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Beitragserhebung nach BauGB und KAG/NW

Erschließungsbeiträge

Diese werden erhoben für die erstmalige Herstellung einer Straße. Rechtsgrundlagen der Beitragserhebung sind die §§ 127 - 135 Baugesetzbuch (BauGB) und die städtische Beitragssatzung.

Straßenbaubeiträge

Diese werden erhoben für die nachmalige Herstellung (Erneuerung) bzw. Verbesserung einer Straße. Reparatur- und Unterhaltungsarbeiten sind nicht beitragsfähig. Rechtsgrundlagen der Beitragserhebung sind § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG/NW) und die städtische Beitragssatzung.

Straßen- und Wegekonzept (§ 8a KAG)

Beschluss des aktuellen Straßen- und Wegekonzeptes. Es berücksichtigt die zukünftig vorhabenbezogenen beitragspflichtigen und nicht beitragspflichtigen Straßenausbaumaßnahmen.

Einmalige Kanalanschlussbeiträge

Diese werden erhoben für die Möglichkeit der Anschlussnahme an den Regen- und Schmutzwasserkanal bzw. Mischwasserkanal. Rechtsgrundlagen der Beitragserhebung sind § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG/NW) und die städtische Beitragssatzung.