Die Grundförderung bleibt in der Heizungsförderung für alle bestehen. Die Einkommenssituation der Antragstellenden wird künftig noch stärker berücksichtigt. Allerdings sind viele Zuschüsse angezählt und werden in den kommenden Monaten und Jahren schrumpfen. Die wesentlichen Neuerungen:
- Absenkung der Höchstbeträge: Zum Neustart am 21.7.26 sinken die maximal förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit einmalig von 30.000 Euro auf 28.000 Euro. Danach greift eine kontinuierliche Degression von minus 750 Euro alle 6 Monate.
- Ab 2027 sinkt die Grundförderung auf 15%, wenn die Wärmepumpe außerhalb der EU gefertigt wurde. ("Wertschöpfungsbonus")
- Der Effizienzbonus für Wärmepumpen (5%) sowie der Emissionsminderungszuschlag für Biomasse (2.500 Euro) entfallen.
- Einkommen bis 30.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen erhalten einen Zuschlag von 40 %, bis 40.000 Euro wie bisher von 30 % und bis 50.000 Euro einen 10 % Bonus.
- Der maximal mögliche Fördersatz für Einkommen unter 30.000 Euro wird auf 80 % angehoben.
- Familienzuschlag: Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, wird das für die Förderung relevante zu versteuernde Einkommen der Familie rechnerisch einmalig um 10.000 Euro reduziert.
- Absenkung des Geschwindigkeitsbonus: Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt nur noch 16% und sinkt ab dem Neustart halbjährlich (jeweils zum 1. Februar und 1. August) um 4 Prozentpunkte.
- Worst-Performing Building Bonus: Gebäude in besonders schlechtem Zustand erhalten einen zusätzlichen Bonus von 5% für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle.
→ Weitere und vollständige Informationen über die Neuerung, auch für Nichtwohngebäude, bei der KfW
→ Sehen Sie sich die Aufzeichnung eines Vortrags unseres Partners co2online zur neuen Förderung an


