Energetische Sanierung

Vorteile energetischer Sanierung


Durch eine energetische Sanierung wird die Heizenergie effizienter genutzt, was den Energieverbrauch und die Energiekosten deutlich reduziert. Weniger Energiebedarf bedeutet weniger CO₂-Emissionen – ein aktiver Beitrag zum Klimaschutz. Wer sein Gebäude saniert, unterstützt somit die Erreichung der Klimaziele, leistet einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Energiewende und spart damit langfristig Heizkosten.


Gut gedämmte Gebäude und moderne Fenster schützen nicht nur vor Kälte, sondern auch vor zunehmenden Hitzewellen im Sommer. So hilft eine energetische Sanierung dabei, sich an die Folgen des Klimawandels anzupassen und die Wohnqualität auch bei extremen Wetterlagen zu sichern. Zugleich schützt eine verbesserte Gebäudehülle die Bausubstanz vor Feuchtigkeit und Schimmelbildung. So steigert eine Sanierung den Wohnkomfort, erhöht den Wert der Immobilie und senkt dauerhaft die Betriebskosten.

Machen Sie den ModernisierungsCheck der Stadt Mönchengladbach, um herauszufinden, mit welchen Maßnahmen Sie Heizkosten sparen und welche Förderprogramme für Ihr Vorhaben in Betracht kommen.

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Der ModernisierungsCheck der Stadt Mönchengladbach gibt Ihnen nach Eingabe weniger Daten wie Baujahr, Wohnfläche und Heizverbrauch einen schnellen Überblick, welche Sanierungsmaßnahmen sich wirtschaftlich lohnen – vom Fenstertausch und Dämmung bis hin zur Wärmepumpe. Sie erfahren, welche Einsparpotenziale bestehen und wie sich die Schritte priorisieren lassen. Besonders spannend ist der im ca. 10-seitigen PDF enthaltene Finanzierungsplan: unter Berücksichtigung für Sie geeigneter Fördermittel und zinsgünstiger Ergänzungskredite wird vorgerechnet, wie die Modernisierung Ihres Gebäudes zu finanzieren ist, wann sich die Investition amortisiert, und welche Kosten bei ausbleibender Modernisierung auf Sie zukommen würden. Halten Sie dafür Ihre Gebäudeunterlagen und die zwei, drei jüngsten Heizkostenabrechnungen bereit, um in rund 15 Minuten ein Ergebnis zu erhalten. Anschließend können Sie in einem Termin mit der Beratungsstelle der Stadt Mönchengladbach die Ergebnisse besprechen.

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Für eine qualifizierte Einschätzung lohnt sich insbesondere bei älteren Gebäuden, oder bei größeren Investitionen eine Energieberatung. Diese wird staatlich zu 50% gefördert und erhöht ihre Förderquote bei Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle um zusätzliche 5%. Weitere Informationen dazu unter dem Punkt "Förderung und Finanzierung durch Bundesmittel"

Eigentümer müssen die oberste Geschossdecke beheizter Räume gegen einen unbeheizten Dachraum dämmen, wenn sie den Mindestwärmeschutz nicht erfüllt. Alternativ erfüllt eine entsprechend gedämmte Dachfläche die Pflicht. Die Anforderung ist im Gebäudeenergiegesetz (§ 47 GEG) verankert. Für Ein- und Zweifamilienhäuser, die der Eigentümer am 01.02.2002 selbst bewohnt hat, greift die Pflicht erst bei Eigentümerwechsel. Dann beträgt die Frist zwei Jahre. Bereits bestehende Dämmungen, die den Mindestwärmeschutz erreichen, lösen keine Nachrüstpflicht aus.

Machen Sie den FördermittelCheck bei der Stadt Mönchengladbach, um herauszufinden, welche Programme für Ihr Vorhaben in Betracht kommen.

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BEG-Förderung für Dämmung & Gebäudehülle (BAFA)

Nutzen Sie staatliche Zuschüsse des BAFA für energetische Einzelmaßnahmen an Ihrem Wohngebäude.

Förderfähige Maßnahmen

  • Wärmedämmung: Fassade, Dach, oberste Geschossdecke und Kellerdecke
  • Fenster & Türen: Austausch oder Neueinbau von Fenstern und Außentüren
  • Sommerlicher Wärmeschutz: Z. B. außenliegende Sonnenschutzanlagen

Förderhöhe & Boni

  • 15 % Basisförderung für alle zugelassenen Maßnahmen an der Gebäudehülle.
  • +5 % iSFP-Bonus (insgesamt 20 %): Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) steigt der Fördersatz und die maximal anrechenbaren Kosten verdoppeln sich von 30.000 € auf 60.000 € pro Wohneinheit/Jahr.
  • 50 % Zuschuss für Baubegleitung: Die Fachplanung und Baubegleitung durch qualifizierte Energieeffizienz-Experten wird zur Hälfte übernommen.

Ab voraussichtlich Q1 2027 gibt es für energetische Sanierungsmaßnahmen nach BEG EM Nummer 5.1 Buchstabe a) Dämmmaßnahmen n der Gebäudehülle einen Bonus für Worst Performing Buildings (WPB-Bonus) von 5 %. Voraussetzung für die Gewährung des WPB-Bonus ist, dass die energetische Sanierungsmaßnahme Bestandteil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ (EBW) geförderten iSFPbzw. einer im Förderprogramm „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ (EBN) ab 1. Januar 2021 geförderten Energieberatung (Modul 2) ist.

Den Antrag stellen Sie beim BAFA. Sie finden dort Förderdetails, Antragsformulare und Kontaktdaten für Fragen zur Antragstellung.

Wichtig: Der Förderantrag muss vor Beginn der Bauarbeiten gestellt werden. Zur Umsetzung ist ein zertifizierter Energieeffizienz-Experte verpflichtend einzubinden.

 

Förderung Energieberatung/iSFP

Die Energieberatung wird gefördert, mit der Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) und die zusätzlichen 5%-Förderung erhalten: Das BAFA fördert 50 % des Beratungshonorars (max. 650 € bei Ein-/Zweifamilienhäusern, 850 € ab 3 Wohneinheiten)

Den Antrag stellen Sie beim BAFA. Sie finden dort Förderdetails, Antragsformulare und Kontaktdaten für Fragen zur Antragstellung.

Sie finden dort:

  • Förderdetails
  • Erläuterung des Antragsverfahrens
  • Antragsformulare
  • Kontaktdaten zur Antragsberatung

Qualifizierte Energieberatung finden Sie im Suchportal auf Energie-Effizienz-Experten (EEE)

 

BEG-Förderung für die Effizienzhaus-Sanierung (KfW 261)

Nutzen Sie zinsgünstige Förderkredite mit Tilgungszuschuss für die energetische Komplettsanierung zum Effizienzhaus oder den Kauf einer frisch sanierten Immobilie.

Förderfähige Maßnahmen

  • Komplettsanierung: Energetische Gesamtsanierung zum Effizienzhaus (Stufen 40, 55, 70, 85 oder Denkmal) inkl. Baunebenkosten.
  • Erneuerbare Energien & Nachhaltigkeit: Zusätzliche Bonustatbestände bei Erreichen einer Erneuerbare-Energien-Klasse (EE) oder Nachhaltigkeits-Klasse (NH).
  • Umwidmung: Ausbau bisher unbewohnter Flächen (z. B. Scheunen, Gewerbeflächen) zu neuem Wohnraum.

Förderhöhe & Tilgungszuschuss

  • Kreditbetrag: Bis zu 120.000 € je Wohneinheit (bzw. bis zu 150.000 € bei Erreichen einer EE-/NH-Klasse).
  • Tilgungszuschuss:5 % bis 45 % des Kreditbetrags (max. 67.500 € Ersparnis pro Wohneinheit) – der zurückzuzahlende Betrag verringert sich entsprechend.
  • Konditionen: Zinsgünstiges Darlehen mit bis zu 30 Jahren Laufzeit und bis zu 5 tilgungsfreien Anlaufjahren.
  • Fachplanung & Baubegleitung: Zusaätzlicher Zuschuss/Kreditrahmen für die verpflichtende Einbindung von Energieeffizienz-Experten.

Den Förderkredit beantragen Sie bei der KfW. Sie finden hier einen Vorab-Check, Förderdetails, Antragsformulare und Kontaktdaten für Fragen zur Antragstellung:

BEG Einzelmaßnahmen – Ergänzungskredit Wohngebäude KfW 358 / 359 

Die beiden Varianten des KfW-Ergänzungskredits unterscheiden sich in erster Linie durch ihre Zielgruppe, die Einkommensgrenzen sowie die eingeräumten Zinskonditionen:

KfW 358 (Ergänzungskredit Plus) richtet sich ausschließlich an selbstnutzende Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer, deren zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen maximal 90.000 Euro beträgt. Als Gegenleistung für diese Voraussetzungen gewährt der Bund eine zusätzliche Zinsvergünstigung auf die Konditionen.

KfW 359 (Ergänzungskredit) umfasst hingegen einen breiteren Antragstellerkreis – darunter Vermieterinnen und Vermieter, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs), Unternehmen, Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer. Bei dieser Variante gilt keine Einkommensgrenze, allerdings entfällt die zusätzliche staatliche Zinsverbilligung, sodass marktnahe KfW-Konditionen greifen.

  • Kredithöhe: Bis zu 120.000 € pro Wohneinheit.
  • Voraussetzung: Eine bereits vorliegende Zuschusszusage der KfW (z. B. KfW 458 Heizungsförderung) oder ein Zuwendungsbescheid des BAFA für Einzelmaßnahmen der BEG EM, die nicht älter als 12 Monate ist.
  • Gegenstand: Deckung der verbleibenden Investitionskosten nach Abzug der Zuschussförderung.

