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Versteigerererlaubnis

Für die gewerbsmäßige Versteigerung fremder Sachen, Grundstücke oder Rechte ist eine Versteigererlaubnis erforderlich.

Die Versteigerung ist eine besondere Form des Vertragsschlusses. Jede Versteigerung muss vorher bei der Gemeinde angezeigt werden, in deren Gebiet sie stattfindet. Es ist beispielsweise verboten, Neuwaren zu versteigern, die auch in Geschäften zum Verkauf angeboten werden.

Eine Internetversteigerung ist keine erlaubnispflichtige Versteigerung, wie sie hier gemeint ist.

Voraussetzungen für die Erteilung einer Versteigerererlaubnis sind die persönliche Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse.

Einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis können Sie schriftlich oder persönlich bei dem unten aufgeführten Ansprechpartner stellen. Das Antragsformular steht Ihnen im unteren Bereich dieser Seite zum Herunterladen zur Verfügung. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 4 bis 6 Wochen.

Notwendige Unterlagen

  • vollständiger Antrag
  • Personalausweis oder Reisepass

Über weitere notwendige Unterlagen werden Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch oder schriftlich, zusammen mit einer Eingangsbestätigung ihres Antrage informiert.

Rechtliche Grundlagen
Gewerbeordnung

Gebühren
320,00 EUR bis 700,00 EUR Die Höhe der Verwaltungsgebühr richtet sich nach dem mit dem Antragsverfahren verbundenen Verwaltungsaufwand und kann daher erst am Ende des Verfahrens festgelegt werden. Im persönlichen Beratungsgespräch wird Ihnen eine voraussichtliche Gebührenhöhe genannt.  

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