Readspeaker
Hilfen für obdachlose Menschen / Menschen mit Wohnungsproblemen
Vermeidung oder Beseitigung von Obdachlosigkeit sowie vorbeugende Maßnahmen zur Sicherung der Unterkunft
Der Fachbereich Soziales und Wohnen hat die Aufgabe, Obdachlosigkeit zu vermeiden oder zu beseitigen. Hierzu stehen präventive Maßnahmen zur Sicherung der Unterkunft im Vordergrund.
Ein Vermieter kann auf Grund von Mietschulden kündigen und ggf. Räumungsklage einreichen. In diesem Fall kann der Fachbereich Soziales und Wohnen Hilfen anbieten.
Die Mietschuldnerberatung umfasst:
- Beratung und
- Hilfen zur Verhinderung von Wohnungsverlust oder von Obdachlosigkeit
Im Bereich der Wohnungslosenhilfe sind in Mönchengladbach auch verschiedene Träger mit unterschiedlichen Hilfsangeboten tätig.
( www.vereinwohlfahrt.de/ak4/wohnen.html)
Notwendige Unterlagen
- bei Mietschulden
- Personalauweis,Mietvertrag,
- Kündigungsschreiben des Vermieters,
- Mietrückstandsaufstellung des Vermieters,
- evtl. Klageschrift / Gerichtsurteil bzw. Räumungsmitteilung,
- aktuelle Einkommens-/Vermögensnachweise
Im Rahmen der Beratung können im Einzelfall weitere Unterlagen notwendig sein.
Rechtliche Grundlagen
- bei Mietschuldnerberatung:
§ 36 SGB XII
- bei Obdachlosenhilfe:
Ordnungsbehördengesetz des Landes Nordrhein Westfalen (OBG NW)
Gebühren
Bei Mietschuldnerberatung:
- Keine
Bei Obdachlosigkeit:
- Keine
Verwandte Dienstleistungen/Angebote
- Wohnungsvermittlung Hilfen für obdachlose Menschen / Menschen mit Wohnungsproblemen