Machen Sie den FördermittelCheck bei der Stadt Mönchengladbach, um herauszufinden, welche Programme für Ihr Vorhaben in Betracht kommen.
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BEG-Förderung für Dämmung & Gebäudehülle (BAFA)
Nutzen Sie staatliche Zuschüsse des BAFA für energetische Einzelmaßnahmen an Ihrem Wohngebäude.
Förderfähige Maßnahmen
- Wärmedämmung: Fassade, Dach, oberste Geschossdecke und Kellerdecke
- Fenster & Türen: Austausch oder Neueinbau von Fenstern und Außentüren
- Sommerlicher Wärmeschutz: Z. B. außenliegende Sonnenschutzanlagen
Förderhöhe & Boni
- 15 % Basisförderung für alle zugelassenen Maßnahmen an der Gebäudehülle.
- +5 % iSFP-Bonus (insgesamt 20 %): Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) steigt der Fördersatz und die maximal anrechenbaren Kosten verdoppeln sich von 30.000 € auf 60.000 € pro Wohneinheit/Jahr.
- 50 % Zuschuss für Baubegleitung: Die Fachplanung und Baubegleitung durch qualifizierte Energieeffizienz-Experten wird zur Hälfte übernommen.
Ab voraussichtlich Q1 2027 gibt es für energetische Sanierungsmaßnahmen nach BEG EM Nummer 5.1 Buchstabe a) Dämmmaßnahmen n der Gebäudehülle einen Bonus für Worst Performing Buildings (WPB-Bonus) von 5 %. Voraussetzung für die Gewährung des WPB-Bonus ist, dass die energetische Sanierungsmaßnahme Bestandteil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ (EBW) geförderten iSFPbzw. einer im Förderprogramm „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ (EBN) ab 1. Januar 2021 geförderten Energieberatung (Modul 2) ist.
Den Antrag stellen Sie beim BAFA. Sie finden dort Förderdetails, Antragsformulare und Kontaktdaten für Fragen zur Antragstellung.
Wichtig: Der Förderantrag muss vor Beginn der Bauarbeiten gestellt werden. Zur Umsetzung ist ein zertifizierter Energieeffizienz-Experte verpflichtend einzubinden.
Förderung Energieberatung/iSFP
Die Energieberatung wird gefördert, mit der Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) und die zusätzlichen 5%-Förderung erhalten: Das BAFA fördert 50 % des Beratungshonorars (max. 650 € bei Ein-/Zweifamilienhäusern, 850 € ab 3 Wohneinheiten)
Den Antrag stellen Sie beim BAFA. Sie finden dort Förderdetails, Antragsformulare und Kontaktdaten für Fragen zur Antragstellung.
Sie finden dort:
- Förderdetails
- Erläuterung des Antragsverfahrens
- Antragsformulare
- Kontaktdaten zur Antragsberatung
Qualifizierte Energieberatung finden Sie im Suchportal auf Energie-Effizienz-Experten (EEE)
BEG-Förderung für die Effizienzhaus-Sanierung (KfW 261)
Nutzen Sie zinsgünstige Förderkredite mit Tilgungszuschuss für die energetische Komplettsanierung zum Effizienzhaus oder den Kauf einer frisch sanierten Immobilie.
Förderfähige Maßnahmen
- Komplettsanierung: Energetische Gesamtsanierung zum Effizienzhaus (Stufen 40, 55, 70, 85 oder Denkmal) inkl. Baunebenkosten.
- Erneuerbare Energien & Nachhaltigkeit: Zusätzliche Bonustatbestände bei Erreichen einer Erneuerbare-Energien-Klasse (EE) oder Nachhaltigkeits-Klasse (NH).
- Umwidmung: Ausbau bisher unbewohnter Flächen (z. B. Scheunen, Gewerbeflächen) zu neuem Wohnraum.
Förderhöhe & Tilgungszuschuss
- Kreditbetrag: Bis zu 120.000 € je Wohneinheit (bzw. bis zu 150.000 € bei Erreichen einer EE-/NH-Klasse).
