Im Normalfall können Sie Ihre bereits eingebaute Gas- und Ölheizung bis zu einem Alter von 30 Jahren weiterbetreiben und reparieren, längstens aber bis zum 31.12.2044. Ist zu erwarten, dass Ihre Heizung in den kommenden Jahren irreparabel ist, macht es Sinn, sich mit Alternativen auseinanderzusetzen. Denn ein Teil der verfügbaren Fördergelder hat ein Ablaufdatum: bereits ab 2028 schrumpft der 20%-Geschwindigkeitsbonus der aktuell bis zu 70% hohen Förderung. Förderanträge müssen bei Bund und Land gestellt werden, bevor mit dem Heizungstausch begonnen wird.
Eine Heizung, die älter als 30 Jahre alt ist, muss ausgetauscht werden (§72 GEG).
Von der Altersgrenze ausgenommen sind Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel, Anlagen mit weniger als 4kW (oder mehr als 400kW) Leistung, sowie Anlagen mit Gas-, Biomasse- oder Flüssigbrennstofffeuerung als Bestandteil einer Wärmepumpen-Hybridheizung oder einer Solarthermie-Hybridheizung, soweit diese nicht mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.
Für Ein- und Zweifamilienhäuser, die der Eigentümer am 01.02.2002 selbst bewohnt hat, greift die Pflicht erst bei Eigentümerwechsel; dann beträgt die Frist zwei Jahre (§73 GEG).
Eigentümer von Gebäuden ab sechs Nutzungseinheiten sind nach § 60b GEG dazu verpflichtet, die eingebaute Heizungsanlage nach längerem Betrieb fachkundig prüfen und gegebenenfalls optimieren zu lassen. Für ältere Anlagen endet die Frist für die Prüfung seit 1. Oktober 2025 schrittweise - abhängig vom Einbaudatum.
Auch neu installierte Wärmepumpen in Gebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten oder sonstigen selbstständigen Nutzungseinheiten müssen nach § 60a GEG einer Betriebsprüfung unterzogen werden. Diese Prüfung ist nach einer vollständigen Heizperiode durchzuführen, spätestens jedoch zwei Jahre nach Inbetriebnahme. Ausgenommen sind Warmwasser-Wärmepumpen und Luft-Luft-Wärmepumpen. Erforderliche Optimierungsmaßnahmen sind anschließend innerhalb eines Jahres
Mehr zu den Betreiberpflichten und Fristen lesen Sie unter den Verlinkungen auf dem GEG Infoportal des Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung.