Die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) sollen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen verschiedene Aktivitäten in Schule und Freizeit ermöglichen. Das Bildungspaket unterstützt Familien mit geringem Einkommen dabei.
Herzlich willkommen beim Bildungspaket
Mit den Leistungen für Bildung und Teilhabe bekommt Ihr Kind bessere Möglichkeiten, sich persönlich zu entfalten und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Deshalb werden viele verschiedene Angebote aus Kultur und Bildung gefördert. Zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe zählen:
- ein- und mehrtägige Ausflüge und Klassenfahrten (tatsächliche Kosten),
- der persönliche Schulbedarf (insgesamt 195 Euro pro Schuljahr; 65 Euro zum 01.02.2025 und 130 Euro zum 01.08.2025),
- die Beförderung von Schüler*innen zur Schule (tatsächliche Kosten),
- ergänzende, angemessene Lernförderung (tatsächliche Kosten),
- die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schule oder Kindertageseinrichtung (tatsächliche Kosten),
- die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (wie im Sportverein oder in der Musikschule in Höhe von 15 Euro monatlich).
Die große Bandbreite der Anbieter*innen und Beteiligten am Bildungspaket in Mönchengladbach finden Sie unter Anbieter*innen und Angebote. Hier stellen sich die Anbieter*innen aus den Bereichen Sport, Freizeit, Kultur und Lernförderung vor.
Möchten Sie als Verein, Institution, Initiative oder Gruppe am Bildungspaket beteiligt sein, haben Sie im Anmeldeformular die Möglichkeit, Ihr Angebot darzustellen und Kontaktdaten zu übermitteln. In der Koordinierungsstelle wird Ihr Angebot dann geprüft und in die entsprechende Rubrik eingepflegt.
Leistungsberechtigt sind Personen, die Anspruch auf Leistungen nach dem
- SGB II (Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende),
- SGB XII (Sozialhilfe) oder
- Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
oder auf
- Wohngeld oder
- Kinderzuschlag
haben.
Die Leistungsbezieher*innen nach dem SGB II, SGB XII und AsylbLG erhalten die Leistungen für Bildung und Teilhabe zusammen mit den Grundleistungen bei der dafür zuständigen Stelle im Jobcenter oder im Fachbereich Soziales und Wohnen. Hier werden mit dem Haupt- oder Weiterbewilligungsantrag für die Grundleistung auch die Leistungen für Bildung und Teilhabe mitbeantragt. Lediglich für Leistungen der ergänzenden, angemessenen Lernförderung ist noch ein Antrag erforderlich. Durch die Einreichung von entsprechenden Anlagen/Nachweisen sind die gewünschten Leistungen jedoch noch zu konkretisieren.
Wohngeld- und Kinderzuschlagsempfänger*innen erhalten die Leistungen für Bildung und Teilhabe beim Fachbereich Soziales und Wohnen. Hierfür ist die Vorlage eines Antrages und des aktuellen Leistungsbescheids für die Grundleistung erforderlich. Durch die Einreichung von entsprechenden Anlagen/Nachweisen sind die gewünschten Leistungen dann noch zu konkretisieren. Die Leistung der Lernförderung muss in diesen Fällen gesondert beantragt werden.
Wenn Sie nachrechnen möchten, ob Sie aufgrund Ihres geringen Einkommens einen Anspruch auf Wohngeld haben, können Sie hier selber eine Prüfung Ihres Einkommens durchführen: wohngeldrechner.nrw.de
Möchten Sie aufgrund eines geringen Einkommens Ihren Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen über das SGB II prüfen lassen, wenden Sie sich bitte an das Jobcenter in Mönchengladbach oder Rheydt: jobcenter-mg.de
Teilnahme am Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“: Anträge für das Schuljahr 2024/2025 können ab sofort eingereicht werden
Die Landesregierung unterstützt mit dem Härtefallfonds "Alle Kinder essen mit" Familien, die trotz Bedürftigkeit keine Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten. Hierdurch können auch Kinder aus Haushalten, die keinen Anspruch auf Bürgergeld, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder Kinderzuschlag haben, Leistungen erhalten, wenn die Familie über Einkommen im vergleichbaren Umfang verfügt.
