbedarfe bestehen, wird das weitere Vorgehen transparent mit Ihnen besprochen.

Nein. Die Kontaktaufnahme und eine erste Orientierung durch die Antidiskriminierungsstelle der Stadt Mönchengladbach sind kostenfrei.

Sollte im weiteren Verlauf eine spezialisierte Beratung, eine externe Fachstelle oder anwaltliche Unterstützung sinnvoll sein, wird gemeinsam besprochen, welche Möglichkeiten bestehen. Mögliche Kosten für externe Angebote oder eine rechtliche Vertretung werden vorab transparent gemacht und entstehen nicht automatisch durch die Kontaktaufnahme mit der Antidiskriminierungsstelle.