Kinder brauchen Familien - jetzt Pflegeeltern werden!

Die Stadt sucht Pflegeeltern oder einzelne Pflegepersonen

Warum suchen wir Pflegeeltern?

Eltern und Elternteile, die von Krankheit, Trennungen, wirtschaftlicher Not betroffen sind, in engem Wohnraum leben oder keine hilfreiche familiäre Unterstützung haben, sind belastet im Zusammenleben mit Kindern. Kommen mehrere Faktoren zusammen, entsteht oftmals eine Krise, die nur durch Hilfe von außen zu lösen ist. Der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie bietet Beratung und Hilfen für Familien in ambulanter Form an. Damit wird der Familie mit dem Kind im Zusammenleben geholfen.

Erst wenn diese Hilfeform nicht ausreicht und eventuell das Kindeswohl gefährdet ist, wird das Kind von der Familie getrennt. Oft wird dann das Familiengericht eingeschaltet. Das Kind kann Misshandlungen, Vernachlässigung, unzureichende Versorgung und Förderung erlebt haben. Geschwister werden je nach den Bedürfnissen der Kinder und der Beziehung untereinander gemeinsam oder getrennt untergebracht.

Entsprechend dem Alter des Kindes und seinem individuellen Bedarf, wird die Aufnahme in einer Pflegefamilie bzw. bei einer Pflegeperson angestrebt. Hier wird dem Kind ermöglicht, dass es andere positive Erfahrungen mit familiären Beziehungen macht.


FAQ

Pflegepersonen nehmen Kinder in ihre Familie auf, die aus verschiedenen Gründen vorübergehend oder dauerhaft nicht bei ihren leiblichen Eltern leben können.

Pflege nach § 33 SGB VIII bezeichnet die Vollzeitpflege eines Kindes oder Jugendlichen in einer geeigneten Pflegefamilie. Dabei wird das Kind für eine bestimmte Zeit oder auf Dauer in einer Familie untergebracht, wenn es aus unterschiedlichen Gründen nicht in seiner Herkunftsfamilie leben kann. Ziel ist es, dem Kind eine stabile, förderliche Umgebung zu bieten, in der es sich altersgerecht entwickeln kann. Die Pflegepersonen werden sorgfältig ausgewählt, geschult und durch den Pflegeelterndienst begleitet.

 

Bereitschaftspflege

Kurzzeitpflege

Dauerpflege

Dauer

Kurzfristig (Tage bis Monate)

Mittelfristig (Wochen bis wenige Monate)

Langfristig (Jahre bis Volljährigkeit)

Ziel

Akute Unterbringung in Krisensituationen

Geplante vorübergehende Betreuung

Langfristiges Zuhause

Ablauf

Schnelle, flexible Reaktion

Geplante, zeitlich begrenzte Aufnahme

Langfristige emotionale Bindung

Rückkehr zur Familie

Möglich, aber ungewiss

Angestrebt

Meist nicht möglich

Grundsätzlich können Einzelpersonen oder Paare Pflegeeltern werden unabhängig ihrer sexuellen Orientierung oder davon, ob sie alleinstehend, in einer Partnerschaft leben oder verheiratet sind. Entscheidend ist, dass Sie den Anforderungen in Bezug auf Betreuung, Erziehung und Versorgung gerecht werden und über ein stabiles soziales Netzwerk verfügen, das Sie unterstützt.

Um Pflegeperson zu werden, sollten Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Freude am Umgang mit Kindern und eine stabile Lebenssituation
  • Geduld, Einfühlungsvermögen und Belastbarkeit
  • Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und anderen Fachkräften
  • Ein sicheres Einkommen und ausreichend Wohnraum
  • eine gesundheitliche, d.h. physische und psychische Eignung um die Versorgung eines Pflegekindes sicherzustellen
  • Keine Vorstrafen

Pflegepersonen können verheiratet, in einer Partnerschaft oder alleinstehend sein. Vor der Aufnahme eines Pflegekindes erfolgt eine sorgfältige Prüfung, Beratung und Schulung durch den Pflegeelterndienst.

Das Bewerbungsverfahren umfasst in der Regel folgende Schritte:

  • Überprüfung der Eignung (mindestens 3 Hausbesuche)
  • Einreichung ausgefüllter Bewerbungsbogen
  • Einreichung ausgefüllter Fragebogen
  • Erstellung eines Lebensberichtes
  • Einholung von erweiterten Führungszeugnissen (es entstehen keine Kosten)
  • Einholung von ärztlichen Attesten (Untersuchung durch den Amtsarzt um schwerwiegende Erkrankungen, die die Betreuung und Versorgung eines Kindes beeinträchtigen auszuschließen)
  • Einreichung Einkommensnachweis
  • Einreichung SCHUFA-Auskunft
  • Einreichung eines Familienfotos
  • Teilnahme an Schulungen, durchgeführt vom Fachbereich (4 Module)

Im folgenden stehen Ihnen die notwendigen Unterlagen zur Verfügung.

