Untere Jagdbehörde

Wer die Jagd ausüben möchte, muss im Besitz eines gültigen Jagdscheines sein.

 

Voraussetzung für die Erlangung eines Jagdscheines ist das Bestehen der Jägerprüfung. Die Jägerprüfung zur Erlangung eines Jagdscheines ist bei der Jagdbehörde abzulegen, in deren Bezirk die Bewerberin bzw. der Bewerber den Hauptwohnsitz hat.

Der Jagdschein wird von der für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständigen Jagdbehörde erteilt.

 

Bürgerinnen und Bürger von Mönchengladbach können somit bei der Unteren Jagdbehörde der Stadt Mönchengladbach die Jägerprüfung ablegen und die Erteilung sowie Verlängerung eines Jagdscheines beantragen.

Frau Hoff
Tel.: (02161) 25 - 6255

Zimmer 106

Ordnungsamt
Hauptstraße 162 - 168 
41236 Mönchengladbach

(eingeschränkt barrierefreier Zugang nur über Parkplatz Wilhelm-Strauß-Straße)

Fax: (02161) 25 - 6299
E-Mail: ordnungsamt@moenchengladbach.de

Frau Steffes
Tel.: (02161) 25 - 6248

Zimmer 205

montags-freitags 08.00 - 12:30 Uhr

donnerstags         14.00 - 16:30 Uhr