Die Stadtverwaltung Mönchengladbach ist als "Untere Immissionsschutzbehörde" für die Genehmigung, Zulassung und Überwachung vieler technischer Anlagen zuständig, die Beeinträchtigungen in Form von Immissionen (Lärm, Geruch, Staub, Erschütterung etc.) verursachen können. Hiervon sind besonders Gewerbebetriebe betroffen, denn größere Betriebe oder größere einzelne technische Anlagen müssen bestimmte Anforderungen einhalten, damit Umwelt oder Nachbarn nicht gefährdet und belästigt werden. Davon gibt es in Mönchengladbach ca. 100 und von denen werden 39 von der Stadt betreut. Anlagen der Nahrungsmittelindustrie gehören genauso dazu wie Anlagen zur Energieerzeugung, Abfallbehandlungsanlagen, Schrottplätze, Baustoffrecyclinganlagen, Schießstände und viele andere Betriebe.
Für die Genehmigung sehr komplexer Anlagen und Anlagen ab einer bestimmten Betriebsgröße ist die Bezirksregierung Düsseldorf zuständig.
Die Stadt Mönchengladbach ist darüber hinaus für alle anderen ca. 23.500 nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen zuständig (z.B. Dienstleistungs-, Handels-, Handwerksbetriebe, Tankstellen, Chemischreinigungen).
Da Lärm und Geruch oft nicht gleich einem verursachenden Betrieb zuzuordnen sind, übernimmt der Fachbereich Umwelt die Ursachenforschung und stellt die Zusammenarbeit mit dem Land her. Der städtische Fachbereich wird - sofern er nicht selbst zuständig ist - den richtigen Ansprechpartner finden und die Beschwerde dorthin weiterleiten.
Die Zuständigkeit der Stadt Mönchengladbach für die Erstellung und Durchsetzung der satzungsrechtlichen Regelungen in Bezug auf Abfall, Wasser und Abwasser bleibt von den Regelungen der Zuständigkeitsverordnung unberührt.
Die Zuständigkeit des Fachbereiches Umwelt bezieht sich auch auf alle Anforderungen des Abfall-, Bodenschutz-, Wasser- und Landschaftsrechts gegenüber dem Betreiber der betroffenen Anlage.