Bewerberbogen, Fragebogen Verwandtenpflege, Fragebogen Vollzeitpflege, Merkblatt zur Erstellung eines Lebensberichts

Als Pflegeperson erhalten Sie Pflegegeld, das die Kosten für die Versorgung des Kindes decken soll. Das Pflegegeld setzt sich zusammen aus einem materiellen Aufwand (für Nahrung, Kleidung, Freizeit etc.) und einem Erziehungsanteil, der Ihre erzieherische Leistung honoriert. Die genaue Höhe variiert je nach Alter des Kindes. Zudem werden Beihilfen und Zuschüsse, zum Beispiel zur Erstausstattung bei der Aufnahme des Pflegekindes gezahlt.

Ferner werden Zuschüsse zur Unfallversicherung der Pflegeeltern sowie zur Alterssicherung (sofern keine Vollzeittätigkeit ausgeübt wird) gezahlt.

Lebt das Pflegekind voraussichtlich auf Dauer in Ihrem Haushalt, dann haben Sie Anspruch auf Kindergeld. Dieses wird zum Teil auf das Pflegegeld angerechnet. Zusätzlich können Sie bei einer Vollzeitpflege Ihr Pflegekind auch auf Ihrer Lohnsteuerkarte eintragen lassen, um steuerliche Vorteile zu nutzen.

Beihilferichtlinien

Das Jugendamt bietet Pflegepersonen umfassende Unterstützung, darunter:

  • Fachliche Beratung und Begleitung durch den Pflegeelterndienst
  • Finanzielle Leistungen, z. B. Pflegegeld für den Unterhalt des Kindes
  • Schulungen und Fortbildungen, um auf die Aufgabe vorbereitet zu sein
  • Vermittlung von Angeboten und unterstützenden Hilfen bei Herausforderungen im Pflege -verhältnis
  • Austauschmöglichkeiten mit anderen Pflegefamilien

Das Jugendamt steht den Pflegepersonen während der gesamten Pflegezeit als verlässlicher Ansprechpartner zur Seite.

Die Dauer eines Pflegeverhältnisses kann unterschiedlich sein. Sie reicht von einer befristeten Betreuung bis hin zu einer langfristigen Unterbringung, wenn eine Rückkehr in die Herkunftsfamilie ausgeschlossen ist. In jedem Fall wird regelmäßig überprüft, was für das Wohl des Kindes am besten ist.

Ja, der Kontakt zur Herkunftsfamilie ist in der Regel erwünscht und wird oft gefördert, solange dies im Interesse des Kindes ist. Sie sollten bereit sein, den Umgang zu unterstützen und sich offen mit der Familiengeschichte des Kindes auseinanderzusetzen.

Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens nehmen Sie an Modulen teil, in denen Sie sich mit den Themen Erziehung, Entwicklung des Kindes und Umgang mit den leiblichen Eltern auseinandersetzen. Auch nach der Aufnahme des Pflegekindes stehen Ihnen Fortbildungen und Austauschmöglichkeiten zur Verfügung.

Sollten Schwierigkeiten in der Erziehung oder im Alltag auftreten, können Sie jederzeit das Jugendamt kontaktieren. In Krisensituationen wird gemeinsam nach Lösungen gesucht, wie etwa durch Beratung oder Supervision.

Ja, auch Kinder mit besonderen Bedürfnissen wie körperlichen oder geistigen Einschränkungen oder traumatischen Erlebnissen können in Pflegefamilien untergebracht werden. Dafür ist jedoch eine intensive Vorbereitung und Betreuung notwendig, die individuell vom Jugendamt begleitet wird.

In der Vollzeitpflege bleibt das Kind rechtlich Teil seiner Herkunftsfamilie, und das Jugendamt ist weiterhin beteiligt. Bei einer Adoption erlischt das Sorgerecht der leiblichen Eltern dauerhaft, und das Kind wird rechtlich Teil der Adoptivfamilie. Pflegeverhältnisse können also zeitlich begrenzt sein, während eine Adoption endgültig ist.

Nachdem ein Pflegekind bei Ihnen eingezogen ist, werden Sie durch den Pflegeelterndienst oder den Pflegekinderdienst begleitet. Dazu gehören:

  • Regelmäßige Beratungsgespräche und Hausbesuche durch Fachkräfte
  • Unterstützung bei Fragen und Herausforderungen im Pflegealltag
  • Fortbildungen und Workshops, um Ihre Kompetenzen zu stärken
  • Austauschmöglichkeiten mit anderen Pflegeeltern
  • Begleitung von Kontakten zur Herkunftsfamilie des Kindes (falls vorgesehen)

Das Jugendamt bleibt ein verlässlicher Partner und unterstützt Sie bei der bestmöglichen Förderung des Kindes.