Den Förderkredit beantragen Sie bei der KfW. Sie finden hier einen Vorab-Check, Förderdetails, Antragsformulare und Kontaktdaten für Fragen zur Antragstellung:

 

„Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb“ (KfW 308)

Familien mit kleinerem bis mittlerem Einkommen, die eine bereits bestehende Wohnimmobilie (Haus oder Eigentumswohnung) kaufen und diese energetisch sanieren möchten.

  • Förderart: Zinsvergünstigter Kredit
  • Maximaler Kreditbetrag: Zwischen 100.000 € und 240.000 € (abhängig von der Anzahl der Kinder)
  • Zielgruppe: Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem minderjährigen Kind
  • Zweck: Kauf einer Bestandsimmobilie inkl. energetischer Sanierung zum Effizienzhaus 70 EE oder besser

Haushalt & Einkommen

  • Kinder: Mindestens ein Kind unter 18 Jahren muss im Haushalt leben.
  • Einkommensgrenze: Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf bei einem Kind maximal 90.000 € pro Jahr betragen. Für jedes weitere Kind erhöht sich diese Grenze um 10.000 €.
  • Ersterwerb: Es darf noch kein Wohneigentum vorhanden sein (Ersterwerb für die Eigennutzung).

Energetische Sanierung

  • Die Immobilie muss im Zuge des Erwerbs oder direkt im Anschluss auf den Standard Effizienzhaus 70 EE (Erneuerbare-Energien-Klasse) oder besser saniert werden.
  • Die Einbindung einer Expertin oder eines Experten für Energieeffizienz (dena-Energieeffizienz-Experte) ist verpflichtend.

Den Förderkredit beantragen Sie bei der KfW. Sie finden hier einen Vorab-Check, Förderdetails, Antragsformulare und Kontaktdaten für Fragen zur Antragstellung:

 

Machen Sie den FördermittelCheck bei der Stadt Mönchengladbach, um herauszufinden, welche Programme für Ihr Vorhaben in Betracht kommen.

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Über die Stadt Mönchengladbach können weitere Fördergelder zur energetischen Sanierung beantragt werden.

 

Öffentliche Wohnraumförderung

  • 5.000 € - 220.000 € Darlehen pro Wohneinheit (Modernisierung) oder Erwerb von Eigentum einzelfallbezogen
  • im gesamten Stadtgebiet
  • vielfältig kombinierbar
  • auch geeignet für denkmalgeschützte Objekte
  • einkommensabhängige Förderung
  • Kontakt

 

Hof- und Fassadenprogramm

  • 500 € bis 25.000 € pro Objekt
  • Räumlich begrenzt auf das Fördergebiet in Gladbach und Westend
  • Kontakt

 

Stadtpauschale

  • nur geeignet für denkmalgeschützte Objekte
  • nicht kombinierbar
  • Kontakt

 

Sanierungsgebiete

  • vielfältige Finanzierungsmöglichkeiten
  • Räumlich begrenzt auf Sanierungsbeiete in Gladbach und Rheydt
  • vielfältig kombinierbar
  • auch geeignet für denkmalgeschützte Objekte
  • Kontakt

 

Schallschutzfensterprogramm

  • In der Regel 350 €/m² Fensterfläche
  • Räumlich begrenzt auf laute Straßen
  • Lärmschutzförderung, keine energetische Sanierung
  • Kombinierbar mit: Hof- und Fassadenprogramm und Öffentlicher Wohnraumförderung
  • auch geeignet für denkmalgeschützte Objekte
  • Kontakt

 

 

Das Alter und der energetischen Zustand Ihres Gebäudes beeinflussen, wie gut das Gebäude die Wärme hält, die Ihre Heizung erzeugt. Je besser die Wärme gehalten wird, umso geringer sind Ihre Heizkosten. Der Energieberater erstellt mit Ihnen einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) und berät Sie, welcher Heizungstyp sich in Ihrem Gebäude eignet. Eine Energieberatung ist keine Pflicht vor dem Heizungstausch, bietet sich jedoch besonders bei älteren Gebäuden an, bei denen der energetische Zustand nicht bekannt ist,

Ihre Vorteile:

  • Sie wissen, welche Sanierungsmaßnahmen langfristig Heizkosten sparen
  • Sie erfahren, welche Heizungstypen sich für Ihr Haus eignen
  • Sie erhalten mit dem iSFP 5% zusätzliche Förderung für Einzelmaßnahmen im Rahmen der "Bundesförderung für Energieeffiziente Gebäude" (BEG). Einzelmaßnahmen zur Sanierung werden mit bis zu 15% (mit iSFP bis zu 20%) gefördert. Die maximale Gesamtförderung der BEG (inklusive Heizungstausch) beträgt 70% bzw. 21.000 Euro.
  • Die Energieberatung wird mit bis zu 50% des Beratungshonorars gefördert.

->  Hier zertifizierten Energieberater finden

->  Hier Fördermittel für die Beratung beim BAFA beantragen

Weiterführende Informationen

Gute Beispiele