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Erweiterte Melderegisterauskunft

Die Stadtverwaltung führt ein "aktuelles Melderegister".        

Darin stehen alle Bürger, die zur Zeit in Mönchengladbach gemeldet sind.

Außerdem alle Bürger, die in den letzten 5 Jahren in Mönchengladbach gemeldet waren.

Wer einen wichtigen Grund dafür hat, kann bei der Meldebehörde eine Auskunft über eine andere Person anfordern. Das nennt man Melderegisterauskunft.

Hier geht es um eine erweiterte Melderegisterauskunft. (Es gibt auch eine ->einfache Melderegisterauskunft.)

In der erweiterten Melderegisterauskunft kann stehen:

  • Familienname
  • Vorname
  • Doktorgrad
  • aktuelle Adresse
  • frühere Namen
  • Geburtsdatum und Geburtsort
  • Verheiratet/Lebenspartnerschaft oder nicht
  • derzeitige Staatsangehörigkeiten
  • frühere Anschriften
  • Einzugs- und Auszugsdatum
  • Familienname und Vornamen, sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters
  • falls bereits gestorben: Sterbedatum und -ort

Damit man die erweiterte Melderegisterauskunft erhalten kann, muss man genaue Angaben zu der anderen Person haben (z.B. Familienname, Vorname, Geburtsdatum, letzte Anschrift) haben.

Und man muss begründen, warum man diese Auskunft haben möchte.

Bestimmte Gründe werden "berechtigte Interessen" genannt.

Ein berechtigtes Interesse besteht zum Beispiel:

  • bei Gerichtsprozessen
  • bei wichtigen Rechtsansprüchen

Für Werbung oder Adressenhandel wird keine Auskunft gegeben.

Eine Ausnahme gilt, wenn die betreffenden Person das erlaubt hat.

Sie können die erweiterte Melderegisterauskunft per Brief, E-Mail, Fax oder persönlich beantragen. Es geht nicht per Telefon.
Unten auf der Seite steht, wie Sie den Antrag stellen.
Und wie sie ihn bezahlen.

Der Antrag kostet eine Gebühr von 15 €.

Kontakt:

Meldestelle Vitus-Center
- weitere Ansprechpartner unten auf der Seite -
E-Mail senden

Tel.: (02161) 25 - 53120 bis 53130