Als Pflegeperson übernehmen Sie eine verantwortungsvolle Aufgabe und haben folgende Pflichten:

  • Sicherung des Kindeswohls: Sie bieten dem Pflegekind Schutz, Fürsorge und eine stabile Umgebung.
  • Erziehung und Förderung: Sie unterstützen die körperliche, emotionale und soziale Entwicklung des Kindes.
  • Zusammenarbeit mit dem Jugendamt: Regelmäßiger Austausch und Teilnahme an Beratungsgesprächen sind erforderlich.
  • Unterstützung der Herkunftsbezüge: Wenn es dem Kindeswohl dient, fördern Sie den Kontakt zur Herkunftsfamilie.
  • Wahrung der Schweigepflicht: Persönliche Informationen über das Kind und seine Familie dürfen nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden.

Diese Pflichten tragen dazu bei, dem Kind ein sicheres und förderndes Zuhause zu bieten.

Wenn Sie weitere Fragen haben oder sich für die Überprüfung als Pflegeperson interessieren, können Sie sich direkt an den Pflegeelterndienst der Stadt Mönchengladbach wenden.

Kontakt

Stadt Mönchengladbach
Der Oberbürgermeister
Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
-Pflegeelterndienst-
Beratungszentrum Shangri-La
Krefelder Straße 140

41189 Mönchengladbach

Ansprechpartner*innen:

Lena Alphons (Sachgebietsleitung)
Tel.: 02161 . 25 - 3383
E-Mail: Lena.alphons@moenchengladbach.de

Janpeter Zaum
Tel.: 02161 . 25 - 3387
E-Mail.: Janpeter.Zaum@moenchengladbach.de  

Nora Ricks
Tel.: 02161 . 25 - 3386
E-Mail.: Nora Ricks@moenchengladbach.de                                               

Christina Ohlig
Tel.: 02161 . 25 - 7965
E-Mail.: Christina.Ohlig@moenchengladbach.de

Katrin Loesch
Tel.: 02161 . 25 - 3409 (Di. und Fr.)
E-Mail.: Katrin.Loesch@moenchengladbach.de 

Als Pflegeperson können Sie nur unter bestimmten Voraussetzungen Elternzeit und Elterngeld beantragen.

  • Elternzeit: Sie haben Anspruch auf Elternzeit, wenn das Pflegeverhältnis auf eine dauerhafte Perspektive angelegt ist (z. B. bei einer Dauerpflege mit Adoptionsperspektive). Bei einer befristeten Pflege ist Elternzeit nicht vorgesehen.
  • Elterngeld: Ein Anspruch auf Elterngeld besteht nur, wenn das Pflegekind mit der Absicht der späteren Adoption aufgenommen wurde. Für reguläre Pflegeverhältnisse wird stattdessen Pflegegeld gezahlt.

Eine individuelle Beratung durch das Jugendamt oder die Elterngeldstelle wird empfohlen.

Pflegekinder sind in der Regel über ihre leiblichen Eltern krankenversichert. Leben sie auf Dauer in einer Pflegefamilie, können sie auch über die Krankenversicherung der Pflegeeltern versichert werden.

Wenn das Kind in der Pflegefamilie lebt, sind die Pflegeeltern für alle Haftpflichtschäden haftbar, die das Pflegekind verursacht. Es empfiehlt sich daher eine Haftpflichtversicherung (ggf. Binnenhaftpflichtversicherung) abzuschließen.

Kinder werden in Pflegefamilien untergebracht, wenn sie aus verschiedenen Gründen nicht in ihrer Herkunftsfamilie leben können. Dazu gehören unter anderem:

  • Überforderung oder Erkrankung der Eltern, sodass die Versorgung des Kindes nicht sichergestellt ist
  • Vernachlässigung oder Misshandlung, die das Kindeswohl gefährden
  • Suchtprobleme oder psychische Erkrankungen der Eltern
  • Familiäre Krisen oder Gewalt im häuslichen Umfeld
  • Dauerhafte oder vorübergehende Inhaftierung der Eltern

Das Ziel der Unterbringung in einer Pflegefamilie ist es, dem Kind Schutz, Stabilität und eine förderliche Entwicklung zu ermöglichen.

Bei der Bewerbung kann angegeben werden, welche Altersgruppe, Hintergründe oder Besonderheiten man sich vorstellen kann – bzw. Ausschlusskriterien benennen. Vor einer Aufnahmeentscheidung lernt man das Kind zunächst kennen. Falls Zweifel entstehen oder die Bedenken zu groß sind, kann die Aufnahme abgelehnt werden. Der Auftrag des Jugendamtes definiert klar, passende Pflegepersonen für ein Kind zu suchen!

Nein, für die Aufnahme eines Pflegekindes sind keine speziellen beruflichen oder pädagogischen Qualifikationen erforderlich. Wichtiger sind persönliche Eigenschaften wie Einfühlungsvermögen, Belastbarkeit und die Fähigkeit, einem Kind ein stabiles und liebevolles Zuhause zu bieten.

Pflegepersonen werden durch den Pflegeelterndienst umfassend auf ihre Aufgabe vorbereitet. Dazu gehören Schulungen, Beratungsgespräche und regelmäßige Begleitung während des gesamten Pflegeverhältnisses.


Formulare und Broschüren