Durch eine energetische Sanierung wird die Heizenergie effizienter genutzt, was den Energieverbrauch und die Energiekosten deutlich reduziert. Weniger Energiebedarf bedeutet weniger CO₂-Emissionen – ein aktiver Beitrag zum Klimaschutz. Wer sein Gebäude saniert, unterstützt somit die Erreichung der Klimaziele, leistet einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Energiewende und spart damit langfristig Heizkosten.
Gut gedämmte Gebäude und moderne Fenster schützen nicht nur vor Kälte, sondern auch vor zunehmenden Hitzewellen im Sommer. So hilft eine energetische Sanierung dabei, sich an die Folgen des Klimawandels anzupassen und die Wohnqualität auch bei extremen Wetterlagen zu sichern. Zugleich schützt eine verbesserte Gebäudehülle die Bausubstanz vor Feuchtigkeit und Schimmelbildung. So steigert eine Sanierung den Wohnkomfort, erhöht den Wert der Immobilie und senkt dauerhaft die Betriebskosten.
Der ModernisierungsCheck der Stadt Mönchengladbach gibt Ihnen nach Eingabe weniger Daten wie Baujahr, Wohnfläche und Heizverbrauch einen schnellen Überblick, welche Sanierungsmaßnahmen sich wirtschaftlich lohnen – vom Fenstertausch und Dämmung bis hin zur Wärmepumpe. Sie erfahren, welche Einsparpotenziale bestehen und wie sich die Schritte priorisieren lassen. Besonders spannend ist der im ca. 10-seitigen PDF enthaltene Finanzierungsplan: unter Berücksichtigung für Sie geeigneter Fördermittel und zinsgünstiger Ergänzungskredite wird vorgerechnet, wie die Modernisierung Ihres Gebäudes zu finanzieren ist, wann sich die Investition amortisiert, und welche Kosten bei ausbleibender Modernisierung auf Sie zukommen würden. Halten Sie dafür Ihre Gebäudeunterlagen und die zwei, drei jüngsten Heizkostenabrechnungen bereit, um in rund 15 Minuten ein Ergebnis zu erhalten. Anschließend können Sie in einem Termin mit der Beratungsstelle der Stadt Mönchengladbach die Ergebnisse besprechen.
Für eine qualifizierte Einschätzung lohnt sich insbesondere bei älteren Gebäuden, oder bei größeren Investitionen eine Energieberatung. Diese wird staatlich zu 50% gefördert und erhöht ihre Förderquote bei Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle um zusätzliche 5%. Weitere Informationen dazu unter dem Punkt "Förderung und Finanzierung durch Bundesmittel"
Eigentümer müssen die oberste Geschossdecke beheizter Räume gegen einen unbeheizten Dachraum dämmen, wenn sie den Mindestwärmeschutz nicht erfüllt. Alternativ erfüllt eine entsprechend gedämmte Dachfläche die Pflicht. Die Anforderung ist im Gebäudeenergiegesetz (§ 47 GEG) verankert. Für Ein- und Zweifamilienhäuser, die der Eigentümer am 01.02.2002 selbst bewohnt hat, greift die Pflicht erst bei Eigentümerwechsel. Dann beträgt die Frist zwei Jahre. Bereits bestehende Dämmungen, die den Mindestwärmeschutz erreichen, lösen keine Nachrüstpflicht aus.
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) fördert energetische Maßnahmen mit einem Basissatz von 15%.
Bei Vorlage eines individuellen Sanierungsfahrplans (+5%) kann die Förderung auf bis zu 20% erhöht werden
Darüber hinaus können Fachplanung und Baubegleitung mit 50% gefördert werden.
Beachten Sie, dass für diese Förderung gemeinsam mit den weiteren Förderkategorien des Programms, Heizungstechnik, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung, maximal Kosten von 30.000 Euro förderfähig sind.
Förderfähige Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes sind:
Dämmung der Gebäudehülle (von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen) sowie Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden;
Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren;
sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung.
Fördermittel zur energetischen Sanierung beantragen Sie beim BAFA:
Außerdem wird die Energieberatung gefördert, mit der Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) und die zusätzlichen 5%-Förderung im BEG EM erhalten: Das BAFA fördert 50 % des Beratungshonorars (max. 650 € bei Ein-/Zweifamilienhäusern, 850 € ab 3 Wohneinheiten)
Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude (BEG WG)
Die Bundesförderung für Wohngebäude (BEG WG) fördert die energetische Sanierung von Wohngebäuden, die Umwidmung nicht bewohnter Flächen in Wohnfläche, sowie den Erwerb sanierten Wohnraums. Förderfähig ist die Sanierung zu einem Effizienzhaus-Standard (z. B. EH 85, EH 70, EH 55 oder EH Denkmal) sowie die energetische Fachplanung und Baubegleitung. Der Bauantrag oder die Bauanzeige des Wohngebäudes muss zum Zeitpunkt des Antrags mindestens 5 Jahre zurück liegen.
