Ein Anspruch besteht nunmehr auch für 12 bis 17 Jahre alte Kinder, wenn diese keine Leistungen nach dem SGB II beziehen oder der alleinerziehende Elternteil über ein monatliches Nettoeinkommen von mindestens 600 Euro verfügt.
Zudem ist der Höchstbewilligungszeitraum von 72 Monaten weggefallen, so dass Unterhaltsleistungen nunmehr ohne zeitliche Einschränkungen bis zum 18. Geburtstag des Kindes gewährt werden können.