- Tilgungszuschuss:5 % bis 45 % des Kreditbetrags (max. 67.500 € Ersparnis pro Wohneinheit) – der zurückzuzahlende Betrag verringert sich entsprechend.
- Konditionen: Zinsgünstiges Darlehen mit bis zu 30 Jahren Laufzeit und bis zu 5 tilgungsfreien Anlaufjahren.
- Fachplanung & Baubegleitung: Zusaätzlicher Zuschuss/Kreditrahmen für die verpflichtende Einbindung von Energieeffizienz-Experten.
Den Förderkredit beantragen Sie bei der KfW. Sie finden hier einen Vorab-Check, Förderdetails, Antragsformulare und Kontaktdaten für Fragen zur Antragstellung:
BEG Einzelmaßnahmen – Ergänzungskredit Wohngebäude KfW 358 / 359
Die beiden Varianten des KfW-Ergänzungskredits unterscheiden sich in erster Linie durch ihre Zielgruppe, die Einkommensgrenzen sowie die eingeräumten Zinskonditionen:
KfW 358 (Ergänzungskredit Plus) richtet sich ausschließlich an selbstnutzende Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer, deren zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen maximal 90.000 Euro beträgt. Als Gegenleistung für diese Voraussetzungen gewährt der Bund eine zusätzliche Zinsvergünstigung auf die Konditionen.
KfW 359 (Ergänzungskredit) umfasst hingegen einen breiteren Antragstellerkreis – darunter Vermieterinnen und Vermieter, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs), Unternehmen, Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer. Bei dieser Variante gilt keine Einkommensgrenze, allerdings entfällt die zusätzliche staatliche Zinsverbilligung, sodass marktnahe KfW-Konditionen greifen.
- Kredithöhe: Bis zu 120.000 € pro Wohneinheit.
- Voraussetzung: Eine bereits vorliegende Zuschusszusage der KfW (z. B. KfW 458 Heizungsförderung) oder ein Zuwendungsbescheid des BAFA für Einzelmaßnahmen der BEG EM, die nicht älter als 12 Monate ist.
- Gegenstand: Deckung der verbleibenden Investitionskosten nach Abzug der Zuschussförderung.
Den Förderkredit beantragen Sie bei der KfW. Sie finden hier einen Vorab-Check, Förderdetails, Antragsformulare und Kontaktdaten für Fragen zur Antragstellung:
„Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb“ (KfW 308)
Familien mit kleinerem bis mittlerem Einkommen, die eine bereits bestehende Wohnimmobilie (Haus oder Eigentumswohnung) kaufen und diese energetisch sanieren möchten.
- Förderart: Zinsvergünstigter Kredit
- Maximaler Kreditbetrag: Zwischen 100.000 € und 240.000 € (abhängig von der Anzahl der Kinder)
- Zielgruppe: Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem minderjährigen Kind
- Zweck: Kauf einer Bestandsimmobilie inkl. energetischer Sanierung zum Effizienzhaus 70 EE oder besser
Haushalt & Einkommen
- Kinder: Mindestens ein Kind unter 18 Jahren muss im Haushalt leben.
- Einkommensgrenze: Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf bei einem Kind maximal 90.000 € pro Jahr betragen. Für jedes weitere Kind erhöht sich diese Grenze um 10.000 €.
- Ersterwerb: Es darf noch kein Wohneigentum vorhanden sein (Ersterwerb für die Eigennutzung).
Energetische Sanierung
- Die Immobilie muss im Zuge des Erwerbs oder direkt im Anschluss auf den Standard Effizienzhaus 70 EE (Erneuerbare-Energien-Klasse) oder besser saniert werden.
- Die Einbindung einer Expertin oder eines Experten für Energieeffizienz (dena-Energieeffizienz-Experte) ist verpflichtend.
Den Förderkredit beantragen Sie bei der KfW. Sie finden hier einen Vorab-Check, Förderdetails, Antragsformulare und Kontaktdaten für Fragen zur Antragstellung:
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