Die Förderung erfolgt über zinsgünstige Kredite ab 2,24% mit Tilgungszuschuss durch die KfW. Grundlage sind die förderfähigen Kosten bis 120.000 € pro Wohneinheit, bzw. 150.000 €, wenn zusätzlich der Erneuerbare-Energien-Standard (EE) oder der Nachhaltigkeitsstandard (NH) erfüllt werden.
Je nach erreichtem Standard wird ein Tilgungszuschuss zwischen 5% und 45% gewährt.
Neben den Basisfördersätzen, die sich anhand des erreichten Sanierungsstandards orientieren (siehe Tabelle) gibt es zusätzliche Förder-Boni:
+5 % für Worst Performing Buildings (WPB). Das ist der Fall, wenn ein gültiger Energieausweis der Klasse H oder schlechter vorliegt. Alternativ erfolgt die Einordnung in diese Kategorie, wenn das Baujahr 1957 oder älter ist und mindestens 75% der Fassade unsaniert sind.
+15 % für serielle Sanierungen mit vorgefertigten Fassaden- und Dachelementen.
Weitere Boni von jeweils 5% gibt es bei Erreichen des EE oder des NH Standrads.
Energetische Fachplanung und Baubegleitung sowie die NH-Zertifizierung werden mit 50% gefördert. Ausgeschlossen sind Neubauten sowie rein kosmetische Maßnahmen ohne energetische Wirkung.
Voraussetzung für den EE-Standard ist, dass mindestens 65% des Wärme- und Kälteenergiebedarfs des Gebäudes aus enereuberbaren Energien gedeckt werden. Für den NH-Standard ist eine akkreditierte Nachhaltigkeitszertifizierung notwendig (QNG), die nachweist, dass das Gebäude hinsichtlich Ökobilanz, Baustoffwahl, Recyclingfähigkeit und Lebenszykluskosten optimiert wurde.
EH-Standard
Basis-Tilgungszuschuss
EH 85
5 %
EH 70
10 %
EH 55
15 %
EH 40
20 %
Bedingung
Bonus-Tilgungszuschuss
EE oder NH Standard
+5%
Worst Performing Building (WPB)*
+10%
Serielle Sanierung bei EH 40 oder EH 55*
+15%
* auf maximal 20% kombinierbar
Den Förderkredit beantragen Sie bei der KfW. Sie finden hier einen Vorab-Check, Förderdetails und Antragsformulare:
Das Alter und der energetischen Zustand Ihres Gebäudes beeinflussen, wie gut das Gebäude die Wärme hält, die Ihre Heizung erzeugt. Je besser die Wärme gehalten wird, umso geringer sind Ihre Heizkosten. Der Energieberater erstellt mit Ihnen einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) und berät Sie, welcher Heizungstyp sich in Ihrem Gebäude eignet. Eine Energieberatung ist keine Pflicht vor dem Heizungstausch, bietet sich jedoch besonders bei älteren Gebäuden an, bei denen der energetische Zustand nicht bekannt ist,
Ihre Vorteile:
Sie wissen, welche Sanierungsmaßnahmen langfristig Heizkosten sparen
Sie erfahren, welche Heizungstypen sich für Ihr Haus eignen
Sie erhalten mit dem iSFP 5% zusätzliche Förderung für Einzelmaßnahmen im Rahmen der "Bundesförderung für Energieeffiziente Gebäude" (BEG). Einzelmaßnahmen zur Sanierung werden mit bis zu 15% (mit iSFP bis zu 20%) gefördert. Die maximale Gesamtförderung der BEG (inklusive Heizungstausch) beträgt 70% bzw. 21.000 Euro.
Die Energieberatung wird mit bis zu 50% des Beratungshonorars gefördert.
Heizen und Sanieren im Mehrparteienhaus: Factsheets des Geböudeforum Klimaneutral für unterschiedliche Gebäudearten: von freistehend bis zu Blockrand, von 6 bis 24 Wohneinheiten.
Beratungsangebot der Verbraucherzentrale NRW zum Thema Heizen, Erneuerbare Energien und Sanieren und Bauen. Die Verbraucherzentrale bietet auch regelmäßig kostenlose Online-Veranstaltungen zu diesen Themen an.