Die Stadtverwaltung führt ein "aktuelles Melderegister".
Darin stehen alle Bürger, die zur Zeit in Mönchengladbach gemeldet sind.
Außerdem alle Bürger, die in den letzten 5 Jahren in Mönchengladbach gemeldet waren.
Wer einen wichtigen Grund dafür hat, kann bei der Meldebehörde eine Auskunft über eine andere Person anfordern. Das nennt man Melderegisterauskunft.
Hier geht es um eine einfache Melderegisterauskunft.
(es gibt auch eine erweiterte Melderegisterauskunft)
Mit der einfachen Melderegisterauskunft erhält man folgende Daten:
- Familienname
- Vorname oder Vornamen
- Doktorgrad
- aktuelle Adresse
- dass die Person noch lebt oder dass sie gestorben ist
Damit man die einfache Melderegisterauskunft erhalten kann, muss man genaue Angaben zu der anderen Person haben (z.B. Familienname, Vorname, Geburtsdatum, letzte Anschrift) haben.
Für Werbung oder Adresshandel wird keine Auskunft erteilt
Eine Ausnahme gilt, wenn die betreffende Person das erlaubt hat.
Sie können die einfache Melderegisterauskunft per Brief, E-Mail, Fax oder persönlich beantragen. Es geht nicht per Telefon. Unten auf der Seite steht, wie Sie den Antrag stellen. Und wie Sie ihn bezahlen.
Der Antrag kostet eine Gebühr von 11 €.