Auch für das Schuljahr 2024/2025 wird die Stadt Mönchengladbach Zuwendungen aus dem Härtefallfonds beantragen und damit bedürftige Mönchengladbacher Familien unterstützen, sofern entsprechende Anträge rechtzeitig und vollständig eingehen und bewilligungsfähig sind. Aus dem Härtefallfonds können die Kosten der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schulen oder einer Kindertageseinrichtung, Kindertagespflege oder auch in Horten finanziert werden.
Wichtig: Es muss es sich um eine gemeinschaftliche Mittagsverpflegung handeln, die in einem organisatorischen Bezug zur Schule oder zur Kindertagesbetreuung steht oder in der jeweiligen Verantwortung der Schule oder Kindertagesbetreuung stattfindet. Eine Mittagsverpflegung, die nicht in den Räumen der Schule oder Kindertagesbetreuung stattfindet oder nicht von den Einrichtungen organisatorisch begleitet wird, kann nicht gefördert werden.
Damit Gelder aus dem Härtefallfonds beantragt werden können, darf für das Kind kein vorrangiger Anspruch auf die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket bestehen. Die Zahlungen können den Förderrichtlinien nach ausschließlich direkt an die Leistungsanbieter*innen und nicht an die Familien ausgezahlt werden.
Anträge können bei der Stadtverwaltung Mönchengladbach, Fachbereich Soziales und Wohnen, Bildung und Teilhabe, Aachener Straße 2, 41061 Mönchengladbach eingereicht werden.
Anträge, die vollständig mit allen Nachweisen über Einkommen (z. B. Erwerbseinkommen, Unterhalt) und Ausgaben (z.B. Miete, Versicherungen, sonstige Verpflichtungen) sowie einer erforderlichen Datenschutzeinwilligung bis zum 30.09.2024 eingehen, können rückwirkend ab August 2024 bewilligt werden. Für später eingehende Anträge können Leistungen frühestens ab Januar 2025 gewährt werden.
Das Antragsformular, die Förderrichtlinien und weitere Informationen stehen auf der Internetseite www.mags.nrw/alle-kinder-essen-mit zur Verfügung. Aus dem Härtefallfonds können unter bestimmten Voraussetzungen auch Kosten für mehrtägige Klassenfahrten bezuschusst werden.
Rückfragen zum Härtefallfonds können per E-Mail an bildungspaket@moenchengladbach.de oder telefonisch unter der Rufnummer 02161 25-3249 gestellt werden.
Die Datenschutzinformationen finden Sie hier, die einzureichende Einverständniserklärung können Sie hier herunterladen.
Leitung
N.N.
Tel.: 02161 25-3456
Zimmer 147
Koordinations- und Steuerungsaufgaben
Frau Kreutz
Tel.: 02161 25-3436
Zimmer 518
Koordinations- und Steuerungsaufgaben
Herr Battermann
Tel.: 02161 25-3455
Zimmer 519
Buchstabenbereich A - Bat
Frau Schneider
Tel.: 02161 25-3802
Zimmer 133
Buchstabenbereich Bau - Dx
Frau Wyß
Tel.: 02161 25-3630
Zimmer 132
Buchstabenbereich Dy - Har
Frau Oguz
Tel.: 02161 25-3459
Zimmer 131
Buchstabenbereich Has - Kaq
Frau Tretowska
Tel.: 02161 25-3803
Zimmer 130
Buchstabenbereich Kar - Mar
Frau Warmuth
Tel.: 02161 25-3429
Zimmer 128
Buchstabenbereich Mas - Paq
Frau de Franca Rodrigues
Tel.: 02161 25-3334
Zimmer 127
Buchstabenbereich Par - Stq
Frau Schäfer
Tel.: 02161 25-3458
Zimmer 126
Buchstabenbereich Str - Z
Herr Rossenbach
Tel.: 02161 25-3457
Zimmer 124
bildungspaket@moenchengladbach.de
Telefonische Erreichbarkeit: montags und mittwochs zwischen 10:00 und 12:00 Uhr
Persönliche Vorsprache: nur nach Vereinbarung
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Zugang behindertengerecht
Fax: 02161 25-3349